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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/lohnordnung-fleischer-steiermark-2025.md
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fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

7.2 KiB
Raw Blame History

Räumlicher Geltungsbereich:

Steiermark

Geltungsdauer: ab 1.12.2025

Lohntarif

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Fleischer, 8010

Graz, Körblergasse 111-113 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits.

I. Geltungsbereich

a) räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark

b) fachlich: für alle Betriebe, der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, die dem Berufszweig Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler, Klassifizierung von Schlachtkörpern Steiermark angehören.

c) persönlich: für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge

II. Geltungstermin

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Dezember 2025 in Kraft.

III. Lohnsätze

| Lohnkategorie | Brutto Monatslohn in Euro |

|---|---|

| 1. Facharbeiter/in (Wurster/in, Salzer/in, Ausschneider/in Selcher/in) in Betrieben mit mehr als 2000 kg Wurstfleisch pro Woche; Partieführer/in | 3.270,81 |

| 2. Facharbeiter/in, Ausbeinler/in, Schmalzer/in | 3.010,23 |

| 3. Facharbeiter/in nach dem 2. Berufsjahr; Maschinist/in, Heizer/in, Stockarbeiter/in, Professionist/in, Kraftfahrer/in | 2.823,67 |

| 4. Facharbeiter/in im 2. Berufsjahr | 2.678,12 |

| 5. Facharbeiter/in im 1. Berufsjahr | 2.387,03 |

| 6. Angelernte/r Arbeitnehmer/in | 2.309,51 |

| 7. Arbeitnehmer/in | 2.219,69 |

| 8. Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 7; Reinigungspersonal | 2.010,99 |

| 9. Ladner/in nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | 2.219,69 |

| 10. Ladner/in im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in | 2.007,96 |

| 11. Ladner/in Anfänger/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 10 | 2.004,43 |

Stundenlohn = Monatslohn : 4,33 : 40; der Stundenlohn wird auf 4-Nachkommastellen

ausgewiesen.

IV. Lehrlingseinkommen: FleischerInnen/Fleischverarbeitung

| Lehrlingseinkommen | pro Monat brutto |

|---|---|

| 1. Lehrjahr | € 942,90 |

| 2. Lehrjahr | € 1.202,34 |

| 3. Lehrjahr | € 1.602,20 |

| 4. Lehrjahr (Doppellehre) | € 1.700,75 |

Die Lehrlingseinkommen, wie sie in der Lohntafel für Arbeiter enthalten sind, gelten nur für

Lehrlinge des bisherigen Lehrberufes Fleischer/innen und für das neugeschaffene Berufsbild

Fleischverarbeitung, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf

Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für

Angestellte unter "Lehrlingsentschädigung/Lehrlingseinkommen" angeführt sind.

Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in

allen angeführten Lohnkategorien.

V. Angelernte ArbeitnehmerInnen

Angelernten Arbeitnehmer(n)innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder

mehreren der folgenden Bereiche

a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder

b) Wurst abfüllen (ausgenommen Handfüller) oder

c) Wurst abdrehen bzw. Wurst abbinden oder

d) Schlachtarbeiten

für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5 %

zum kollektivvertraglichen Lohn, wobei die Höhe der Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit

auf 10 % ansteigt.

Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen aus diesem Titel werden angerechnet.

VI. Zehrgelder

Alle ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen

durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:

a) Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als **6

Stunden täglich Euro 12,99**

b) bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als **9

Stunden täglich Euro 22,97**

ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur

Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der

betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von Euro 8,79, nicht zusätzlich zu a)

und b). Günstigere Regelungen bleiben aufrecht.

VII. Dienstalterszulage

| | Zulage zum Monatslohn |

|---|---|

| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | € 37,31 |

| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | € 56,41 |

| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | € 74,35 |

| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | € 98,13 |

Achtung: DAZ-Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40.

Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von

Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung,

sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.

Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche

Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht.

VIII. Sätze für Kost und Quartier

Die Kost- und Quartiersätze bleiben unverändert.

IX. Parallelverschiebung

Außerhalb der Kollektivverträge wurde der Gewerkschaft wieder zugesagt, dass in einem

Schreiben bestätigt wird, dass der Lohnvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat.

Die Mitgliedsbetriebe werden angehalten, die vereinbarten Eurobeträge auf die tatsächlichen Löhne aufzustocken (Parallelverschiebung).

X. Gemeinsame Erklärung der Sozialpartner zur Fairness im Umgang mit überlassenen ArbeitnehmerInnen im Fleischsektor

Bekenntnis der Sozialpartner, dass Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abgeschlossen werden sollen, die sich an die Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes halten.

XI. Einmalige Kaufkraftsicherungsprämie

Arbeiter:innen, die mindestens seit 1.7.2025 in einem ununterbrochenen, aufrechten Dienstverhältnis zur/zum selben Arbeitgeber stehen, erhalten spätestens am 15.12.2025 eine

Kaufkraftsicherungsprämie. Sie beträgt für Vollzeitbeschäftigten € 350,00.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den ihrer vereinbarten Normalarbeitszeit entsprechenden aliquoten Teil der Kaufkraftsicherungsprämie.

Für Lehrlinge, die sich am 1.7.2025 in einem aufrechten Lehrverhältnis im Sinne des

Berufsausbildungsgesetzes befunden haben, gelten folgende Regelungen:

a) Bei weiterhin aufrechtem Lehrverhältnis zum 30.11.2025 im gleichen Ausbildungsbetrieb

erhalten Lehrlinge spätestens mit 15.12.2025 eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 175,00.

**b) **Bei einem in der Zeit zwischen 1.7.2025 und 30.11.2025 erfolgten Wechsel von einem

Lehrverhältnis in ein Arbeitsverhältnis gebührt spätestens mit 15.12.2025 anstelle lit. a) eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 350,00.

Für entgeltfreie Zeiten gebührt keine Kaufkraftsicherungsprämie.

**WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK

Sparte Gewerbe und Handwerk

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Berufszweig Fleischer**

Ing. Josef Moßhammer

Innungsmeister des

Berufszweiges Fleischer

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer

**ÖSTERREICHISCHEGEWERKSCHAFTSBUND

GEWERKSCHAFT PRO-GE**

Reinhold Binder

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundesgeschäftsführer

Erwin A. Kinslechner

Sekretär

Graz, am 1. Dezember 2025