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| lb-bsv-08 | 9 | Bäuerliche Sozialversicherung – Freiwillige Versicherung – Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge | Lexis Briefings Personalrecht | Sozialversicherung | bauerliche-sozialversicherung | Fiedler | 2025-01 |
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Bäuerliche Sozialversicherung – Freiwillige Versicherung – Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge
Lexis Briefings Personalrecht, Fiedler, Stand Jänner 2025 (lb-bsv-08).
Zusammenfassung
- ⚠ Alter Stand: dieses Briefing hat Stand Jänner 2025 — im Unterschied zu den übrigen bsv-Briefings dieses Clusters (Stand Jänner 2026). Alle Werte dieses Eintrags tragen daher (Stand 2025-01); der Beitragssatz wird vom Beitrag- und Beitragsvorschreibungs-Briefing (lb-bsv-01, Stand 2026-01) mit gleichem Wert bestätigt.
- Konzept: analog zur „Abfertigung Neu" für Arbeitnehmer besteht seit 1. 1. 2008 (Stand 2025-01) für in der Land- und Forstwirtschaft erwerbstätige natürliche Personen, die in der Pensionsversicherung nach dem BSVG pflichtversichert sind, die Möglichkeit einer abfertigungsähnlichen betrieblichen Vorsorge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
- Beitritt: freiwilliger Beitrittsvertrag mit einer der Betrieblichen Vorsorgekassen (im Briefing namentlich genannt: Allianz, APK, BONUS, BUAK, fair-finance, Niederösterreichische Vorsorgekasse, Valida Plus, VBV) — „Opting-in"; ein Widerruf ist nicht mehr möglich; der abgeschlossene Beitrittsvertrag ist der SVS umgehend vorzulegen.
- Berechtigter Kreis (Stand 2025-01): Betriebsführer; hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Ehegatten bzw eingetragene Partner; hauptberuflich beschäftigte Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder; hauptberuflich beschäftigte Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern; Gesellschafter einer OG bzw persönlich haftende Gesellschafter einer KG (→ lb-bsv-02).
- Beitrittsfrist: die Beitrittsmöglichkeit besteht binnen zwölf Monaten (Stand 2025-01) nach dem erstmaligen Beginn der pensionsversicherungspflichtigen Tätigkeit. Praxistipp der Quelle: eine (verpflichtende) Einbeziehung in die Mitarbeitervorsorge für Dienstnehmer oder die Selbständigenvorsorge für Gewerbetreibende schließt die Option in die Selbständigenvorsorge für L&F-Tätige nicht aus.
- Beginn/Ende: der Beitritt wirkt ab Beginn der PV-Pflichtversicherung bis zu deren Ende oder bis zur Inanspruchnahme einer Eigenpension aus der gesetzlichen PV nach dem BSVG; bei Beendigung der L&F-Tätigkeit und Aufnahme einer neuen unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit bleiben die Anwartschaften erhalten („Rucksackprinzip").
- Beitragsgrundlage: die zum Vorschreibezeitpunkt maßgebliche persönliche Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage nach den §§ 23, 23a und 33a BSVG — ohne Nachbemessung (§ 64 Abs 3 Z 2 BMSVG); rückwirkende Änderungen (zB infolge verspäteter Zu-/Verpachtungsmeldung oder später berücksichtigter Nebentätigkeits-Einnahmen) bleiben für die Selbständigenvorsorge unberücksichtigt.
- Beitragssatz: 1,53 % (Stand 2025-01; gleichlautend lb-bsv-01, Stand 2026-01) der Beitragsgrundlage.
- Einhebung/Vorschreibung (Stand 2025-01): die SVS hebt die Beiträge zur Selbständigenvorsorge bei laufend PV-Pflichtversicherten gemeinsam mit den SV-Beiträgen nach dem BSVG ein — Vorschreibung gemeinsam mit der Quartalsvorschreibung der KV-, UV- und PV-Beiträge im Nachhinein; die eingelangten Beiträge werden jeweils bis zum 10. des zweitfolgenden Kalendermonats nach vollständiger Bezahlung an die gewählte BV-Kasse überwiesen. Bei rückwirkendem Wegfall der PV-Pflichtversicherung keine Rückerstattung bezahlter Vorsorgebeiträge; keine nachträgliche Erstattungsmöglichkeit bei Mehrfachversicherung; ein Einstellen, Aussetzen oder Einschränken der Beitragsleistung bis zur Inanspruchnahme einer Eigenpension ist nicht zulässig.
- Meldepflicht: hinsichtlich der Meldepflichten des Anwartschaftsberechtigten gelten die Bestimmungen des BSVG (§ 16 BSVG).
Kernwerte & Fristen (Stand 2025-01)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| ⚠ Stand des Briefings | Jänner 2025 (alter Stand; übrige bsv-Briefings: Jänner 2026) — Werte mit (Stand 2025-01) |
| Beginn des Regimes | 1. 1. 2008 (Stand 2025-01) ✅ |
| Beitrittsfenster | 12 Monate ab erstmaligem Beginn der PV-pflichtigen Tätigkeit (Stand 2025-01) ✅ |
| Beitragssatz | 1,53 % der persönlichen PV-Beitragsgrundlage (§§ 23, 23a, 33a BSVG) (Stand 2025-01; bestätigt in lb-bsv-01, Stand 2026-01) ✅ |
| Beitragsgrundlage | persönliche PV-Beitragsgrundlage ohne Nachbemessung (§ 64 Abs 3 Z 2 BMSVG) ✅ |
| Widerruf | nach Beitritt nicht möglich (Opting-in) ✅ |
| Vorschreibung | gemeinsam mit der Quartalsvorschreibung der BSVG-Beiträge im Nachhinein (Stand 2025-01) ✅ |
| Überweisung an BV-Kasse | bis zum 10. des zweitfolgenden Kalendermonats nach vollständiger Bezahlung (Stand 2025-01) ✅ |
| Rückerstattung | keine — auch nicht bei rückwirkendem Wegfall der PV-Pflichtversicherung oder Mehrfachversicherung ✅ |
| Einstellen/Aussetzen | der Beitragsleistung bis zur Eigenpension unzulässig ✅ |
| Rucksackprinzip | Anwartschaften bleiben bei Wechsel der Erwerbstätigkeit erhalten ✅ |
| Meldepflicht | § 16 BSVG (Anwartschaftsberechtigte) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- BMSVG (betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge) — zitiert ✅
- § 64 Abs 3 Z 2 BMSVG (Beitragsgrundlage ohne Nachbemessung) — zitiert ✅
- BSVG §§ 23, 23a und 33a (persönliche PV-Beitragsgrundlage) — zitiert ✅
- § 16 BSVG (Meldepflichten des Anwartschaftsberechtigten) — zitiert ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Parallele zur Abfertigung Neu: das BMSVG-Modell ist die selbständigen-seitige Entsprechung der Abfertigung Neu; Odoo 19 kennt Abfertigungs-/Provisions-Logik für Dienstnehmer — die BSVG-Variante betrifft Selbständige und liegt außerhalb des GemBG-Payroll.
- Quartalsvorschreibung und BV-Kassen-Überweisung ähneln dem Handling von Abfertigungsrücklagen (Provision-Verrechnung mit Vorsorgeträgern) — Strukturmuster, keine Spec; im Modulumfang kein Abbildungsziel.
- hr.rule.parameter-Anker für den Satz 1,53 % (Stand 2025-01), falls ein Beratungskontext die Vorsorgeoption ausweist; die BG selbst ist SVS-basiert (kein Entgeltbegriff der Entgelt-Engine).
- Land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer haben demgegenüber reguläre Abfertigungsansprüche über die DN-Systematik — saubere Abgrenzung im Abrechnungskontext erforderlich.
- Rucksackprinzip (Anwartschaftserhalt bei Wechsel): DV-/Vertragsübergangs-Semantik, kein Payroll-Kernthema.
- Hinweise, keine Spec: BSVG-BMSVG-Beiträge sind keine Lohnabzüge — keine Payslip-Integration im aktuellen Projektumfang.
Verweise
- KB-intern: lb-bsv-01 (Beitrag und Beitragsvorschreibung — BMSVG-Option 1,53 %, Stand 2026-01) · lb-bsv-02 (Gesellschafter einer OG bzw KG — berechtigter Kreis) · lb-bsv-03 (Freiwillige Versicherung – Höherversicherung in der Pensionsversicherung) · lb-bsv-09 (Freiwillige Versicherung – Selbstversicherung in der Unfallversicherung) · lb-gsv-01 (Abfertigung für Selbstständige)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(SV-Rahmen)