- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/ nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen. - kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py), eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten). - kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster); agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only. - Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume, Korpus-Integrationszahl).
5.2 KiB
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| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kv-kvt-365 | 1 | Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2026 | WKO.at – Kollektivvertrag | Gehaltsordnung | kollektivvertraege | WKO | 2026-01 |
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Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2026
WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-365). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohn-gehaltsordnung-baeder-sauna-solarienbetriebe-2026
Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Wien |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter, |
| Angestellte | |
| Geltungsdauer | 1.1.2026 - 31.12.2026 |
Kollektivvertrag
(Lohnabkommen)
Gültig ab 1.1.2026
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.
§ 1 Geltungsbereich
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räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.
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fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.
-
persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.
§ 2 Lohnabkommen
Die kollektivvertraglichen Lohnsätze werden mit 1.1.2026 um 2,3 %, gerundet auf den nächsthöheren Eurobetrag, erhöht (Betrachtungszeitraum der rollierenden Inflation (VPI): November 2024 bis Oktober 2025). Sämtliche Lohnsätze gelten für weibliche und männliche Arbeitnehmer:innen.
| Beschäftigungsgruppe | Monatslöhne 2026 |
|---|---|
| 1. Spezialfacharbeiter | € 2.555,00 |
| 2. Facharbeiter | € 2.466,00 |
| 3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter | € 2.422,00 |
| 4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) | € 2.346,00 |
| 5. Solarienwart | € 2.338,00 |
| 6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter | € 2.256,00 |
Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:
Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter
Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker
Lohngruppe 2: Facharbeiter
Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf.
Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter
Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.
Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.
Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)
Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 5: Solarienwart
Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6.
Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter
Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).
Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.
§ 3 Erhöhung der Überbezahlungen
Die zum 30.11.2024 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.
§ 4 Begünstigungsklausel
Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt.
§ 5 Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2026.
§ 6 Schlussbestimmungen
Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren, rahmenrechtliche Themen bei Bedarf unterjährig zu besprechen
Wien, am 10.3.2026
Für die Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Fachgruppenobmann:
Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger
Fachgruppengeschäftsführer:
Mag. Christian Ackerler
Für die Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1
Fachgruppenobfrau:
KommR Gerti Schmidt
Fachgruppengeschäftsführer:
Manuel Preinreich, MA
Für die Gewerkschaft vida, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Vorsitzender:
Roman Hebenstreit
Generalsekretärin:
Mag. Anna Daimler, BA
Fachbereichsvorsitzender:
Gerald Mjka
Fachbereichssekretärin:
Catalina Körner