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- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/ nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen. - kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py), eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten). - kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster); agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only. - Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume, Korpus-Integrationszahl).
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3.9 KiB
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id: kv-kvt-291
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batch: 1
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title: "Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2026"
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work: "WKO.at – Kollektivvertrag"
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chapter: "Information"
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topic: kollektivvertraege
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author: "WKO"
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stand: 2026-01
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source:
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html: ".firecrawl/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-reisebueros-2026.html"
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legal_bases: []
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tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2026", "stand-jahr"]
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cross_refs: []
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# Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2026
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*WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-291). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-reisebueros-2026*
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## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
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| Merkmal | Angabe |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
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Die Gewerkschaft GPA - Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 20.01.2026 folgendes Ergebnis erzielt:
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## 1. Gehaltsrechtlicher Teil
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Mindestgehälter
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Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) sowie das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um 3 % erhöht, jedoch mindestens um einen Betrag von € 65.
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Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.
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Überzahlungen
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Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
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Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2025 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.
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Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
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Lehrlingseinkommen
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Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 01.01.2026:
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1. Lehrjahr: € 900
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2. Lehrjahr: € 1.050
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3. Lehrjahr: € 1.400
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4. Lehrjahr: € 1.700
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Abschnitt VII, Z.6
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Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 von € 20,33 auf € 20,94 bzw. von
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€ 41,69 auf € 42,94 erhöht.
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## 2. Arbeitsrechtlicher Teil
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In VI Mehrarbeit wird folgende Ziffer eingefügt:
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4. Anhebung des Arbeitszeitausmaßes
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1. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen, bei denen bereits im letzten Drittel vor Ende des Durchrechnungszeitraums absehbar ist, dass im Durchschnitt die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % in Form von Mehrarbeit überschritten wird, können bis spätestens einen Monat vor Ende des jeweiligen Durchrechnungszeitraums einen schriftlichen Antrag auf Stundenerhöhung beim Arbeitgeber einbringen.
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2. Der/Die Arbeitgeber:in kann das Gesuch des/der Arbeitnehmer:in innerhalb von 4 Wochen ablehnen, wenn betriebswirtschaftliche oder maßgebliche organisatorische Gründe dagegensprechen.
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3. Wird das Gesuch abgelehnt, ist in Betrieben mit Betriebsrat dieser zu informieren und ein Vermittlungsgespräch zu führen. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die bisher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bestehen.
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In Betrieben ohne Betriebsrat hat die Ablehnung durch den/die Arbeitgeber:in mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
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Wien, am 20.01.2026
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WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
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Fachverband der Reisebüros
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Obmann:
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Mag. Gregor Kadanka
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Geschäftsführer:
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Mag. Daniel Frings
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ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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Gewerkschaft GPA
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Vorsitzende:
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Barbara Teiber, MA
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Bundesgeschäftsführer:
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Mario Ferrari
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Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit
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Verhandlungsleiterin:
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Irene Wagner
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Wirtschaftsbereichssekretär:
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Alexander Pichler
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