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pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_kollektivvertragsabschluss-arbeitskraefteueberlassung-2026.md
T
fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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kv-kvt-277 1 Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2026 und 2027 WKO.at Kollektivvertrag Information kollektivvertraege WKO 2026-01
html
.firecrawl/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-arbeitskraefteueberlassung-2026.html
kollektivvertrag
information
jahr-2026
stand-jahr

Information zum KV-Abschluss der Arbeitskräfteüberlassung 2026 und 2027

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-277). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-arbeitskraefteueberlassung-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2026

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2025 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro ab 1.1.2026:

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2026

Beschäftigungsgruppe Mindeststundenlöhne ab 1.1.2026
BG F Techniker € 24,82
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 20,14
BG D Facharbeiter € 17,50
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 15,62
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 13,90
BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) € 13,90

Dies entspricht einer Erhöhung von 2,30 %.

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.326,86 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Regelung für auswärtige Arbeiten

Die Höhe des Taggeldes, wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert, beträgt ab 1.1.2026 € 30,00 Das Nächtigungsgeld beträgt ab 1.1.2026 € 17,00

3. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

4. Lohnabschluss 1.1.2027

a) Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne: Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden ab 1.1.2027 um 2,00 % erhöht.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

c) Regelung für auswärtige Arbeiten Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 14,10

Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 25,00

5. Regelung für auswärtige Arbeiten ab 1.1.2028

Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2028 € 15,00

6. Geltungstermine:

  • Punkt 1. bis 3.: 01.01.2026
  • Punkt 2. und 4.: 01.01.2027
  • Punkt 5.: 01.01.2028

Für den Fachverband der gewerblichen Dienstleister

Komm.-Rat Marcus Kleemann

Fachverbandsobmann

Mag. Thomas Kirchner

Fachverbandsgeschäftsführer

FGO Heidi Blaschek

Bundesvorsitzende Personaldienstleister

Für die Gewerkschaft PRO-GE

Thomas Grammelhofer

Bundesbranchensekretär

Klaus Mayerhofer

Bundesbranchenvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Wien, am 10.12.2025