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lb-url-14 7 Urlaubsentgelt Lexis Briefings Personalrecht Urlaub & Karenzierung urlaub Niederfriniger/Krabath 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_urlaubsentgelt.pdf .lexis360/md/urlaubsentgelt.md
UrlG § 6
ARG § 7a
UrlG § 10 Abs 1 Satz 3
UrlG § 10 Abs 1 Satz 4
EStG § 16 Abs 2
ASVG § 11 Abs 3 lit a
Generalkollektivvertrag Entgeltbegriff § 6 UrlG
urlaub
urlaubsentgelt
ausfallsprinzip
urlaubsschnitt
dreizehn-wochen-durchschnitt
generalkollektivvertrag
lb-url-05
lb-url-07
lb-url-09
lb-url-10
lb-url-12
lb-url-13
lb-ent-04
lb-krs-07
lb-naz-03
lb-prm-05
lb-vor-04

Urlaubsentgelt

Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Krabath, Stand Juli 2026 (lb-url-14).

Zusammenfassung

  • Basisanspruch & Vorauszahlung: Während des Urlaubs bleibt der Entgeltanspruch unabdingbar aufrecht (§ 6 Abs 1 UrlG) — beim einseitigen Antritt des „persönlichen Feiertags" (§ 7a ARG) gebührt es ausnahmsweise sogar bei Nichtantritt (→ lb-url-10). Bei Antritt ist das Urlaubsentgelt für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu zahlen (§ 6 Abs 6 UrlG) — gedacht für den zusammenhängenden Jahresurlaub; bei gestückeltem Verbrauch keine Anwendung, Praxis: Auszahlung mit dem laufenden Entgelt.
  • Entgeltbegriff (eigener Generalkollektivvertrag zum § 6 UrlG): erfasst sind Grundentgelt, urlaubsgeeignete Sachbezüge, Überstundenentgelt/-pauschalen (nicht bei Zeitausgleich), Provisionen (außer weiterlaufende Direkt-/Folgeprovisionen), Prämien, Zulagen ohne Aufwandsersatzcharakter und Sonderzahlungen; nicht erfasst: Aufwandsentschädigungen (Tages-/Nächtigungsgelder, Trennungsgelder, Fahrtkosten) und im Urlaub nicht nutzbare Sachbezüge (Mahlzeiten, Wohnort-Arbeitsstätte-Beförderung). Steuerfreie Zulagen (zB Erschwerniszuschläge) sind im Urlaubsentgelt nicht steuerfrei — anders als beim Krankenentgelt (→ lb-krs-07).
  • Drei gesetzliche Berechnungsarten: (1) nach Wochen/Monaten/ längeren Zeiträumen bemessenes Entgelt bleibt für die Urlaubsdauer unverändert (§ 6 Abs 2 UrlG); (2) sonstige Fälle (Stunden-/Tagelöhner): jenes Entgelt, das ohne Urlaub gebührt hätte — Ausfallsprinzip (§ 6 Abs 3 UrlG); (3) Leistungsentgelte (Akkord-, Stück-, Gedingelöhne, leistungsabhängige Entgelte): Durchschnitt der letzten 13 voll gearbeiteten Wochen vor dem Urlaub, ausnahmsweise geleistete Arbeiten ausgeschieden (§ 6 Abs 4 UrlG); Mischlöhne: 13-Wochen-Schnitt.
  • KV-Regeln: Überstunden ohne Vorhersehbarkeit nach Durchschnittszeitraum vor dem Antritt (idR 13 Wochen; entfällt bei wesentlich geändertem Arbeitsanfall oder Überstundenverbot); Provisionen im Schnitt der letzten 12 Kalendermonate (Direkt-/Folgeprovisionen nur, wenn im Urlaub kein Anspruch entsteht). Branchen-KVs können andere Berechnungsarten vorsehen (§ 6 Abs 5 UrlG). Praxis: „Urlaubsschnitt" über die letzten drei Monate, Teiler auf die tatsächlich gearbeiteten Normalstunden (Nichtarbeitszeiten neutralisieren).
  • Rückforderung von Urlaubsentgelt: Bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung kann der Arbeitgeber Übergenuss über die Aliquote des laufenden Jahres hinaus rückverrechnen (§ 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG; nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsvorgriff → lb-url-12). Abgaben: Rückzahlung = Werbungskosten (§ 16 Abs 2 EStG); SV-Beitragsrückverrechnung nur bei unbezahltem Urlaub über einem Monat (§ 11 Abs 3 lit a ASVG); DB/DZ/KommSt nach umstrittener Ansicht der Finanzverwaltung nicht rückverrechenbar; BV-Beitrag rückverrechenbar.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Urlaubsentgeltanspruch § 6 Abs 1 UrlG: unabdingbar während des Urlaubskonsums RECHTSQUELLEN Abschnitt 3
Vorauszahlung § 6 Abs 6 UrlG: bei Antritt für die ganze Dauer im Voraus; bei gestückeltem Verbrauch nicht anwendbar
Monatsentgelt § 6 Abs 2 UrlG: keine höhenmäßige Minderung während des Urlaubs RECHTSQUELLEN
Ausfallsprinzip § 6 Abs 3 UrlG: Entgelt, das ohne Urlaub gebührt hätte (v. a. Stunden-/Tagelöhner) RECHTSQUELLEN
13-Wochen-Durchschnitt § 6 Abs 4 UrlG: nur für Akkord-, Stück-, Gedingelöhne und leistungsbezogene Prämien RECHTSQUELLEN (13-Wochen-Durchschnitt nur bei Leistungslohn)
Provisionsschnitt Generalkollektivvertrag: Durchschnitt der letzten 12 Kalendermonate; Direkt-/Folgeprovisionen nur, wenn im Urlaub kein Anspruch entsteht
Überstundenschnitt mangels KV-Regelung 13-Wochen-Durchschnitt vor dem Antritt; entfällt bei wesentlicher Änderung des Arbeitsanfalls/Überstundenverbot
KV-Abweichungen § 6 Abs 5 UrlG (§ 18 Abs 4 ArbVG-Kompetenz) RECHTSQUELLEN
Neutralisierung Nichtarbeitszeiten im Beobachtungszeitraum (Krankenstand, Urlaub) mindern den Teiler auf die tatsächlich gearbeiteten Normalstunden
Rückforderung § 10 Abs 1 S 3 f nur bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung; LSt-Werbungskosten § 16 Abs 2 EStG; SV-Rückverrechnung nur > 1 Monat (§ 11 Abs 3 lit a ASVG); DB/DZ/KommSt nicht rückverrechenbar (Finanzverwaltung, umstritten); BV-Beitrag rückverrechenbar

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Abs 16 UrlG — Anspruch, drei Berechnungsarten, KV-Öffnung, Vorauszahlung. Abgleich mit RECHTSQUELLEN-Privat.md Abschnitt 3 deckungsgleich — dort verbindlich: Urlaubsentgelt = § 6 UrlG (nicht § 9 — seit
      1. 2001 aufgehoben); 13-Wochen-Durchschnitt nur für Akkord/ Stück/Gedinge/leistungsbezogene Prämien; KV-Abweichungen (Abs 5, § 18 Abs 4 ArbVG); Vorauszahlung (Abs 6). Keine Abweichungen, keine Trainingswerte.
  • Generalkollektivvertrag über den Begriff des Entgelts gem § 6 UrlG — Entgeltbestandteile und Berechnungsregeln für Überstunden/Provisionen.
  • § 10 Abs 1 S 3 und 4 UrlG — Rückforderung bei Endegründen; § 16 Abs 2 EStG — Werbungskostenabzug der Rückzahlung (→ lb-naz-03); § 11 Abs 3 lit a ASVG — Grenze der Beitragsrückverrechnung (1 Monat); § 7a ARG — doppelter Entgeltanspruch beim persönlichen Feiertag.
  • FLAG/WKG/KommStG sehen nach Ansicht der Finanzverwaltung keine Rückverrechnung vor (umstritten, ecolex-Literatur dazu) — ⚠ Detailverifikation für die Engine-Konvention GP2.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Monatslohn ohne Schnitt: Bei monatsweise bemessenem Entgelt keine eigene Bezugsposition — der Monatslohn wird nicht gekürzt (§ 6 Abs 2 UrlG). Der „Urlaubsschnitt" ist eine zusätzliche Bezugsart nur für variable Bestandteile (Überstunden, Zulagen, Provisionen), berechnet aus dem Beobachtungszeitraum vor dem Antritt (13 Wochen/3 Monate, Provisionen 12 Monate), Teiler nach Neutralisierung von Nichtarbeitszeiten.
  • 13-Wochen-Mechanik nur bei Leistungslohn (§ 6 Abs 4): als Typ-Merkmal des Gehaltsschemas (Mischlohn → Schnitt), kein pauschaler Schnitt für alle — RECHTSQUELLEN-Konvention.
  • KV-Abweichungen (Abs 5) als versionierte Werte im Regelwerk (hr.rule.parameter-Muster je Referenz-KV), nicht im Code.
  • Vorauszahlungs-Modus für zusammenhängenden Jahresurlaub (§ 6 Abs 6): Auszahlung bei Urlaubsantritt als Prozessvariante der Payslip-Erstellung.
  • Rückverrechnung bei Beendigung nur für die beiden Endegründe: Lohnsteuer-BG um Rückzahlungsbetrag (Werbungskosten), SV je Einmonatsgrenze, BV-Beitrag rückverrechnen, DB/DZ/KommSt unverändert — Konvention vor Implementierung gegen RIS/Finanzverwaltung absichern (⚠).
  • Werktage→Arbeitstage-Umrechnung: GP2-Konvention aus RECHTSQUELLEN Abschnitt 3 beachten (→ lb-url-05).

Verweise

  • KB-intern: lb-url-05 (Anspruch & Ausmaß) · lb-url-13 (Urlaubsentgelt bei Wechsel des Arbeitsausmaßes) · lb-url-09 (Ersatzleistung, Endegründe) · lb-url-12 (Vorgriff — Rückforderung abgrenzen) · lb-url-07 (Ablöse: Bemessung wie Ersatzleistung) · lb-url-10 (persönlicher Feiertag § 7a ARG, doppeltes Entgelt)
  • Querbezüge: lb-ent-04 (gesetzliche Entgeltgrundlagen) · lb-krs-07 (Krankenentgelt: Gegenmodell der Zulagenbesteuerung) · lb-naz-03 (Nachzahlungen Lohnsteuer/Rückzahlungsmechanik) · lb-prm-05 (Provisionen im Urlaubsentgelt) · lb-vor-04 (BV-Beitrags-Rückverrechnung)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 6 UrlG — Abschnitt 0 Kernaussage 5, Abschnitt 3; § 9 UrlG aufgehoben seit 1. 1. 2001)