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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| lb-pen-08 | 3 | Pendlerrechner | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | pendlerforderung | Sabara | 2026-08 |
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Pendlerrechner
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand August 2026 (lb-pen-08).
Zusammenfassung
- Verbindliches Instrument: Für Verhältnisse innerhalb Österreichs ist der vom BMF online gestellte Pendlerrechner zur Ermittlung der Entfernung und der Zumutbarkeit zu verwenden (§ 3 PendlerVO) — durch den Steuerpflichtigen (Arbeitnehmerveranlagung), die vollziehende Finanzverwaltung und den Arbeitgeber (Lohnsteuerberechnung von Pendlerpauschale und Pendlereuro).
- Amtlicher Vordruck: Der Ausdruck des Ergebnisses gilt als Pendlerpauschale-Antrag iSd § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG und ist zum Lohnkonto zu nehmen (Grundlage der L 34 EDV, → lb-pen-06); seit dem Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I 2019/103; Pendler-VO-Novelle BGBl II 2019/324, in Kraft 30. 10. 2019) genügt auch die elektronische Übermittlung an den AG.
- Abfrageparameter (BMF-FAQ): repräsentatives Datum (aktuell oder max. 14 Tage in Zukunft); Arbeitsbeginn/-ende eines typischen Arbeitstags (bei Gleitzeit/Schichtarbeit die überwiegenden Verhältnisse eines längeren Zeitraums, zB Nachtschicht 22–6 Uhr); voraussichtliche Zahl der Fahrten pro Monat (4–7, 8–10, mehr als 10); Wohnadresse = nächstgelegener Wohnsitz oder Familienwohnsitz (→ lb-pen-07); Arbeitsstätte = bei mehreren die Hauptarbeitsstätte, baustellenartige Orte per „Auswahl aus Karte".
- Mehrere Abfragen: maßgebend ist das Ergebnis, das für einen Tag im Beurteilungszeitraum abgefragt wurde; sonst die zeitlich frühere Abfrage; Gleichbleibendes gilt für den ganzen Zeitraum.
- Unrichtige Ergebnisse: Gegenbeweis nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung; für den AG keine Haftung, außer er weiß oder muss wissen, dass die zugrunde gelegten Verhältnisse unrichtig sind (Beispiele: Sonntag-Abfrage bei Mo–Fr-Dienst, Wohn-/Arbeitsadresse ≠ Stammdaten, Werkverkehrsstrecken, PP trotz zur Verfügung gestelltem arbeitgebereigenem Kfz, PP nach behobenem Rechnerfehler ab Bekanntgabe der Behebung).
- Auslandsfälle (Wohnung oder Arbeitsstätte außerhalb Österreichs): Formular L 33 statt Pendlerrechner.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Verbindlichkeit | § 3 PendlerVO: für Inlandsverhältnisse zu verwenden (AN, Finanzverwaltung, AG) |
| Antragsfunktion | Ausdruck/PDF = amtlicher Vordruck iSd § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG; elektronische Übermittlung an den AG möglich |
| Abfragedatum/Repräsentativität | AG-Berücksichtigung nur mit Ausdruck (L 34 EDV) ab Abfragedatum 25. 6. 2014 (Version 2.0); aktuelles Datum oder max. 14 Tage in Zukunft; bei gleichbleibenden Verhältnissen Gültigkeit für den ganzen Monat |
| Fahrtenkategorien | 4–7 · 8–10 · mehr als 10 pro Monat (Map auf die Aliquotierungsstufen → lb-pen-09) |
| Mehrere Abfragen | Beurteilungszeitraum-Abfrage vor sonst zeitlich früherer Abfrage |
| Aufbewahrung | Ausdruck/PDF als Nachweis für Veranlagung bzw. L 34 EDV beim AG |
| Ausland | Formular L 33; keine Pendlerrechner-Nutzung |
| Haftung des AG | keine bei korrekter Anwendung; Ausnahmen bei erkennbar unrichtigen Verhältnissen |
Rechtsgrundlagen
- § 16 Abs 1 Z 6 lit g EStG — Pendlerpauschale-Antrag (amtlicher Vordruck; elektronische Übermittlung durch das Steuerreformgesetz 2020). ✅
- § 3 Pendlerverordnung — Nutzungspflicht für Inlandsverhältnisse. ✅
- Steuerreformgesetz 2020 (BGBl I 2019/103) iVm Pendler-VO-Novelle BGBl II 2019/324 (in Kraft 30. 10. 2019). ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Der Pendlerrechner liefert die Eingabedaten der PP/PE-Berechnung (km, Zeitdauer, Zumutbarkeit, Fahrtenkategorie) — als versionierter Pendlerdatensatz am AN speichern (inkl. Abfragedatum), nicht im Regelwerk nachrechnen.
- Die Fahrtenkategorie des Rechners (4–7/8–10/>10) entspricht direkt den Aliquotierungsstufen 1/3–2/3–voll (→ lb-pen-09); Änderungen der Verhältnisse binnen Monatsfrist meldepflichtig (→ lb-pen-06).
- Dokumentenablage des L 34 EDV (Ausdruck oder elektronisch übermittelt) am Mitarbeiter; elektronischer Empfang im System abbilden.
- Inlands-Validierung: Bei Wohn-/Arbeitsstätten außerhalb Österreichs keine automatische Ableitung (L 33-Fall) — Kennzeichnung im Stammdatensatz.
Verweise
- KB-intern: lb-pen-01 (Zumutbarkeits-/Entfernungskriterien) · lb-pen-04 (Pendlereuro) · lb-pen-05 (Allgemeines) · lb-pen-06 (L 34 EDV, Änderungsmeldung, Haftung) · lb-pen-07 (Wohnsitzwahl bei der Abfrage)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md - Hinweis: Links der Quelle auf BMF-FAQ („Häufige Fragen zum Pendlerrechner") sind Export-Artefakte und nicht übernommen.