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Zehnter Lexis 360-Intake (64 Briefings aus den Sektionsordnern beispiele / muster / uebersichten_checklisten, Quell-Staende 2020-12 bis 2026-08), erweitert das Korpus auf 665 kuratierte Eintraege in 69 Clustern. Dasselbe Werk, dieselbe Breadcrumb-Form — die Pipeline globt jetzt die drei Subordner; die neue no-author-Breadcrumb-Variante (Muster-Exporte "Kapitel > Thema · <Monat> <Jahr>") defaultet auf "Lexis Redaktion". - 13 bestehende Cluster erweitert (keine neuen): beendigungsarten bnd 44→66 (Muster: Kuendigung/Aenderung/ Aufloesung/Entlassung/Fristablauf/Befristung/Verwarnung/ Dienstfreistellung, 13 Checklisten, Anspruchsuebersicht Tod), endabrechnung end 25→34 (Beispiele: Zeitschulden, Viertel-/Zwoelftelregelung, Voll-Ueberttritt, Gleitzeitguthaben, UEL; Checklisten: Ausbildungskosten, Kuendigungsentschaedigung; Muster: Vergleich, Vordienstzeiten), uberstunden ues 4→9, telearbeit tel 6→11, beendigungsphase-sonstiges bso 10→16, arbeitszeitgrenzen azg 4→9, arbeitszeitmodelle azm 7→10, entsendung grz 8→11, beschaftigungsformen bes 8→10, sonderzahlungen son 5→6, schwerarbeit swa 5→6, arbeitskrafteuberlassung aug 2→3, urlaub url 16→17 - alte Quell-Staende (2020-12 bis 2025-12) mit "⚠ Alter Stand" in den Eintraegen markiert - Pipeline: BATCH_LEXIS 10, SOURCES["lexis"].pdf_subdirs, BC_LINE_NOAUTHOR_RE + Slug-Kollisionsguard in extract_lexis() - RUNBOOK (Batch-10-Paragraf) und Agent-Memory aktualisiert; --registry und --check beide gruen (635/635, 0 problems)
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| lb-end-28 | 10 | Ausbildungskostenrückersatz - Muster | Lexis Briefings Personalrecht | Beendigungsansprüche & Endabrechnung | endabrechnung | Haider | 2025-06 |
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Muster: Ausbildungskostenrückersatz
Lexis Briefings Personalrecht, Haider, Stand Juni 2025 ⚠ Alter Stand (lb-end-28).
Zusammenfassung
- Gegenstand: Verpflichtung zur Rückerstattung von Ausbildungskosten — Lehrgang/Kurs/Seminar [Bezeichnung] in der Zeit von [ ] bis [ ].
- Verwertbarkeits-Klausel: Die Maßnahme vermittelt „Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art, die dieser auch überbetrieblich bei anderen Arbeitgebern verwerten kann. Die Aus- und Weiterbildungsmaßnahme stellt keine Einschulung dar."
- Dienstfreistellung + Entgelt: Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer „unter Fortzahlung des Entgelts vom Dienst frei, soweit dies aufgrund der Kurszeiten erforderlich ist (maximal im Ausmaß von [X] Arbeitstagen)" — das fortbezahlte Entgelt wird in die Rückersatzverpflichtung einbezogen.
- Kostenbasis: Kurskosten zzgl USt (bzw. „ohne USt" je nach Vereinbarung) + fortbezahltes Entgelt (inkl. allfälliger Sonder zahlungen) + Reisekosten (Zugfahrten + Mittelklassehotel).
- Bindungsdauer: Beispiel: drei Jahre ab erfolgreichem Abschluss; Verringerung um 1/36 nach jedem vollendeten Monat der Dienstzugehörigkeit ab Kursabschluss.
- Beendigungsschutz (wie Checkliste): entfällt bei Ende während Probezeit, unbegründeter Entlassung, begründetem vorzeitigem Austritt, Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit (§ 27 Z 2 AngG / § 82 lit b GewO 1859) oder AG-Kündigung ohne AN-Schuld.
- Abbruch: „Wird die Ausbildung aus Verschulden des Arbeitnehmers vor Abschluss abgebrochen bzw deren erfolgreiche Absolvierung vereitelt, so verpflichtet sich der Arbeitnehmer zum Rückersatz sämtlicher dem Arbeitgeber dadurch entstehender Nachteile."
- Aliquotierung (Fußnote): „Es ist zwingend eine monatliche Aliquotierung vorzunehmen, wobei die Rückforderungsfrist im Regelfall maximal 4 Jahre betragen kann (also Verringerung um maximal 1/48)."
Kernwerte & Fristen (Stand 2025-06, ⚠ Alter Stand)
| Kriterium | Regel im Muster |
|---|---|
| Bindungsdauer | Beispiel: 3 Jahre (max. 4 Jahre, Ausnahme: 8) |
| Aliquotierung | zwingend monatlich; max. 1/48 (4 Jahre) |
| Kostenbasis | Kurskosten (+ USt) + Entgelt (inkl. SZ) + Reise (Zug + Mittelklassehotel) |
| Dienstfreistellung | Fortzahlung während Kurszeit (max. X Arbeitstage) |
| Abbruch (AN-Schuld) | Rückersatz sämtlicher Nachteile |
Rechtsgrundlagen
- § 27 Z 2 AngG (dauernde Arbeitsunfähigkeit) — zitiert (Beendigungsschutz).
- § 82 lit b GewO 1859 (Arbeiter, dauernde Arbeitsunfähigkeit) — zitiert (Beendigungsschutz).
- Übrige Klauseln ohne §-Zitate (Vertragsmechanik).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Fristen-Logik (Bindungsdauer, monatliche Aliquotierung, Beendigungsart-Abgrenzung) ist ein eigenes Berechnungsmodul in der Endabrechnung — die Kostenbasis und die Beendigungsart-Prüfung sind die zwei zentralen Parameter.
- Entgeltfortzahlung während Dienstfreistellung ist ein eigener Work-Entry-Typ (kein Urlaub) — in der Abrechnung als Fortzahlungsereignis kennzeichnen.
- Abbruch-Klausel (AN-Schuld → volles Rückersatz) ist eine alternative Forderungsbemessung (kein Aliquot) — als separater Berechnungspfad implementieren.
Verweise
- KB-intern: lb-end-26 (Ausbildungskostenrückersatz — Rahmen) · lb-end-27 (Checkliste) · lb-end-06 (Aufrechnung mit offenen Vorschüssen) · lb-end-25 (Rückzahlung von Darlehen)