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pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_gehaltsordnung-gewerbe-handwerk-dienstleistung-2026.md
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fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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Raw Blame History

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
kv-kvt-049 1 Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Gehaltsordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
html
.firecrawl/wko-kv/docs/gehaltsordnung-gewerbe-handwerk-dienstleistung-2026.html
kollektivvertrag
gehaltsordnung
jahr-2026

Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-049). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/gehaltsordnung-gewerbe-handwerk-dienstleistung-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2026

Mindestgrundgehälter

Verwendungsgruppe II

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.059,41
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.179,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.315,46
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.457,65
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.599,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.742,03
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 2.863,88
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.087,28

Verwendungsgruppe III

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.528,04
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.705,03
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.881,97
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.058,96
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.232,73
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.409,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.561,04
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.838,85

Verwendungsgruppe IV

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.146,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.366,49
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.586,73
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.806,97
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 4.027,20
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.247,47
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.436,22
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.782,32

Verwendungsgruppe V

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.919,67
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 4.194,02
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 4.468,41
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 4.742,77
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 5.017,15
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 5.291,57
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 5.526,70
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 5.957,86

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 5.482,40
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 6.167,67
nach 5 Verwendungsgruppenjahren 6.853,01

Meistergruppen

Verwendungsgruppe M I

Hilfsmeister, Betriebsaufseher

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 2.427,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 2.427,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 2.586,57
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 2.745,39
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.904,19
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.063,05
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 3.199,16
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 3.448,74

Verwendungsgruppe M II

Meister

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro ohne abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.095,50
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.095,50
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.297,98
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.500,52
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.703,01
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 3.905,53
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.079,13
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.397,37
Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro mit abgeschlossener Fachschule
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.241,68
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.241,68
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.453,74
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 3.665,79
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 3.877,83
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.089,90
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.271,68
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 4.605,01

Verwendungsgruppe M III

Obermeister

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt in Euro
Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr 3.542,72
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 3.542,72
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 3.774,51
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 4.006,27
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 4.238,05
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 4.469,81
nach 12 Verwendungsgruppenjahren 4.668,45
nach 15 Verwendungsgruppenjahren 5.032,68

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen

Lehrjahr Lehrlingseinkommen
im 1. Lehrjahr € 856,14
im 2. Lehrjahr € 1.080,87
im 3. Lehrjahr € 1.273,50
im 4. Lehrjahr € 1.690,87

Sondervergütung für Nachtarbeit: € 2,62

Hinweis: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Gehaltstabellen erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat. Die Informationen auf dieser Webseite begründen keine Rechtsansprüche.