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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/kv-kuranstalten-rehabilitationseinrichtungen-2020-klarstell.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

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Markdown

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Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Die Klarstellung der Frage, ob ein Ambulatorium für Physikalische Medizin, welches Leistungen der ambulanten Rehabilitation erbringt und in einem Vertragsverhältnis zur Pensionsversicherungsanstalt steht,
- dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen,
- dem Kollektivvertrag für Ambulatorien für Physikalische Medizin in Wien oder
- keinem Kollektivvertrag unterliegt,
hängt von 2 Faktoren ab:
- Das Ambulatorium für Physikalische Medizin **muss Leistungen der ambulanten Rehabilitation erbringen und in einem Vertragsverhältnis zur Pensionsversicherungsanstalt stehen. **Ist dies nicht der Fall, unterliegt es **keinesfalls** dem Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen.
- Erbringt ein Ambulatorium für Physikalische Medizin Leistungen der physikalischen Therapie **und** Leistungen der ambulanten Rehabilitation für die Pensionsversicherungsanstalt, ist entscheidend, wie hoch die Anzahl der Einzelleistungen im Bereich der physikalischen Therapien im Vergleich zu den Einzelleistungen im Bereich der Rehabilitation ist. Dabei wird auf die Einzelleistungen pro Patient im Therapieplan abgestellt. **Übersteigt die Anzahl der Einzelleistungen im Bereich der physikalischen Therapien die Anzahl der Einzelleistungen in der ambulanten Rehabilitation, findet der Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen keine Anwendung.**
Maßgebend ist damit nach dem klaren und bewusst gewählten Wortlaut „Leistungen“ des Kollektivvertrages, ob der einzelne Betrieb mehr als 50 % seiner Einzelleistungen im Bereich der physikalischen Therapien erbringt. Die physikalischen Therapien umfassen vor allem Einzelheilgymnastik, Massagen, Wärmetherapie, Ultraschall, etc. Die Therapien in der ambulanten Rehabilitation umfassen vor allem medizinische Trainingstherapie, Entspannungseinheiten, Vorträge, etc. und sind quantitativ im Vergleich mit den physikalischen Therapien nur zu berücksichtigen, wenn sie in einem Vertragsverhältnis zur Pensionsversicherungsanstalt erbracht werden. Allenfalls andere ambulante Rehabilitationsleistungen bleiben in diesem Vergleich unberücksichtigt. Ist ein quantitatives Überwiegen der Einzelleistungen bei den physikalischen Therapien gegenüber den Einzelleistungen bei den Therapien in der ambulanten Rehabilitation für die Pensionsversicherungsanstalt gegeben, führt dies eben dazu, **dass der Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen keine Anwendung findet. In diesem Fall findet nach wie vor in Wien der Kollektivvertrag für Ambulatorien für Physikalische Medizin Anwendung, in allen anderen 8 Bundesländern findet nach wie vor kein Kollektivvertrag Anwendung.**
**Beachten Sie:
**Nach dem klaren Wortlaut des Kollektivvertrages ist völlig unerheblich, wie lange Einzelleistungen in der physikalischen Therapie bzw. in der ambulanten Rehabilitation dauern. Umsatzzahlen bzw. tarifliche Abrechnungen spielen im quantitativen Vergleich zwischen den physikalischen Therapien und den Therapien in der ambulanten Rehabilitation keine Rolle.