Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung
Gehaltstabelle per 1.1.2026
Mindestgrundgehälter
Verwendungsgruppe II
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
2.059,41
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
2.179,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
2.315,46
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
2.457,65
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
2.599,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
2.742,03
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
2.863,88
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
3.087,28
Verwendungsgruppe III
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
2.528,04
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
2.705,03
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
2.881,97
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
3.058,96
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
3.232,73
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
3.409,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
3.561,04
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
3.838,85
Verwendungsgruppe IV
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
3.146,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
3.366,49
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
3.586,73
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
3.806,97
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
4.027,20
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
4.247,47
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
4.436,22
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
4.782,32
Verwendungsgruppe V
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
3.919,67
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
4.194,02
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
4.468,41
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
4.742,77
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
5.017,15
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
5.291,57
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
5.526,70
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
5.957,86
Verwendungsgruppe VI
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
5.482,40
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
6.167,67
nach 5 Verwendungsgruppenjahren
6.853,01
Meistergruppen
Verwendungsgruppe M I
Hilfsmeister, Betriebsaufseher
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
2.427,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
2.427,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
2.586,57
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
2.745,39
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
2.904,19
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
3.063,05
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
3.199,16
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
3.448,74
Verwendungsgruppe M II
Meister
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro ohne abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
3.095,50
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
3.095,50
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
3.297,98
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
3.500,52
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
3.703,01
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
3.905,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
4.079,13
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
4.397,37
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro mit abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
3.241,68
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
3.241,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
3.453,74
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
3.665,79
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
3.877,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
4.089,90
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
4.271,68
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
4.605,01
Verwendungsgruppe M III
Obermeister
Verwendungsgruppenjahr
monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr
3.542,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren
3.542,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren
3.774,51
nach 6 Verwendungsgruppenjahren
4.006,27
nach 8 Verwendungsgruppenjahren
4.238,05
nach 10 Verwendungsgruppenjahren
4.469,81
nach 12 Verwendungsgruppenjahren
4.668,45
nach 15 Verwendungsgruppenjahren
5.032,68
Lehrlinge
Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen
Lehrjahr
Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr
€ 856,14
im 2. Lehrjahr
€ 1.080,87
im 3. Lehrjahr
€ 1.273,50
im 4. Lehrjahr
€ 1.690,87
Sondervergütung für Nachtarbeit: € 2,62
Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat. Die Informationen auf dieser Webseite begründen keine Rechtsansprüche.