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pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lohn-gehaltsordnung-baeder-sauna-solarienbetriebe-2026.md
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fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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kv-kvt-365 1 Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Gehaltsordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
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kollektivvertrag
gehaltsordnung
jahr-2026

Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-365). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohn-gehaltsordnung-baeder-sauna-solarienbetriebe-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Wien
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter,
Angestellte
Geltungsdauer 1.1.2026 - 31.12.2026

Kollektivvertrag

(Lohnabkommen)

Gültig ab 1.1.2026

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

  1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

  2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

  3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen

Die kollektivvertraglichen Lohnsätze werden mit 1.1.2026 um 2,3 %, gerundet auf den nächsthöheren Eurobetrag, erhöht (Betrachtungszeitraum der rollierenden Inflation (VPI): November 2024 bis Oktober 2025). Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen.

Beschäftigungsgruppe Monatslöhne 2026
1. Spezialfacharbeiter € 2.555,00
2. Facharbeiter € 2.466,00
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter € 2.422,00
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) € 2.346,00
5. Solarienwart € 2.338,00
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 2.256,00

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf.

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überbezahlungen

Die zum 30.11.2024 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2026.

§ 6 Schlussbestimmungen

Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, rahmenrechtliche Themen bei Bedarf unterjährig zu besprechen

Wien, am 10.3.2026

Für die Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Fachgruppenobmann:

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Fachgruppengeschäftsführer:

Mag. Christian Ackerler

Für die Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Fachgruppengeschäftsführer:

Manuel Preinreich, MA

Für die Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Vorsitzender:

Roman Hebenstreit

Generalsekretärin:

Mag. Anna Daimler, BA

Fachbereichsvorsitzender:

Gerald Mjka

Fachbereichssekretärin:

Catalina Körner