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Zehnter Lexis 360-Intake (64 Briefings aus den Sektionsordnern beispiele / muster / uebersichten_checklisten, Quell-Staende 2020-12 bis 2026-08), erweitert das Korpus auf 665 kuratierte Eintraege in 69 Clustern. Dasselbe Werk, dieselbe Breadcrumb-Form — die Pipeline globt jetzt die drei Subordner; die neue no-author-Breadcrumb-Variante (Muster-Exporte "Kapitel > Thema · <Monat> <Jahr>") defaultet auf "Lexis Redaktion". - 13 bestehende Cluster erweitert (keine neuen): beendigungsarten bnd 44→66 (Muster: Kuendigung/Aenderung/ Aufloesung/Entlassung/Fristablauf/Befristung/Verwarnung/ Dienstfreistellung, 13 Checklisten, Anspruchsuebersicht Tod), endabrechnung end 25→34 (Beispiele: Zeitschulden, Viertel-/Zwoelftelregelung, Voll-Ueberttritt, Gleitzeitguthaben, UEL; Checklisten: Ausbildungskosten, Kuendigungsentschaedigung; Muster: Vergleich, Vordienstzeiten), uberstunden ues 4→9, telearbeit tel 6→11, beendigungsphase-sonstiges bso 10→16, arbeitszeitgrenzen azg 4→9, arbeitszeitmodelle azm 7→10, entsendung grz 8→11, beschaftigungsformen bes 8→10, sonderzahlungen son 5→6, schwerarbeit swa 5→6, arbeitskrafteuberlassung aug 2→3, urlaub url 16→17 - alte Quell-Staende (2020-12 bis 2025-12) mit "⚠ Alter Stand" in den Eintraegen markiert - Pipeline: BATCH_LEXIS 10, SOURCES["lexis"].pdf_subdirs, BC_LINE_NOAUTHOR_RE + Slug-Kollisionsguard in extract_lexis() - RUNBOOK (Batch-10-Paragraf) und Agent-Memory aktualisiert; --registry und --check beide gruen (635/635, 0 problems)
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| lb-azg-06 | 10 | Muster - Normalarbeitszeitdurchrechnungen bei Teilzeitkräften | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | arbeitszeitgrenzen | Lexis Redaktion | 2026-07 |
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Muster: Normalarbeitszeitdurchrechnungen bei Teilzeitkräften
Lexis Briefings Personalrecht, Lexis Redaktion, Stand Juli 2026 (lb-azg-06).
Zusammenfassung
- Dienstplan-Durchrechnungsmodell (Teilzeit): (1) Ausmaß der Teilzeit (X Stunden/Woche); (2) Erbringung im Rahmen eines Durchrechnungszeitraumes von jeweils X Wochen (ab Y); (3) Normalarbeit mindestens zwei Wochen im Vorhinein durch betriebsseitige Dienstpläne festgelegt, Wünsche des Arbeitnehmers nach Möglichkeit berücksichtigt; (4) einvernehmliche Einteilungsschwerpunkte im Durchrechnungszeitraum (müssen so präzisiert sein, dass sich der Arbeitnehmer darauf einstellen und verlassen kann; auch ob Tagesausmaß oder nur Tagzahl schwankt).
- Anmerkung 1 (Wirkung ohne/ mit Durchrechnungsvereinbarung): ohne Durchrechnungsvereinbarung kann ein 1:1-Ausgleich von Stunden nur im jeweiligen Kalendervierteljahr erfolgen; die Durchrechnungsvereinbarung bedarf keiner kollektivvertraglichen Ermächtigung, solange die Arbeitszeit in den für Vollzeitbeschäftigte geltenden Einzelwochen- und Einzeltagesgrenzen bleibt; bei bestehender kollektivvertraglicher Durchrechnungsbestimmung ist diese auch auf Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich anwendbar (Überschreitung der direktgesetzlichen Grenzen bis zu den KV-geöffneten Grenzen, unter KV-Bedingungen).
- Anmerkung 2 (Fristen/Deckung): Durchrechnungszeitraum als Mehr-/Vielfaches von Wochen wählen; bei Grenzüberschreitung KV- Grenzen beachten; bei Fehlen einer längeren KV-Zulassung: für Plussalden jeweils zum Ende von jeweils drei Monaten gem. OGH dennoch die gesetzlichen Mehrarbeitszuschläge von 25 % anfallen und fällig (die Grundstundenlöhne bleiben im Durchrechnungssystem).
- Anmerkung 3 (Inhaltspräzision): Einteilungsschwerpunkte verbindlich fassen (Schulferien-Wunsch, AG-Quantitätsbedarfe mit Grund).
- Herkunft: Muster von o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, auch in Schrank, Arbeitszeitgesetze, Kommentar (7. Aufl. 2023).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Ausgleich ohne Durchrechnungsvereinbarung | nur im Kalendervierteljahr (1:1) |
| KV-Ermächtigung | nicht nötig, solange Einzelwochen-/Einzeltagesgrenzen (Vollzeitmaße) nicht überschritten |
| KV-Durchrechnungsbestimmung | gilt auch für Teilzeit (bis zu KV-geöffneten Grenzen, unter KV-Bedingungen) |
| Fälligkeit (OGH) | Plussalden zum Ende je 3 Monate: gesetzliche Mehrarbeitszuschläge 25 % fällig (Grundstundenlöhne bleiben im System) |
| Dienstplan | mind. 2 Wochen im Voraus |
Rechtsgrundlagen
- OGH-Judikatur (3-Monats-Fälligkeit der 25-%-Zuschläge bei Plussalden ohne längere KV-Zulassung) — als „gem OGH" referenziert, ohne Aktenzahl ⚠.
- 25 % Mehrarbeitszuschlag = § 15 AZG — ⚠ in der Quelle nicht zitiert, Normzuordnung über lb-ues-01/03 beziehen.
- Einzelwochen-/Einzeltagesgrenzen = §§ 7–9 AZG — ⚠ nicht zitiert.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Deckungslogik: Ist-Arbeitszeit vs. Teilzeit-Normalarbeitszeit im Durchrechnungszeitraum; der 3-Monats-Fälligkeit (OGH) muss die Abrechnung Rechnung tragen (automatische Zuschlagsverrechnung bei Plussaldo zu Quartalsende, wenn keine längere KV-Zulassung).
- 25 % Zuschlag als gesetzlicher Wert (Versionsparameter, nicht hard-coden); Grundstundenlöhne bleiben im Durchschnittssystem.
- 2-Wochen-Dienstplan-Vorlauf als Planungsfrist; Einteilungs- schwergewichte als dokumentierte Erwartungsgrundlage (Anmerkung 3).
Verweise
- KB-intern: lb-azg-05 (Grundklauseln) · lb-azg-03 (Normalarbeitszeit) · lb-tzb-03 (Teilzeit – Arbeitszeit) · lb-tzb-04 (Teilzeit – Mehrarbeit/Überstunden) · lb-ues-01 (Überstunden)