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id: kv-kvt-288
batch: 1
title: "Kollektivvertragsabschluss für Kunststoffverarbeiter 2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "KV-Abschluss"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-01
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-kunststoffverarbeiter-2026.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "kv-abschluss", "jahr-2026", "stand-jahr"]
cross_refs: []
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# Kollektivvertragsabschluss für Kunststoffverarbeiter 2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-288). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-kunststoffverarbeiter-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter |
## Vorab-Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter:innen im kunststoffverarbeitenden Gewerbe (Kunststoffverarbeiter)
Der Kollektivvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftenlauf und wird nach Abschluss veröffentlicht. Vorab die Verhandlungsergebnisse:
Mit der Gewerkschaft Bau-Holz wurde ein KV-Abschluss für die Arbeiter:innen erzielt.
## Kollektivvertragslöhne
Die Kollektivvertragslöhne werden per 1.5.2026 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 68,00 Euro pro Monat erhöht.
Das entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung über die Lohngruppen von 2,98 %.
Die neuen Löhne ab 1.5.2026 werden somit wie folgt festgesetzt:
| Lohngruppe | Stundenlohn | Monatslohn |
| --- | --- | --- |
| I Spitzenfacharbeiter:in | 14,97 | 2.593,26 |
| II Facharbeiter:in mit LAP | 13,97 | 2.420,06 |
| III Angelernte Tätigkeiten; Maschinenarbeiter:in, Kraftfahrer:in | 13,17 | 2.281,50 |
| IV AN ohne Zweckausbildung | 12,37 | 2.142,94 |
Die Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2026 um 2,97 Prozent erhöht.
## Lehrlingseinkommen
Die Lehrlingseinkommen werden per 1.5.2026 um 3,33 Prozent erhöht und wie folgt festgesetzt:
| Lehrlingseinkommen | monatlich in Euro |
| --- | --- |
| 1. Lehrjahr | 955,54 |
| 2. Lehrjahr | 1.231,59 |
| 3. Lehrjahr | 1.603,20 |
| 4. Lehrjahr | 2.049,12 |
Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.
Die bestehende Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
## Rahmenrecht
In § 20 Abs. 2 wird ein neuer Satz angefügt: Für die Teilnahme an Betriebsversammlungen zum Zeitpunkt des Schichtwechsels außerhalb der Arbeitszeit gebührt den Arbeitnehmern eine Abgeltung von einem Stundenlohn.
## Wirksamkeitsbeginn
Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2026. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2027.