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odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lohnordnung-ledererzeugende-industrie-arbeiter-2026.md
T
fegger 97aa3c1c82 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

2.8 KiB
Raw Blame History

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
kv-kvt-490 1 Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-01
html
.firecrawl/wko-kv/docs/lohnordnung-ledererzeugende-industrie-arbeiter-2026.html
kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-490). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-ledererzeugende-industrie-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter
Geltungsdauer ab 1.1.2026

Lohntarif gültig ab 1. Jänner 2026

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

Lohngruppe Stundenlohn in Euro per 1.1.2026
Lohngruppe I Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter. 10,95
Lohngruppe II Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. 10,56
Lohngruppe III Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. 10,25
Lohngruppe IV Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit 9,97
Lohngruppe V Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte 10,10
Lohngruppe VI Wochenlohn
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. 408,14

Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2026

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

Lehrlingseinkommen im Euro
1. Lehrjahr monatlich 795,00
2. Lehrjahr monatlich 912,00
3. Lehrjahr monatlich 1.101,00
4. Lehrjahr monatlich 1.220,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit

Lehrlingseinkommen im Euro
1. Lehrjahr monatlich 795,00
2. Lehrjahr monatlich 974,00