Files
odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/entlassung_angestellte_vorteilsannahme.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

6.6 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-21 8 Entlassung Angestellte Vorteilsannahme Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Vinzenz 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_entlassung_angestellte_vorteilsannahme.pdf .lexis360/md/entlassung_angestellte_vorteilsannahme.md
AngG § 27 Z 1
AngG § 13
StGB § 307
vorteilsannahme
geschenkannahme
provision
schmiergeld
herausgabeanspruch
lb-bnd-18
lb-bnd-20
lb-bnd-31
lb-ent-06

Entlassung Angestellte Vorteilsannahme

Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-21).

Zusammenfassung

  • Entlassungsgrund (§ 27 Z 1 Fall 2 AngG): Entlassung des Angestellten, der ohne Wissen und Willen des AG unberechtigte Vorteile von Dritten annimmt — typischerweise von Kunden/Klienten des AG. Als Beispiel nennt das Gesetz ausdrücklich die Annahme einer Provision oder sonstigen Belohnung entgegen § 13 AngG; der Entlassungsgrund gilt für alle Angestellten iSd AngG, nicht nur für die in § 13 AngG genannten.
  • Wertung der Rsp: Durch die Annahme von Geschenken/Vorteilen entsteht der Verdacht einer Sonderbehandlung des Gebers bzw einer schlechteren Behandlung anderer. Nach Teilen der Lehre ist die unberechtigte Vorteilsannahme ein Spezialfall der Untreue im Dienst.
  • Tatsächliche Annahme erforderlich: bloßer Versuch oder Forderung eines Vorteils genügt nicht (→ dann ggf. Vertrauensunwürdigkeit). Die angenommene Sache muss zumindest einen „gewissen Wert" besitzen — eine allgemeine Wertschwelle gibt es weder in Lehre noch Rsp.
  • Parallelwertung aus § 307 StGB (Vorteilsgewährung an Amtsträger): einzige gesetzliche Ausnahme für ortsübliche, lediglich geringfügige Vorteile (Grenze ebenfalls unbestimmt); als zulässig gelten die „drei K" — Kalender, Kulis, „Klumpert"; die Wertung wird ins Arbeitsrecht übertragen (orts- oder jahreszeitlich übliche Aufmerksamkeiten verstoßen nicht gegen das treuepflichtige Geschenkannahmeverbot).
  • Ohne Wissen und Willen des AG: entlassungsrelevant nur bei fehlender AG-Kenntnis; ein ausdrückliches Verbot der Geschenkannahme ist im AngG nicht gefordert. Praxistipp: AN verständigen den AG vor Annahme (Zustimmung/Konkludenz möglich); AG regeln die Handhabung vorab transparent (Compliance-Richtlinien, Wertgrenzen).
  • Dritte: in der Regel Geschäftspartner des AG; nach OLG Wien können auch Nicht-Geschäftspartner erfasst sein, wenn für die Zuwendung die dienstliche Tätigkeit des AN ursächlich ist.
  • Schadenseintritt nicht erforderlich (wie bei Untreue/Vertrauensunwürdigkeit).
  • Weitere Sanktionen: § 13 Abs 2 AngG — Herausgabeanspruch des AG hinsichtlich der unrechtmäßig empfangenen Provision/Belohnung; dieser Anspruch saniert die Treuepflichtverletzung nicht (Entlassung bleibt möglich); daneben allgemeine Schadenersatzansprüche. Die Rsp dehnt das § 13-Verbot auf alle AN aus, die die geschäftlichen Interessen des AG gegenüber Dritten vertreten.
  • Geltendmachung: unverzüglich nach Bekanntwerden; Zuwarten = Verwirkung (Entlassung wirksam, aber unbegründet); bei Unklarheit Überlegungsfrist bzw Rechtsauskunft.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Entlassungsgrund Annahme unberechtigter Vorteile von Dritten ohne Wissen und Willen des AG, § 27 Z 1 Fall 2 AngG
Ausdrücklicher Anwendungsfall Annahme einer Provision/sonstigen Belohnung entgegen § 13 AngG (gilt für alle Angestellten iSd AngG)
Annahme tatsächliche Entgegennahme nötig; Versuch/Forderung genügt nicht → dann ggf. Vertrauensunwürdigkeit
Wert „gewisser Wert" erforderlich; keine allgemeine Wertschwelle in Lehre/Rsp
Zulässige Aufmerksamkeiten Parallelwertung § 307 StGB: ortsübliche/geringfügige Vorteile — „drei K" (Kalender, Kulis, Klumpert); keine gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze
AG-Kenntnis ohne Wissen und Willen des AG; ausdrückliches Verbot nicht gefordert
Dritte typisch Geschäftspartner; OLG Wien: auch Nicht-Geschäftspartner, wenn Zuwendung kausal auf die dienstliche Tätigkeit
Schaden nicht erforderlich
Herausgabeanspruch § 13 Abs 2 AngG Herausgabe der unrechtmäßig empfangenen Provision/Belohnung; saniert die Treuepflichtverletzung nicht → Entlassung weiter möglich
Verfall des Herausgabeanspruchs 3 Monate ab Kenntnis des pflichtwidrigen Verhaltens, spätestens 3 Jahre ab Entstehen des Anspruchs (Stand 2026-08)
Unverzüglichkeit Ausspruch unverzüglich nach Bekanntwerden; Zuwarten → Verwirkung (Entlassung wirksam, aber unbegründet)
Überlegungsfrist bei unklarem Sachverhalt/Rechtslage ausreichend Zeit für den AG (auch Rechtsauskunft)

Rechtsgrundlagen

  • § 27 Z 1 Fall 2 AngG (unberechtigte Vorteilsannahme) — ausdrücklich zitiert
  • § 13 AngG und § 13 Abs 2 AngG (Provisions-/Schmiergeldverbot, Herausgabeanspruch, Schadenersatz) — ausdrücklich zitiert
  • § 307 StGB (Vorteile an Amtsträger, Geringfügigkeitsausnahme) — als Parallelwertung zitiert
  • Die Wertschwellen („gewisser Wert", Geringfügigkeit) sind bewusst offen ( keine gesetzliche Fixierung) — keine Werte aus Trainingswissen ergänzen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Keine Abrechnungsparameter im Briefing — der Ausspruchstag der Entlassung bestimmt den letzten Entgelttag.
  • Herausgabeanspruch (3 Monate / 3 Jahre) ist ein arbeitsrechtlicher Rückforderungswert: falls ein solcher Betrag mit der Schlussabrechnung verrechnet wird, ist die Verwirkung zu prüfen — im Beendigungs-Workflow als Frist-Hinweis führen, nicht als automatische Sperre.
  • Verwirkte (zu späte) Entlassung → unbegründet mit den Anspruchs-Flags (Abfertigung Alt, Urlaubsersatzleistung) — Konstellation im Beendigungs-Workflow führen (siehe Entlassungs-Folgen-Matrix).
  • Vorteile von Dritten berühren die Entgeltabrechnung nur über lb-ent-06 (Entgelt von dritter Seite); Provisionen des AN selbst sind laufendes Entgelt, kein Tatbestandsbezug.
  • Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-18 (Entlassung Angestellte Untreue, Spezialfall- Verhältnis) · lb-bnd-20 (Entlassung Angestellte Vertrauensunwürdigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) · lb-ent-06 (Entgelt von dritter Seite)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (AngG-Kernregime)