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odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/entgelt_einzelvereinbarung.md
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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
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sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

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id: lb-ent-03
batch: 2
title: "Entgelt - Einzelvereinbarung"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
topic: entgelt
author: "Thöny-Maier/David"
stand: 2026-06
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_entgelt_einzelvereinbarung.pdf"
text: ".lexis360/md/entgelt_einzelvereinbarung.md"
legal_bases: []
tags: [einzelvereinbarung, entgeltanspruch, ueberzahlung, funktionszulage, provisionen, sachbezuege]
cross_refs: ["lb-ent-02", "lb-ent-04", "lb-ent-08", "lb-ent-09", "lb-ent-10", "lb-prm-05"]
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# Entgelt Einzelvereinbarung
*Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier/David, Stand Juni 2026 (lb-ent-03).*
## Zusammenfassung
- Im **Einzelarbeitsvertrag** können Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Entgeltbestandteile frei vereinbaren; die **zwingenden
Mindestbestimmungen** in Gesetz, Kollektivvertrag, Satzung oder
Mindestlohntarif (→ lb-ent-04, lb-ent-09) dürfen nicht zu Ungunsten des
Arbeitnehmers abgeändert werden — darüber hinaus besteht ein
weitreichender Gestaltungsspielraum.
- Praxisübliche einzelvertragliche Ansprüche: **überkollektivvertragliches
Entgelt**, **Überstundenpauschalen/All-in-Vereinbarungen**,
**Provisionen und Umsatzbeteiligungen**, **Funktionszulagen**,
**Sachbezüge** und besondere Vergütungen für **Auslandseinsätze**.
- Leitgrenze für Pauschalabgeltungen: Der Arbeitnehmer darf durch die
pauschale Abgeltung von Mehrleistungen **nicht schlechter gestellt**
sein als bei Einzelverrechnung; der Arbeitgeber hat eine
**Deckungsrechnung** zu erstellen.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
Das Briefing nennt keine €-Beträge; es beschreibt die praxisüblichen
vereinbarten Ansprüche und ihre typische Ausgestaltung:
| Anspruch | Typische Ausgestaltung |
|---|---|
| Überkollektivvertragliches Entgelt | (monatliches) Entgelt über dem kv-Mindestanspruch; Einstufung und Entgelt des Dienstvertrags maßgeblich |
| Überstundenpauschale / All-in | pauschale Abgeltung von Überstunden oder sonstigen Mehrleistungen; Verbot der Schlechterstellung gegenüber Einzelverrechnung; Deckungsrechnung durch den Arbeitgeber |
| Provisionen und Umsatzbeteiligungen | erfolgsabhängige Entgeltbestandteile (→ lb-prm-05) |
| Funktionszulage | an die Ausübung einer bestimmten Position (zB Teamleitung) gebunden; **befristet für die Dauer der Innehabung** — fällt die Position weg, entfällt die Zulage |
| Sachbezüge | Firmenfahrzeuge, Dienstwohnungen, Versicherungen, Essensbons und sonstige soziale Zuwendungen mit weitem Gestaltungsspielraum |
| Auslandsvergütungen | Zulagen für längeren Auslandsaufenthalt: insb. **Kaufkraftzulage**, vielfach Heimflüge und Unterstützung für die (mitreisende) Familie (zB Schulgeld) |
## Rechtsgrundlagen
- Das Briefing zitiert **keine einzelnen Paragraphen**; es stellt auf die
Hierarchie „Gesetz → Kollektivvertrag/Satzung/Mindestlohntarif →
Einzelvertrag“ ab. ⚠ Detailnormen des Günstigkeitsprinzips sind nicht
Gegenstand des Quelltexts und vor Implementierung aus den
Rechtsgrundlagen-Dokumenten (→ lb-ent-04, lb-ent-09) bzw. RIS zu
verifizieren.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Vertragsentgelt:** Das einzelvertragliche (ggf.
überkollektivvertragliche) Entgelt ist das führende Feld auf der
Vertrags-/Versionsebene (`hr.contract`/`hr.version`, `wage`);
kv-Mindestansprüche (→ lb-ent-09) wirken als Untergrenze.
- **Überstundenpauschale/All-in:** Pauschalwerte je Vertrag führen und
die **Deckungsrechnung** als manuellen Prüfprozess begleiten (die
Quelle gibt dafür kein Berechnungsschema vor); Zuschlagsentstehung in
den Work Entries bleibt von der Pauschale abzubilden oder bewusst zu
pauschalieren.
- **Funktionszulagen:** als befristete Entgeltbestandteile mit
Positionsbezug führen — Verfall bei Wegfall der Position im
Versionsmodell abbilden (Enddatum/Neuanlage).
- **Provisionen/Umsatzbeteiligungen:** über eigene Regeln/Inputs der
Abrechnungsstruktur erfassen (→ Prämien-/Provisions-Cluster).
- **Sachbezüge:** als Naturallohn in der Abrechnung gesondert
bewerten (→ Sachbezüge-Cluster); Auslandszulagen als temporäre
Zulagen je Einsatz.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-ent-02 (Entgelt Betriebsvereinbarung) · lb-ent-04
(gesetzliche Grundlagen) · lb-ent-08 (Istlohnklauseln: Umgang mit
Überzahlungen bei kv-Erhöhungen) · lb-ent-09 (KV, Satzung,
Mindestlohntarif) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt) · lb-prm-05
(Provisionen Arbeitsrecht)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`.
- *Hinweis:* Verweise des Quelltexts auf „Dienstvertrag: Einstufung und
Entgelt", „Dienstvertrag: Arbeitszeit, Überstundenpauschale" und
„Dienstvertrag: Dienstreisen und Spesen" — diese Briefings sind im
KB-Bestand (Batch 1+2) nicht enthalten.