KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)

- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
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2026-09-15 07:44:56 +02:00
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commit 97aa3c1c82
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id: kv-kvt-591
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title: "Zusatzkollektivvertrag Pharmazeutischer Großhandel, Angestellte, gültig ab 1.1.2022"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Zusatz-KV"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
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tags: ["kollektivvertrag", "zusatz-kv", "jahr-2022"]
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# Zusatzkollektivvertrag Pharmazeutischer Großhandel, Angestellte, gültig ab 1.1.2022
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2022-01 (kv-kvt-591). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/zusatz-kv-pharmazeutischer-grosshandel-angestellte-2022*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
| Geltungsdauer | 1.1.2022 -&nbsp;30.6.2022&nbsp; |
## Zusatzkollektivvertrag
abgeschlossen am 21. Oktober 2021 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, 1030 Wien, Alfred Dallinger-Platz 1.
## I. Geltungsbereich
1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
2. Fachlich: Für die Betriebe, die der Berufsgruppe des pharmazeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben laut Liste (Anhang 2) zum Stichtag 31.12.2021 angehören.
3. Persönlich: Für alle Angestellten (auch Aushilfskräfte), auf welche das Angestelltengesetz (BGBl. Nr. 292/1921) Anwendung findet. Ausgenommen sind Lehrlinge.
## II. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und ist befristet bis 30.6.2022. Sollte ein Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sein, werden die Sozialpartner zeitgerecht Gespräche aufnehmen.
## III. Zugelassene Tätigkeiten an Wochenenden und Feiertagen
Auf Grund der Coronapandemie entstehen laufend Probleme in der Lieferkette von Arzneimitteln und Impfstoffen. Daher wird entsprechend § 12 a ARG die Beschäftigung im Zusammenhang mit der An- und Auslieferung von Impfstoffen und für Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unerlässlich sind, zugelassen.
## IV. Abgeltung
Für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr an Samstagen, sofern dieser ein Werktag ist, gebührt ein Zuschlag für die Normalarbeitszeit von 50 %.
Die Normalarbeitszeit endet an Samstagen um 18:00 Uhr. Für Überstunden zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
Hinsichtlich der Vergütung an Feiertagen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ARG und dieses Zusatzkollektivvertrages. Für Überstunden an Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %. Zusätzlich erhalten die Angestellten für die Arbeitsleistung an Feiertagen Freizeit im selben Ausmaß, mindestens jedoch 4 Stunden. Der Verbrauch der Freizeit ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die Interessen der Angestellten zu vereinbaren und unter Entgeltfortzahlung innerhalb von 3 Monaten zu verbrauchen. Eine Abgeltung in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht zulässig.
BUNDESGREMIUM DES HANDELS MIT ARZNEIMITTELN, DROGERIE- UND PARFÜMERIEWAREN SOWIE CHEMIKALIEN UND FARBEN
Die Bundesgremialobfrau:
KommR Barbara Kremser
Der Geschäftsführer:
Mag. Christoph Tamandl MBA
Der Vorsitzende des Ausschusses Pharmagroßhandel/Depositeure:
KommR Dkfm.
Dr. Johann F. Kwizda
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT GPA
Die Vorsitzende:
Barbara Teiber, MA
Der Geschäftsbereichsleiter:
Karl Dürtscher
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT GPA
Wirtschaftsbereich Handel
Der Vorsitzende:
Martin Müllauer
Die Wirtschaftsbereichssekretärin:
Anita Palkovich