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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/beschaftigungsverbote_fur_schwangere.md
T
fegger 59bcda620f [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 6)
Sixth Lexis 360 intake (41 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 277 curated entries in 40 clusters.
This batch opens two further briefings chapters, 'Arbeitnehmer-
schutz' and 'Verhaltenspflichten' (five chapters in total now).

- 7 new clusters: arbeitnehmerschutz (12, ASchG incl. Gefahren-
  evaluierung, Arbeitsstätte/-mittel/-stoffe, Arbeitsunfall,
  BauKoG, Bildschirmarbeit, HitzeschutzVO, Strafbarkeit),
  dienstnehmerhaftung (7, incl. Mankohaftung), gleichbehandlung (7,
  incl. Einkommensbericht/Gehaltsoffenlegung), firmeneigentum (6,
  Sachnutzung Dienstwagen/PC/Telefon/Internet), weisungen (3),
  schwerarbeit (5, joins the Arbeitszeit chapter), mobbing (1)
- parser hardening: breadcrumb wrap detection extended to wraps
  after the first separator dot ('... Evaluierung |\nAutor ...')
- one fossil id purged (lb-mip-05 -> lb-swa-05, keyword-fallback
  misroute caught by the prefix guard)
- cross-batch reconciliations: lb-beh-04's 'Belaestigung' gap
  closed (-> lb-glb-02/03/07), lb-sch-01's 'Gefahrenevaluierung
  und Arbeitsverbote' partially closed (-> lb-asc-01); glb-07 vs
  beh-04 divergence on the Aufstiegsschaden measure documented
  for RIS clarification
- flagged: GKV citation 2020 (asc-01) vs 2021 (asc-07), 3-DHG
  limitation dispute, open SV/payroll-tax treatment of deducted
  damages amounts (dnh), Schwerarbeit Teilpension 2026 without
  norm citation, ASchV/NSchG not yet covered in RECHTSQUELLEN
- note: two curation agents were canceled mid-run and their
  remaining scope (asc-04..12, glb/mob) was re-run by fresh
  agents; the three partial asc entries were verified complete
  before acceptance

Validated: --registry 277 entries/40 clusters, --check 0 problems,
structural scan, py_compile.
2026-09-10 13:15:17 +02:00

6.7 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-sch-01 5 Beschäftigungsverbote für Schwangere Lexis Briefings Personalrecht Arbeitszeit schwangerschaft Sabara 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_beschaftigungsverbote_fur_schwangere.pdf .lexis360/md/beschaftigungsverbote_fur_schwangere.md
MSchG § 4
MSchG § 6
MSchG § 7
MSchG § 8
AVRAG § 2g
mutterschutz
schwangerschaft
beschftigungsverbote
nachtarbeitsverbot
uberstundenverbot
all-in
lb-ues-02
lb-ues-04
lb-tzb-01
lb-leh-10
lb-bes-06
lb-asc-01

Beschäftigungsverbote für Schwangere

Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-sch-01).

Zusammenfassung

  • Arbeitszeitbezogene Verbote (Überblick über die zeitliche Lage der Arbeit; stoffbezogene Verbote → eigens „Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote"): Für werdende Mütter gelten ein Nachtarbeitsverbot (§ 6 MSchG), ein Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 7 MSchG) und ein Überstundenverbot (§ 8 MSchG); §§ 7 und 8 MSchG gelten auch für stillende Mütter. Keinesfalls darf die tägliche Arbeitszeit 9 Stunden, die wöchentliche 40 Stunden übersteigen.
  • Nachtarbeitsverbot (§ 6 MSchG): Keine Beschäftigung werdender Mütter von 20 bis 6 Uhr. Generelle Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen (zB Verkehrswesen, Theatervorstellungen, Filmaufnahmen, Krankenpflegepersonal); das Arbeitsinspektorat kann auf Antrag des Arbeitgebers im Einzelfall eine Ausnahme bewilligen.
  • Sonn- und Feiertagsverbot (§ 7 MSchG): Werdende und stillende Mütter dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden — ausgenommen u. a. Musikaufführungen, Gastgewerbe und Schichtbetriebe.
  • Überstundenverbot (§ 8 MSchG): Keine Beschäftigung über die gesetzlich oder kollektivvertraglich festgesetzte tägliche Normalarbeitszeit hinaus; absolute Grenzen 9 Stunden täglich / 40 Stunden wöchentlich.
  • Wirkung auf Überstundenpauschalen: Das gesetzliche Verbot lässt die Grundlage der Pauschalabrede wegfallen (beiderseitige Annahme der zulässigen Leistung), daher ruht die Überstundenpauschale während der Verbotszeit — sie muss nicht bezahlt werden, auch wenn den Arbeitgeber mangels Ersatzarbeitsplatzes volle Entgeltfortzahlungspflicht trifft. Gleiches gilt für Pauschalen für Sonn- und Feiertagsarbeit.
  • All-in: Ein echtes All-in-Gehalt darf trotz Wegfalls der Überstunden in der Regel nicht reduziert werden, wenn das Grundentgelt für die Normalarbeitszeit nicht eindeutig erkennbar bzw. der All-in-Bezug nicht aufteilbar ist. Für Pauschalentgelt-Vereinbarungen ab dem 28. 12. 2015 gilt aber § 2g AVRAG (zwingender Grundlohn-Ausweis im Arbeitsvertrag/ Dienstzettel) — dann kommt eine Reduzierung des All-in „wohl" in Betracht (Einschätzung der Quelle, ⚠ Detailverifikation offen).
  • Stoffbezogenes Verbot (§ 4 MSchG): Keine Beschäftigung werdender Mütter mit schweren körperlichen Arbeiten oder Arbeitsverfahren/Stoffen/ Geräten, die für Mutter oder Kind schädlich sind (Katalog im § 4).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Nachtarbeitsverbot § 6 MSchG: 206 Uhr für werdende Mütter; generelle Berufgruppen-Ausnahmen + AI-Einzelbewilligung auf AG-Antrag
Sonn-/Feiertagsverbot § 7 MSchG: werdende und stillende Mütter; Ausnahmen u. a. Musikaufführungen, Gastgewerbe, Schichtbetriebe
Überstundenverbot § 8 MSchG: werdende und stillende Mütter; über gesetzliche/KV-tägliche NZ hinaus; absolut max. 9 h/Tag, 40 h/Woche
Überstundenpauschale ruht während der Verbotszeit; keine Zahlungspflicht auch bei voller Entgeltfortzahlungspflicht des AG
All-in idR keine Reduktion bei nicht erkennbarem Grundentgelt; § 2g AVRAG-Ausweis (ab 28. 12. 2015) → Reduktion „wohl" möglich (⚠ Quelleneinschätzung)
Stoffbezogene Verbote § 4 MSchG: schwere körperliche + schädliche Arbeiten (Gesetzeskatalog)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 6, 7, 8 MSchG (Nacht-, Sonn-/Feiertags-, Überstundenverbot) und § 4 MSchG (schwere/schädliche Arbeiten) — im Quelltext zitiert.
  • § 2g AVRAG (Grundlohn-Ausweis bei pauschalen Entgeltvereinbarungen, ab 28. 12. 2015) — zitiert; zur Wirkungslogik → lb-ues-02.
  • Entgeltfortzahlungspflicht und Wochengeld werden im Quelltext nur angerissen (Wochengeld nicht ausdrücklich genannt) — ⚠ Detailregime (Entgeltfortzahlung § 15 MSchG / Wochengeld) vor Implementierung gegen MSchG/RIS verifizieren; nicht aus Trainingswissen ergänzt.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Verbotszeitraum am Mitarbeiter (mutterschutzbezogener Kalender): Beschäftigungsverbot mit Anfangs-/Enddatum erfassen und als Work-Entry-Sperre für Überstunden-, Nacht- und Sonn-/Feiertags- Work-Entry-Typen wirken lassen; die Normalarbeitszeit läuft weiter (Entgeltfortzahlung), Tages-Wochengrenzen 9/40 als harte Validierungsgrenzen.
  • Stillzeit nicht vergessen: §§ 7, 8 MSchG gelten über die Geburt hinaus (stillende Mütter) — Verbotslogik nicht auf die Schwangerschaft beschränken.
  • Pauschalen-/All-in-Modell: automatisches Ruhe der Überstundenpauschale während des Verbotszeitraums; beim All-in nur bei § 2g-Ausweis (Entgeltmodell-Flag, → lb-ues-02) eine Reduktionsspur vorsehen; sonst unveränderte Auszahlung. Vor automatischer Reduktion der ⚠-Status der Quelleneinschätzung klären.
  • Wochengeld-Anknüpfung (Umsetzungshinweis): Bei Beschäftigungsverboten ist in der Privatwirtschaft das MSchG-Wochengeld- Regime abrechnungsrelevant (Zusammenhang mit Geringfügigkeitsgrenze, → lb-bes-06) — Detailverifikation gegen MSchG/RIS vor Umsetzung offen ⚠.
  • Abgrenzung Vertragsgruppen: Lehrlinge → lb-leh-10; Karenz-/VKG-Kontext → lb-tzb-01; für Gemeindebedienstete gilt das Bgld. MVKG-Regime (RECHTSQUELLEN-Bgld.md), MSchG nur für bundesrechtliche Restfälle.

Verweise

  • KB-intern: lb-ues-02 (Überstundenpauschale/All-in: § 2g AVRAG, Deckungsrechnung) · lb-ues-04 (Überstundenpflicht/-verbot allgemein) · lb-tzb-01 (MSchG/VKG-Kontext Teilzeit/Bildungsteilzeit) · lb-leh-10 (Lehrlinge — Mutterschutz) · lb-bes-06 (Geringfügigkeit, MSchG §§ 3, 5, Wochengeldbezug)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (Privatwirtschaft) · personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md (Bgld. MVKG für Gemeindebedienstete).
  • Hinweis: Die Breadcrumb-Verweisstelle „Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote“ ist mit Batch 6 teilweise im Korpus: → lb-asc-01 (ASchG-Geltungsbereich/Gefahrenevaluierung); der stoffbezogene Mutterschutz-Katalog ist in § 4 MSchG selbst zu verifizieren (⚠ RIS).