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- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/ nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen. - kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py), eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten). - kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster); agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only. - Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume, Korpus-Integrationszahl).
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id: kv-kvt-297
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batch: 1
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title: "Information neue Kündigungsfristen bzw. Kündigungstermine für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 2021"
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work: "WKO.at – Kollektivvertrag"
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chapter: "Information"
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topic: kollektivvertraege
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author: "WKO"
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stand: 2021-01
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source:
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html: ".firecrawl/wko-kv/docs/kuendigungsfristen-garagen-tankstellen-2021.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2021", "stand-jahr"]
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cross_refs: []
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# Information neue Kündigungsfristen bzw. Kündigungstermine für Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 2021
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*WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2021-01 (kv-kvt-297). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kuendigungsfristen-garagen-tankstellen-2021*
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## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
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| Merkmal | Angabe |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
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## Information über die neue Regelung der Kündigungsfristen bzw. Kündigungstermine für Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen ab 1.10.2021
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Der Gesetzgeber hat bereits 2017 die Angleichung der Rechte der Arbeiter an die der Angestellten im Parlament beschlossen. Die Vereinheitlichung bei Dienstverhinderung und Krankenstand ist bereits in Kraft. Mit 1.10.2021 tritt nun auch die Angleichung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Arbeiter an jene der Angestellten in Kraft.
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Ab dem 1.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden, es gibt keine Möglichkeit durch Kollektivvertrag eine kürzere Kündigungsfrist zu vereinbaren.
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Zwischen den Sozialpartnern konnte allerdings folgende Einigung erzielt werden:
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- Für Kündigungen durch den Dienstgeber, die ab 1.10.2021 ausgesprochen werden, gilt als vereinbart, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis vom Dienstgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 1159 ABGB zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann.
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- Für Kündigungen durch den Dienstnehmer, die ab 1.10.2021 ausgesprochen werden, gilt: Nach Ablauf des Probemonats kann das Dienstverhältnis durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer zum Ende jeder Kalenderwoche unter Einhaltung einer 14 – tägigen Kündigungsfrist gelöst werden.
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Sie finden den ab 1.10.2021 gültigen Zusatzkollektivvertrag hinsichtlich der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen in Kürze auf unserer Homepage www.wko.at/gts zum Download.
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Achtung:
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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen im Kollektivvertrag erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit haben.
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