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id: kv-kvt-479
batch: 1
title: "Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Lohnordnung"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-06
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-konditoren-niederoesterreich-2026.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"]
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# Lohnordnung Konditoren Niederösterreich, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-06 (kv-kvt-479). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-konditoren-niederoesterreich-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Niederösterreich |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter |
| Geltungsdauer | ab 1.6.2026 |
## Zusatzkollektivvertrag
Lohnvertrag abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig der Konditoren (Zuckerbäcker) Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
## I. Geltungsbereich
Dieser Kollektivvertrag gilt:
a) Räumlich: Für das Bundesland Niederösterreich
b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Niederösterreich, die den Berufszweigen der Konditoren, Erzeugung von Lebzelten, kandierten und getunkten Früchten, Erzeugung von Speiseeis, Chocolatier und Patissier angehören.
c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Dienstnehmer, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
## II. Wirksamkeit
Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt mit 1. Juni 2026 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2027.
Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 12. Mai 2025 außer Kraft.
## III. Lohnsätze
Der Teilungsfaktor beträgt bei Monatslöhnen 1/167. Dieser Faktor ist auch bei der Berechnung der Stundenlöhne und Zuschläge bei Überzahlungen (über KV) anzuwenden. Monatslohn : 167 = Stundenlohn
Die nachfolgend angeführten Verwendungsgruppen sind für weibliche und männliche Arbeitnehmer gültig.
| Lohnkategorie | Monatslohn in Euro | |
| --- | --- | --- |
| 1. | Abteilungsleiterin oder Konditorin mit Meisterprüfung | 2.473,00 |
| 2. | Konditorin nach dem vierten Gesellenjahr | 2.460,00 |
| | a) zweites bis viertes Gesellenjahr | 2.156,00 |
| | b) im ersten Gesellenjahr | 1.968.00 |
| | c) Gesellinnen während der Behaltepflicht | 1.943,00 |
| 3. | Professionisten, Heizer, Kraftfahrer | 2.174,00 |
| 4. | Qualifizierte Arbeiterinnen, Ausführer, Portiere, Wächter, Waffel- und Tütenbäckerinnen | 2.020,00 |
| 5. | Arbeiterinnen bis zu einer 2-jährigen Beschäftigung im Betrieb, Reinigungskräfte | 1.943,00 |
| 6. | Arbeiterinnen bis 4 Monate im Betrieb (ausgen. Lohnkategorie 2) | 1.943,00 |
| 7. | Serviererinnen und Ladnerinnen | |
| | a) im 1. Jahr der Praxis | 1.943,00 |
| | b) nach dem 1. Jahr der Praxis | 1.943,00 |
Lehrlingseinkommen
| Lehrjahr | Lehrlingseinkommen pro Monat |
| --- | --- |
| 1. Lehrjahr | 603,00 Euro |
| 2. Lehrjahr | 804,00 Euro |
| 3. Lehrjahr | 1.006,00 Euro |
## IV. Tiefkühlzulage
DienstnehmerInnen, die vom Dienstgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1 1/2 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich € 11,00.
## V. Begünstigungsklausel
Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer weiterzugeben.
St. Pölten, 8. Juni 2026
LANDESINNUNG NIEDERÖSTERREICH DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG DER KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER)
Christian Heiss
Innungsmeister
Mag. Thomas Hagmann
Innungsmeister
Mag. Heinrich Schmid
Innungsgeschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund GEWERKSCHAFT PRO-GE
Reinhold Binder
Bundesvorsitzender
Patrick Stockreiter
Sekretär
Peter Schleinbach
Bundesgeschäftsführer