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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/zusatz-kv-pharmazeutischer-grosshandel-arbeiter-2022.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

3.1 KiB

Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Geltungsdauer: 1.1.2022 - 30.6.2022 

Zusatzkollektivvertrag

abgeschlossen am 1. Dezember 2021 zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1.

I. Geltungsbereich

**1. Räumlich: **Für das gesamte Bundesgebiet Österreich.

2. Fachlich: Für die Betriebe, die der Berufsgruppe des pharmazeutischen Großhandels im Bundesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.

**3. Persönlich: **Für alle nicht der Angestelltenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer*innen im Handel.

II. Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft und ist befristet bis 30. Juni 2022. Sollte eine nochmalige Verlängerung der Geltungsdauer notwendig sein, werden die Sozialpartner zeitgerecht Gespräche aufnehmen.

III. Zugelassene Tätigkeiten an Wochenenden und Feiertagen

Auf Grund der Coronapandemie entstehen laufend Probleme in der Lieferkette von Arzneimitteln und Impfstoffen. Daher wird entsprechend § 12 a ARG die Beschäftigung im Zusammenhang mit der An- und Auslieferung von Impfstoffen und für Tätigkeiten, die für eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unerlässlich sind, zugelassen.

IV. Abgeltung

Für die Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr an Samstagen, sofern dieser ein Werktag ist, gebührt ein Zuschlag für die Normalarbeitszeit von 50 %.

Die Normalarbeitszeit endet an Samstagen um 18:00 Uhr. Für Überstunden zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen gebührt ein Zuschlag von 100 %.

Hinsichtlich der Vergütung an Feiertagen gelten die einschlägigen Bestimmungen des ARG und dieses Zusatzkollektivvertrages. Für Überstunden an Feiertagen gebührt ein Zuschlag von 100 %. Zusätzlich erhalten die Angestellten für die Arbeitsleistung an Feiertagen Freizeit im selben Ausmaß, mindestens jedoch 4 Stunden. Der Verbrauch der Freizeit ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die Interessen der Angestellten zu vereinbaren und unter Entgeltfortzahlung tunlichst innerhalb von 3 Monaten zu verbrauchen. Sollte es in diesem Zeitraum nicht zu einem Verbrauch gekommen sein, ist am Ende der 3 Monate ein Zeitnaher Verbrauch fix zu vereinbaren. Eine Abgeltung in Geld ist bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht zulässig.

BUNDESGREMIUM DES HANDELS MIT ARZNEIMITTELN, DROGERIE- UND PARFÜMERIEWAREN SOWIE CHEMIKALIEN UND FARBEN

Die Bundesgremialobfrau:

KommR Barbara Kremser

Der Geschäftsführer:

Mag. Christoph Tamandl MBA

Der Vorsitzende des Ausschusses Pharmagroßhandel/Depositeure:

KommR Dkfm.

Dr. Johann F. Kwizda

**ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

GEWERKSCHAFT vida**

Der Vorsitzende:

Roman Hebenstreit

Der Bundesgeschäftsführer:

Bernd Brandstetter

Die Fachbereichsvorsitzende:

Christine Heitzinger

Der Fachbereichssekretär:

Andreas Gollner