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- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/ nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen. - kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py), eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten). - kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster); agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only. - Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume, Korpus-Integrationszahl).
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3.8 KiB
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id: kv-kvt-592
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batch: 1
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title: "Zusatzkollektivvertrag Pharmazeutischer Großhandel, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022"
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work: "WKO.at – Kollektivvertrag"
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chapter: "Zusatz-KV"
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topic: kollektivvertraege
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author: "WKO"
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stand: 2022-01
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source:
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html: ".firecrawl/wko-kv/docs/zusatz-kv-pharmazeutischer-grosshandel-arbeiter-2022.html"
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legal_bases: []
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tags: ["kollektivvertrag", "zusatz-kv", "jahr-2022"]
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cross_refs: []
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# Zusatzkollektivvertrag Pharmazeutischer Großhandel, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022
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*WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2022-01 (kv-kvt-592). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/zusatz-kv-pharmazeutischer-grosshandel-arbeiter-2022*
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## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
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| Merkmal | Angabe |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
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| Geltungsdauer | 1.1.2022 - 30.6.2022 |
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## Zusatzkollektivvertrag
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abgeschlossen am 1. Dezember 2021 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1.
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## I. Geltungsbereich
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1. Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
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2. Fachlich: Für die Betriebe, die der Berufsgruppe des pharmazeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.
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3. Persönlich: Für alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer*innen im Handel.
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## II. Geltungsbeginn und Geltungsdauer
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Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und ist befristet bis 30. Juni 2022. Sollte eine nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sein, werden die Sozialpartner zeitgerecht Gespräche aufnehmen.
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## III. Zugelassene Tätigkeiten an Wochenenden und Feiertagen
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Auf Grund der Coronapandemie entstehen laufend Probleme in der Lieferkette von Arzneimitteln und Impfstoffen. Daher wird entsprechend § 12 a ARG die Beschäftigung im Zusammenhang mit der An- und Auslieferung von Impfstoffen und für Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unerlässlich sind, zugelassen.
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## IV. Abgeltung
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Für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr an Samstagen, sofern dieser ein Werktag ist, gebührt ein Zuschlag für die Normalarbeitszeit von 50 %.
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Die Normalarbeitszeit endet an Samstagen um 18:00 Uhr. Für Überstunden zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.
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Hinsichtlich der Vergütung an Feiertagen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ARG und dieses Zusatzkollektivvertrages. Für Überstunden an Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %. Zusätzlich erhalten die Angestellten für die Arbeitsleistung an Feiertagen Freizeit im selben Ausmaß, mindestens jedoch 4 Stunden. Der Verbrauch der Freizeit ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die Interessen der Angestellten zu vereinbaren und unter Entgeltfortzahlung tunlichst innerhalb von 3 Monaten zu verbrauchen. Sollte es in diesem Zeitraum nicht zu einem Verbrauch gekommen sein, ist am Ende der 3 Monate ein Zeitnaher Verbrauch fix zu vereinbaren. Eine Abgeltung in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht zulässig.
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BUNDESGREMIUM DES HANDELS MIT ARZNEIMITTELN, DROGERIE- UND PARFÜMERIEWAREN SOWIE CHEMIKALIEN UND FARBEN
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Die Bundesgremialobfrau:
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KommR Barbara Kremser
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Der Geschäftsführer:
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Mag. Christoph Tamandl MBA
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Der Vorsitzende des Ausschusses Pharmagroßhandel/Depositeure:
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KommR Dkfm.
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Dr. Johann F. Kwizda
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ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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GEWERKSCHAFT vida
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Der Vorsitzende:
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Roman Hebenstreit
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Der Bundesgeschäftsführer:
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Bernd Brandstetter
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Die Fachbereichsvorsitzende:
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Christine Heitzinger
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Der Fachbereichssekretär:
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Andreas Gollner
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