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lb-krs-03 7 Krankenstand - Mitteilungs- und Nachweispflichten Lexis Briefings Personalrecht Krankenstand & Arbeitsunfall krankenstand Heinz-Ofner/Radauer 2026-07
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EFZG § 4 Abs 1
AngG § 8 Abs 8
ABGB § 1295 Abs 2
krankenstand
krankmeldung
nachweispflicht
elda
saumnis
lb-krs-02
lb-krs-06
lb-krs-08
lb-dvh-01
lb-aug-02

Krankenstand Mitteilungs- und Nachweispflichten

Lexis Briefings Personalrecht, Heinz-Ofner/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-krs-03).

Zusammenfassung

  • Mitteilungspflicht: Jede Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall oder Kuraufenthalt ist ohne Verzug bekanntzugeben (§ 4 Abs 1 EFZG, § 8 Abs 8 AngG — praktisch gleichlautend), ohne besondere Aufforderung; die Form ist frei (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, iMessage). Nennt der AN nur „Krankheit" bzw „Unfall", genügt das.
  • Adressat: Nicht zwingend der Arbeitgeber persönlich — Vorgesetzte, Personalabteilung oder die übliche betriebliche Stelle genügen (Machtbereich-Prinzip); eine Meldung an einen Kollegen nur ausnahmsweise. Bei Arbeitskräfteüberlassung ist die Meldung an den Beschäftiger idR ausreichend (Überlasser sollten eine Meldeklausel vereinbaren).
  • Nachweispflicht: Eine ärztliche Bestätigung ist nur auf Verlangen im konkreten Einzelfall vorzulegen (schon ab dem 1. Tag möglich); eine allgemeine arbeitsvertragliche Klausel genügt nicht. Vorlagefrist mind. 3 Kalendertage (Postweg). Manche Kollektivverträge schließen Nachweise für Kurzkrankenstände aus (zB Metall-Arbeiter: bis 3 Tage keine Nachweispflicht).
  • ELDA: Dienstgeber können Krankenstandsdaten online abfragen (Krank-/Gesundmeldung, Beginn/Ende, Krankheit vs. (Arbeits-)Unfall, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose). Die Abfrage ersetzt die Bestätigungsvorlage, nicht aber die Mitteilungspflicht des AN.
  • Auslandskrankmeldungen sind unverzüglich der ÖGK vorzulegen (Übersetzung nur aus Staaten außerhalb EU/EWR/CH/UK); kommen sie später als 7 Tage nach Beginn ein, ruht das Krankengeld grundsätzlich bis zum Einlangen.
  • Säumnisfolgen: Bei Nichtmeldung/Nichtvorlage verliert der AN den Krankenentgeltanspruch für die Dauer der Säumnis (Wiederaufleben bei Nachholung); eine Entlassung setzt zusätzliche, besonders erschwerende Umstände voraus. Bei Unerreichbarkeit: Abmeldung bei der ÖGK (stornierbar, ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Mitteilungspflicht unverzüglich, formfrei; wenn am 1. Tag (Schwere der Erkrankung) unmöglich, am 2./3. Tag bzw sobald möglich ( Quelltext)
Rechtsgrundlage § 4 Abs 1 EFZG; § 8 Abs 8 AngG (gleichlautend)
Nachweis nur auf Einzelfall-Verlangen; arbeitsvertragliche Pauschalklausel unzureichend (9 ObA 122/88); ab 1. Tag forderbar, KV-Abweichungen beachten
Vorlagefrist mind. 3 Kalendertage (Postweg); bei Nichtvorlage EFZ-Verlust ab dem 4. Tag, Wiederaufleben bei Nachholung
KV-Klauseln Metall-Arbeiter: keine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (Erst ab 4. Tag forderbar; Ausnahme bei allgemein geübter Praxis)
Rückwirkende Krankschreibung Ärzte dürfen idR max. 1 Tag rückwirkend krankschreiben; Krankschreibung dokumentiert Beginn, definiert ihn nicht allein
Weitere Bestätigungen bei längeren Krankenständen in angemessenen Abständen; Schikaneverbot (§ 1295 Abs 2 ABGB)
ELDA-Abfrage PDF mit Krank-/Gesundmeldung, Versicherungsdaten, Beginn/Ende, Unfall/Krankheit, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose
Fortdauer/Verlängerung keine neue Meldepflicht; Ausnahme: zugesagter Endtermin überschritten bzw. Wiederaufnahme angekündigt (9 ObA 105/17g)
Ausland unverzüglich an ÖGK (DG im Auftrag möglich, offenbart dann die Diagnose); Übersetzung außerhalb EU/EWR/CH/UK; > 7 Tage verspätet → Krankengeld ruht bis Einlangen
Bestätigungsinhalt Beginn, voraussichtliche Dauer, Ursache (Krankheit/Berufskrankheit/Arbeitsunfall) — ärztliche Schweigepflicht; „bis auf Weiteres" genügt; Aussteller ÖGK-/Amts-/Gemeindearzt, Wahlarzt nur mit Bestätigung durch Kassenarzt
Unentschuldigtes Fernbleiben kein automatischer vorzeitiger Austritt; AG soll Kontakt aufnehmen, ggf. Anforderung per Einschreiben; Abmeldung ÖGK bei Unerreichbarkeit (stornierbar)

Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs 1 EFZG und § 8 Abs 8 AngG: unverzügliche Bekanntgabe der Arbeitsverhinderung ( ausdrückliche Quellzitate).
  • § 1295 Abs 2 ABGB (Schikaneverbot) für wiederholte Bestätigungsauflagen.
  • Detailfragen beruhen auf OGH/OLG-Judikatur (Formfreiheit der Meldung, Adressat, Auslandsbestätigungen) und KV-Regelungen — ⚠ einzelvertragliche Klauseln (Meldeadressat, Überlasser-Meldeklausel) vor Einsatz gegen Rsp und KV-Text prüfen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Beginn-/Ende-Daten sind Abrechnungsfakt: Meldungstag und Krankenstandsdaten steuern EFZ-Anspruch und Säumnisfenster — Krankenstand-Erfassung mit erfassbarem Meldungszeitpunkt (Datum/Uhrzeit) und Quellenkennzeichen (Selbstmeldung vs. ELDA-Abfrage) versehen, sonst ist die Säumnis-Logik (EFZ-Verlust ab 4. Tag ohne Bestätigung) nicht abbildbar.
  • ELDA-Anbindung: Die Online-Abfrage der Krankenstandsdaten (Beginn/Ende, Krankheit vs. Unfall, Krankengeld) ist der bevorzugte Datenlieferant für die Work-Entry-Erzeugung; Diagnosedaten sind bewusst nicht zu importieren (Schweigepflicht/Datenschutz).
  • Bestätigungspflicht pro Einzelfall ist ein Prozessflag, kein Entgeltbestandteil: Workflow-Schritt „Bestätigung angefordert am / vorgelegt am" mit Fristen-3-Tage-Logik und Rückwirkungs-1-Tag-Plausibilität.
  • Arbeitsunfall-Merkmal aus der Bestätigung/ELDA mitführen: es steuert das Sonderkontingent (→ lb-krs-08) und den AUVA-Zuschuss-Anspruch ab dem
    1. Tag (→ lb-krs-09).

Verweise

  • KB-intern: lb-krs-08 (EFZ-Regime, Säumnisfolgen — Breadcrumb-Verweise der Quelle) · lb-krs-02 (Meldung an ÖGK, Krankengeld-Ruhen bei Nichtmeldung/verspäteter Auslandsmeldung) · lb-krs-06 (Verhalten/Kontrolle im Krankenstand) · lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) · lb-aug-02 (Arbeitskräfteüberlassung — Meldung an den Beschäftiger)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md; Meldewesen-Kontext (ELDA/eSV) siehe payroll-Skill
  • Export-Hinweis: ÖGK-Newsletter-Link (Krankmeldung Ausland) ist im Quelltext nur als Kurzlink enthalten.