Files
odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/austritt_arbeiter_gesundheitliche_grunde.md
T
fegger 9d141eed9a Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

100 lines
5.7 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: lb-bnd-06
batch: 8
title: "Austritt Arbeiter - Gesundheitliche Gründe"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Beendigungsarten"
topic: beendigungsarten
author: "Niederfriniger"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_austritt_arbeiter_gesundheitliche_grunde.pdf"
text: ".lexis360/md/austritt_arbeiter_gesundheitliche_grunde.md"
legal_bases: ["GewO 1859 § 82a lit a", "ABGB § 1162", "ASVG § 139 Abs 1", "AngG § 26 Z 1"]
tags: [dienstunfaehigkeit, gesundheitsgefaehrdung, ersatzbeschaeftigung, kuendigungsentschaedigung, arbeiter]
cross_refs: ["lb-bnd-02", "lb-bnd-09", "lb-bnd-10", "lb-bnd-11"]
---
# Austritt Arbeiter Gesundheitliche Gründe
*Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger, Stand Juli 2026 (lb-bnd-06).*
## Zusammenfassung
- **Austrittsgrund (§ 82a lit a GewO 1859):** Der Arbeiter kann vorzeitig
austreten, wenn er **ohne erweislichen Schaden für seine Gesundheit die
Arbeit nicht fortsetzen kann**. Zwei Fälle: **Dienstunfähigkeit** und
**Gesundheitsgefährdung**; die Grundsätze zum analogen
Angestellten-Austrittsgrund (§ 26 Z 1 AngG) gelten sinngemäß — auch
psychische Ursachen können berechtigen.
- **Dienstunfähigkeit:** Gesundheitsbeeinträchtigung von solcher Intensität,
dass der Arbeiter die **vertraglich geschuldete** Leistung nicht erfüllen
kann. Maßstab ist nicht Berufsunfähigkeit/Invalidität iSd ASVG; Arbeiten
außerhalb der geschuldeten Leistungen hindern den Austritt nicht. Die
Ursache (insb ob in der Arbeitsleistung liegend) ist unerheblich.
- **Gesundheitsgefährdung:** genügt bereits bei **befürchtetem** Schaden;
nur eine **gegenwärtige** Bedrohung (zum Zeitpunkt der Austrittserklärung)
genügt. Kausaler Zusammenhang mit der Arbeitsleistung nötig, aber keine
Alleinursächlichkeit (Verschlechterung eines anlagebedingten Leidens
genügt; auch Arbeitsklima/Mobbing). Berufstypische Gefahren (Unfallgefahr
Berufskraftfahrer, Infektionsgefahr Krankenpflege) rechtfertigen keinen
Austritt.
- **Ersatzbeschäftigung:** Austritt **unzulässig**, wenn der AG binnen
angemessener Frist eine gesundheitsverträgliche Tätigkeit **im Rahmen der
arbeitsvertraglich übertragenen Tätigkeit** anbietet und der Arbeiter sie
zurückweist; der AG muss von sich aus anbieten. **Zusatz (Arbeiter-Rsp):**
Ein Anbot, für eine **andere juristische Person** zu arbeiten, ist
grundsätzlich keine taugliche Alternative. Anbot nach Austritt: irrelevant.
Vertragsändernde Entgeltminderung muss nicht hingenommen werden.
- **Aufklärungspflicht** (konkret; Ausnahmen wie beim Angestellten), aber
keine Nachweispflicht zum Austrittszeitpunkt. Beweislast: AN für
Fortsetzungsunmöglichkeit/Anbotsmangel, AG für sein Anbot.
- **Geltendmachung:** Dauerzustand → solange berufbar. Kündigt der Arbeiter
anstatt auszutreten, bleibt ausnahmsweise die **Abfertigung alt** erhalten,
sofern der § 82a lit a-Austrittsgrund vorliegt. Bei rechtswidrig und
schuldhaft durch den AG verursachter Gesundheitsbeeinträchtigung besteht
ein **Kündigungsentschädigungsanspruch**.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Austrittsgrund | Arbeitsfortsetzung ohne erweislichen Gesundheitsschaden nicht möglich (Dienstunfähigkeit/Gesundheitsgefährdung), § 82a lit a GewO 1859 ✅ |
| Dauer-Richtlinie | Fortsetzung unzumutbar, wenn Beeinträchtigung voraussichtlich **länger als 26 Wochen** andauert (Anlehnung an § 139 Abs 1 ASVG) — Richtlinie, keine starre Grenze |
| Gesundheitsgefährdung | befürchteter Schaden genügt; **gegenwärtige** Bedrohung zum Austrittszeitpunkt; kausaler Bezug zur Dienstleistung (bei fehlendem/geringem Bezug: kein Austritt) |
| Berufstypische Gefahr | kein Austrittsgrund |
| Ersatzbeschäftigung | Austritt unzulässig bei rechtmäßigem Anbot binnen angemessener Frist im vertraglichen Rahmen; AG muss von sich aus anbieten |
| Fremdfirma-Anbot | Anbot einer anderen juristischen Person ist grundsätzlich keine taugliche Alternative |
| Entgeltminderung | vertragsändernde Entgeltminderung muss der Arbeiter nicht hinnehmen |
| Aufklärungspflicht | konkreter Hinweis an AG vor Austritt; keine Nachweispflicht |
| Beweislast | AN: Fortsetzungsunmöglichkeit/Anbotsmangel · AG: Anbot |
| Kündigungsentschädigung | bei rechtswidriger und schuldhafter Verursachung durch den AG |
| Abfertigung alt | bei Kündigung anstatt Austritt erhalten, wenn § 82a lit a-Grund vorliegt |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 82a lit a GewO 1859** (Austrittsgrund gesundheitliche Gründe Arbeiter) —
im Briefing ausdrücklich zitiert ✅
- **§ 26 Z 1 AngG** — als analoge Regelung der Angestellten referenziert ✅
- **§ 139 Abs 1 ASVG** — Herleitung der 26-Wochen-Richtlinie (Fußnote) ✅
- **§ 1162 ABGB** (Arbeiter außerhalb gewerblicher Betriebe) — zitiert ✅
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Abrechnungsmodus Beendigung:** § 82a lit a-Austritt ist grundsätzlich
„ungerechtfertigt" iSd Ausnahme-Kataloge (Abfertigung Alt entfällt);
Sonderkonstellation „Kündigung statt Austritt mit anerkanntem Grund" erhält
den Abfertigungsanspruch → Anspruchs-Flags im Beendigungs-Workflow der
hr_payroll-Engine (→ lb-bnd-09).
- **Kündigungsentschädigung** bei schuldhafter Verursachung als eigener
Abrechnungsbestandteil bei Beendigung.
- **Ersatzbeschäftigungs-Anbot** ist prä-Austritts-Workflow-Schritt
(HR-Dokumentation), ohne unmittelbare Payroll-Folge.
- Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-bnd-02 (Analoggrund Angestellte) · lb-bnd-09 (Folgen und
Ansprüche) · lb-bnd-10 (Austrittserklärung) · lb-bnd-11 (Austrittsgründe
Überblick)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (AngG/GewO-Kernregime)