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Zehnter Lexis 360-Intake (64 Briefings aus den Sektionsordnern beispiele / muster / uebersichten_checklisten, Quell-Staende 2020-12 bis 2026-08), erweitert das Korpus auf 665 kuratierte Eintraege in 69 Clustern. Dasselbe Werk, dieselbe Breadcrumb-Form — die Pipeline globt jetzt die drei Subordner; die neue no-author-Breadcrumb-Variante (Muster-Exporte "Kapitel > Thema · <Monat> <Jahr>") defaultet auf "Lexis Redaktion". - 13 bestehende Cluster erweitert (keine neuen): beendigungsarten bnd 44→66 (Muster: Kuendigung/Aenderung/ Aufloesung/Entlassung/Fristablauf/Befristung/Verwarnung/ Dienstfreistellung, 13 Checklisten, Anspruchsuebersicht Tod), endabrechnung end 25→34 (Beispiele: Zeitschulden, Viertel-/Zwoelftelregelung, Voll-Ueberttritt, Gleitzeitguthaben, UEL; Checklisten: Ausbildungskosten, Kuendigungsentschaedigung; Muster: Vergleich, Vordienstzeiten), uberstunden ues 4→9, telearbeit tel 6→11, beendigungsphase-sonstiges bso 10→16, arbeitszeitgrenzen azg 4→9, arbeitszeitmodelle azm 7→10, entsendung grz 8→11, beschaftigungsformen bes 8→10, sonderzahlungen son 5→6, schwerarbeit swa 5→6, arbeitskrafteuberlassung aug 2→3, urlaub url 16→17 - alte Quell-Staende (2020-12 bis 2025-12) mit "⚠ Alter Stand" in den Eintraegen markiert - Pipeline: BATCH_LEXIS 10, SOURCES["lexis"].pdf_subdirs, BC_LINE_NOAUTHOR_RE + Slug-Kollisionsguard in extract_lexis() - RUNBOOK (Batch-10-Paragraf) und Agent-Memory aktualisiert; --registry und --check beide gruen (635/635, 0 problems)
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| lb-ues-07 | 10 | Muster - Überstunden - Allgemeine Vorsorgen | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | uberstunden | Lexis Redaktion | 2026-07 |
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Muster: Überstunden – Allgemeine Vorsorgen
Lexis Briefings Personalrecht, Lexis Redaktion, Stand Juli 2026 (lb-ues-07).
Zusammenfassung
- 1. Überstundenleistungspflicht: Arbeitnehmer bereit, auf Verlangen Mehr-/Überstunden und Dienstreisen zu leisten; Reisebewegungszeiten ohne Überstundenzuschlag bzw. — nach Wahl des Arbeitgebers — 1:1-Zeitausgleich (Ausnahme: angeordnetes/gleichwertiges Lenken).
- 2. Überstundenbegrenzung: Mehr-/Überstunden ohne besondere Genehmigung untersagt (Ausnahme: gewichtige Treuepflichtfälle); Über das durch Pauschale/All-in abgedeckte Ausmaß hinaus nur bei ausdrücklicher Anordnung oder schriftlicher Genehmigung.
- 3. Anlassfall-Mitteilung: voraussichtliche Überstundenzeiträume mitteilen (Kenntnisnahme, private Disposition) — keine Überstunden-Zusage.
- 4. Überstundenpauschale: deckt Mehrarbeit, Überstunden, Feiertagsarbeit, Rufbereitschaften und außer- Normalarbeitszeit-Dienstreisezeiten; Ausgestaltung monatlich / in Ø-Wochenstunden / 12x jährlich; Widerruf jederzeit ohne Gründe zum Ende eines Kalendermonats → gesonderte Vergütung.
- 5. Zeitausgleich-Grundvereinbarung: Abgeltung durch Zeitausgleich innerhalb X Monate im Verhältnis der Wertigkeit (ggf. Auszahlungs-Vorbehalt des AG); gesetzliche Zeitausgleichsregeln gelten, AN willigt in AG-Vorschläge ein (wichtige Gründe/ überwiegende Interessen vorbehaltlich); Verfallsregel: nicht spätestens mit Ende des 6. auf die Leistung folgenden Kalendermonats verbraucht und keine konkrete schriftliche Verbrauchsvereinbarung → Auszahlung fällig; das Wahlrecht des Arbeitnehmers nach § 10 Abs 4 AZG (Überstunden über 10 Tages- oder 50 Wochenstunden) bleibt unberührt.
- 6. All-in-Entgelt-Varianten: Grundgehalt (iSv § 2 Abs 2 Z 9 AVRAG bzw. KV-Einstufung) + All-in-Gehalt; der Überhang abdeckt sämtliche Mehr-/Überstunden, Feiertagsarbeiten, Rufbereitschaftsentgelte, arbeitszeitliche Zulagen/Zuschläge und Dienstreisezeiten pauschal (bei ausreichender Deckung kein Zusatzentgelt), inkl. allfälliger Provisionen/Jahresbonifikationen.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Klausel | Wert / Regel |
|---|---|
| Anordnungsvorbehalt | über Pauschal-/All-in-Deckung hinaus nur bei ausdrücklicher Anordnung/schriftlicher Genehmigung |
| Reisebewegung | ohne Zuschlag oder 1:1-Zeitausgleich (Wahl AG); Ausnahmtatbestand: Lenken |
| Pauschalen-Widerruf | jederzeit ohne Gründe, zum Ende eines Kalendermonats |
| Zeitausgleich-Frist | X Monate (Vereinbarung); Verfall: Ende des 6. folgenden Kalendermonats ohne Verbrauchsvereinbarung → Auszahlung |
| AN-Wahlrecht | § 10 Abs 4 AZG bei Überstunden über 10 Tages-/50 Wochenstunden unberührt |
| All-in-Grundgehalt | iSv § 2 Abs 2 Z 9 AVRAG / KV-Einstufung |
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs 4 AZG (Wahlrecht Abgeltung/Zeitausgleich bei Hochstgrenzen-Überschreitung) — ausdrücklich zitiert.
- § 2 Abs 2 Z 9 AVRAG (Grundgehalt iSd All-in-Definition) — ausdrücklich zitiert.
- Übrige Klauseln ohne §-Zitate (Vertragsmechanik).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Anordnungs-/Genehmigungsfeld am Work Entry (Vergütung nur bei Anordnung, s. Klausel 2) und Deckungsberechnung Pauschale/All-in (Ist-Stunden vs. Deckung, Zuschlag) = Kernlogik der Mehrleistung- Abrechnung.
- Zeitausgleichs-Topf mit Wertigkeitsverhältnis, Frist (X Monate) und 6-Monats-Verfallsregel (automatische Fälligkeit) → Guthaben-/Schuldenkonto mit Fälligkeitsprüfung.
- Wahlrecht § 10 Abs 4 AZG (über 10/50-Stunden-Grenzen) ist ein harter Anker in der Abrechnungslogik — nicht übervereinbar.
- All-in-Grundgehalt (AVRAG-Bezug) trennt Entgelt und
Mehrleistungs-Abgeltung — bei Abfertigungs-/Pensions-Berechnung als
Grundgehalt ansetzbar (→ Cluster
end,vor).
Verweise
- KB-intern: lb-ues-01 (Überstundenarbeit und Ausmaß) · lb-ues-02 (Überstundenpauschale und All-in) · lb-ues-03 (Überstundenvergütung) · lb-ues-04 (Verpflichtung zur Überstundenarbeit) · lb-ues-08 (Pauschal-Muster) · lb-end-09/10 (Endabrechnung Zeitguthaben)