KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)

- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
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2026-09-15 07:44:56 +02:00
parent b3e8e47cdd
commit 97aa3c1c82
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@@ -0,0 +1,93 @@
---
id: kv-kvt-282
batch: 1
title: "Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Information"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-01
source:
html: ".firecrawl/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2026", "stand-jahr"]
cross_refs: []
---
# Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Elektro- und Elektronikindustrie 2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-282). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-elektro-elektronikindustrie-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter,
Angestellte |
## Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss der Elektro- und Elektronikindustrie 2026
Zwischen dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie und der Gewerkschaft GPA sowie der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen (Details in den Beilagen):
1. Mit Wirkung ab 1.5.2026 (auch bei Arbeitsverhältnissen, die am 30.4.2026 bestanden haben und deren Ende vor dem 28.5.2026 liegt) Erhöhung der
1. Grundstufen der kollektivvertraglichen Mindest-Gehälter bzw. -Löhne um 3,0 %;
2. Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,85 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten).
2. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Verteilungsoption:
1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
2. zusätzliche individuelle Erhöhung in einem Gesamtvolumen von 0,4 % der Gehalts- bzw. Lohnsumme.
3. Erhöhung bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Einmalzahlungsoption:
1. Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. -Löhne um 1,65 % und 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) und
2. zusätzliche Einmalzahlung in der Höhe von mindestens 8,4 % des jeweiligen individuellen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes oder des durchschnittlichen Ist-Lohnes bzw. Ist-Gehaltes der Arbeiterinnen, Arbeiter oder Angestellten im Betrieb oder des Durchschnittes der Ist-Löhne und -Gehälter aller Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Betrieb im April 2026.
4. Freizeitoption: Durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung und darauf basierender Einzelvereinbarungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen Teil oder die gesamte Ist-Erhöhung in bezahlte Freizeit umzuwandeln. Anstelle der prozentuellen Erhöhung des Ist-Gehaltes bzw. -Lohnes im Ausmaß von 1,85 % gebührt bei volle·r Inanspruchnahme der Freizeitoption pro Monat zusätzliche Freizeit im Ausmaß vori 3 Stunden 6 Minuten (bei Vollzeitbeschäftigten). Die Erhöhung um 22 € (bei Vollzeitbeschäftigten) ist jedenfalls vorzunehmen.
5. Erhöhung der kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen sowie der Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten um 3,0 %.
6. Erhöhung der kollektivvertraglichen Reiseaufwandsentschädigungen um 3,0 %.
7. Die Zulage für die 2. Schicht beträgt: € 1,187 ab 1.5.2026, € 1,364 ab 1.5.2027, € 1,500 ab 1.5.2028.
8. Die Zulagen für die 3. Schicht sowie Nachtarbeit betragen: € 3,832 ab 1.5.2026, € 4,000 ab 1.5.2027.
9. Erhöhung der übrigen im Kollektivvertrag angeführten Zulagen um 3 %.
10. Änderungen im Rahmenrecht laut Beilage.
Wien, am 28.5.2026
Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie
Obmann:
KR Ing. Wolfgang Hesoun
Geschäftsführerin:
Mag. Marion Mitsch
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereichsvorsitzender:
Harald Zebedin
Wirtschaftsbereichssekretärin:
Eva Scherz
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft PRO-GE
Bundesvorsitzender:
Reinhold Binder
Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach