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| lb-leh-04 | 1 | Förderungen für Lehrbetriebe | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | lehrlinge | Steinbrenner/Kraft | 2025-08 |
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Förderungen für Lehrbetriebe
Lexis Briefings Personalrecht, Steinbrenner/Kraft, Stand August 2025 (lb-leh-04).
Zusammenfassung
- System: Die betriebliche Lehrstellenförderung beruht auf dem BAG (seit 2008) und der Richtlinie gemäß § 19c Abs 1 Z 8 BAG; die betriebsbezogenen Förderungen werden bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt und ausbezahlt. Daneben gibt es personenbezogene AMS-Förderungen.
- Basisförderung (Lehrlingsausbildungsprämie): pro Lehrjahr ein Vielfaches des KV-Brutto-Lehrlingseinkommens, ausbezahlt nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres; förderbar ist jedes Lehrverhältnis, das das ganze Lehrjahr aufrecht war oder regulär geendet hat.
- Lehre für Erwachsene: bei Lehrbeginn ab 18 Jahren und Entlohnung mindestens nach Hilfskräften wird die Basisförderung nach KV-Hilfskräfteentgelten berechnet.
- Weitere Fördergegenstände: Kostenerstattung für Internats-/ Unterbringungskosten (§ 9 Abs 5 BAG), Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen, insolventen oder geschlossenen Betrieben, Ausbildungsverbünde und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen, LAP-Vorbereitungskurse, Ausbilder-Weiterbildung, Prämien für gute/ ausgezeichnete LAP, Nachhilfe für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten, internationale Wettbewerbe, Auslandspraktika.
- Nicht erfasst: regionale Landes-/Gemeindeförderungen; allfällige AMS-, Sozialministeriumservice-Förderungen sind separat zu prüfen.
Kernwerte & Fristen (Stand 2025-08)
| Fördergegenstand | Höhe (Stand 2025-08) |
|---|---|
| Basisförderung je Lehrjahr | 3 / 2 / 1 / 1 KV-Brutto-Lehrlingseinkommen im 1./2./3./4. Lehrjahr; Auszahlung nach Ablauf des Lehrjahres |
| Lehre für Erwachsene (≥ 18 bei Lehrvertragsbeginn) | 3 / 2 / 1 / 1 KV-Hilfskräfteentgelte im 1./2./3./4. Lehrjahr, sofern Entlohnung mind. nach Hilfskräften |
| Internats-/Unterbringungskosten (§ 9 Abs 5 BAG) | Schülerheim/Internat: 100 % der Kosten; anderes Quartier nur bis zur Höhe der Schülerheims-Kosten; vorzeitiges Verlassen → aliquot; keine Doppelförderung neben § 19c-Beihilfe |
| Übernahmeprämie | einmalig € 1.000 pro Lehrling und Lehrbetrieb nach Absolvierung der Probezeit (Übernahme aus überbetrieblicher Einrichtung, insolventem/geschlossenem Betrieb) |
| Ausbildungsverbünde / überbetriebliche Maßnahmen | idR 75 % der Kurskosten bis € 3.000; LAP-Vorbereitungskurse 75 % bis € 500 |
| Ausbilder-Weiterbildung | 75 % der Kurskosten bis € 2.000 je Kalenderjahr |
| LAP-Prämien | guter Erfolg € 200, Auszeichnung € 250 |
| Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten | Nachhilfe/Vorbereitungskurse 100 % bis € 3.000 pro Lehrling; Dienstfreistellung: 100 % des kv-Lehrlingseinkommens |
| Internationale Wettbewerbe | IST-Grundlohn/-gehalt (ohne SZ/Zulagen) für Arbeitszeit/Vorbereitung; Aliquotierung bei Budgetüberschreitung |
| Auslandspraktikum | Bruttolehrlingseinkommen für Sprachkurs-/Praktikumszeitraum |
Rechtsgrundlagen
- BAG § 19c Abs 1 Z 8 (Förderungsrichtlinie) und § 9 Abs 5 BAG (Internatskosten) ausdrücklich zitiert; § 8a (Ausbildungsversuche) im Kontext genannt. ✅
- Die Förderhöhen sind Richtlinienwerte der Lehrlingsstellen — vor jeder operativen Verwendung ist die aktuelle Richtlinie des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen (Quelle: „regionale Förderungen nicht berücksichtigt“). ⚠
- Kein neueres Batch-1-Briefing zu Lehrbetriebsförderungen im Katalog — Werte Stand 2025-08 sind der jüngste Beleg. ⚠
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Förderungen sind keine Entgeltbestandteile: Basisförderung, Übernahmeprämie und Kostenersätze sind Erstattungen an den Arbeitgeber → außerhalb von SV-Beitragsgrundlage und Lohnsteuer; als Erstattungs-/Nebenkonten (keine Auszahlung über die Gehaltsabrechnung des Lehrlings) verbuchen.
- Basisförderung referenziert das kv-Brutto-Lehrlingseinkommen → deren versionierte Werte (→ lb-leh-12) müssen auch für die Förderberechnung konsistent vorliegen; Berechnung als separater Förder-Report je Lehrjahr (Stichtag: Lehrjahr-Ende, nicht Kalenderjahr).
- Prämien für LAP-Prüferfolge (€ 200/250) je Lehrling mit Prüfungs- erfolg verknüpfen (Ereignis „LAP bestanden“).
- Lehrlinge liegen außerhalb des R1-Kerns der General-AT-Privatwirtschaft
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md, Abschnitt 1) und sind im Bgld. GemBG ausdrücklich ausgenommen (§ 1 Abs 2 Z 1) → Förderabwicklung gehört zu einem optionalen Lehrlings-Modul.
Verweise
- KB-intern: lb-leh-03 (Einstellung; Beitrags-/Meldewesen) · lb-leh-05 (LAP; Prämien-Anlassfall) · lb-leh-08 (Berufsschulbesuch; Internat) · lb-leh-11 (Ausbildungsvoraussetzungen; Verbünde) · lb-leh-12 (Lehrlingseinkommen als Bemessungsgrundlage)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; Erstattungsverbuchung im Kontext der VRV-Brücke gem360-seitig klären. - Hinweis: Tabellenstruktur des Exports teilweise gesplittert (Spaltenwiederholung „Gegenstand/Höhe“) — Werte wurden konsolidiert übernommen, nicht rekonstruiert.