Sonderzahlungen — Beispiel (Austritt während der Anspruchsperiode)
Lexis Briefings Personalrecht, Posch, Stand Juli 2026 (lb-son-06).
Zusammenfassung
Angaben: Ende des (länger als 1 Jahr dauernden) Arbeitsverhältnisses:
30. 9. (273 KT); Austrittsgrund: Kündigung Dienstnehmer;
Bruttomonatsgehalt € 2.000,–; Ende Juni bereits erhaltener
Urlaubszuschuss brutto € 2.000,–; UZ und WR lt. KV je
1 Monatsgehalt.
KV-Klausel (Zitat): „Wenn ein Angestellter oder Lehrling nach
Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe
sein Arbeitsverhältnis selbst aufkündigt, aus seinem Arbeitsverhältnis
ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder infolge Vorliegens eines
wichtigen Grundes vorzeitig entlassen wird, muss er sich die im
laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zu viel bezogene
Urlaubsbeihilfe auf seine ihm aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden
Ansprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsremuneration) in
Anrechnung bringen lassen. Diese Anrechnung gilt in den ersten
sechs Monaten des Dienstverhältnisses unabhängig von der
Beendigungsform."
Berechnung (2 Varianten):
Schritt
Variante 1 (KT)
Variante 2 (Monate)
Anrechenbarer UZ
€ 2.000,– / 365 KT × 273 KT = € 1.495,89
€ 2.000,– / 12 × 9 = € 1.500,–
abzüglich bereits gezahlt
– € 2.000,–
– € 2.000,–
Rückverrechnungsbetrag
– € 504,11
– € 500,–
Aliquoter WR (1. 1.–30. 9.)
€ 1.495,89
€ 1.500,–
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
Wert
Detail
Anrechnungsfälle (KV)
DN-Kündigung · Austritt ohne wichtigen Grund · vorzeitige Entlassung aus wichtigem Grund (nach UZ-Zufluss)
Anrechnung
anteilsmäßig zu viel bezogene UZ auf Restgehalt + WR (und sonstige Ansprüche)
Sonderfall
erste 6 Monate: Anrechnung unabhängig von der Beendigungsform
Aliquotierung
per Kalendertag (273/365) oder pro Monat (9/12) — beide Varianten im Beispiel
Rechtsgrundlagen
Keine §-Zitate im Beispiel (KV-Klausel wird wörtlich zitiert).
Rahmen: → lb-son-01 (Aliquotierung), lb-son-02 (Arbeitsrecht),
lb-son-05 (Sonderzahlungen bei Beendigung).
Payroll-Relevanz (Odoo)
Anrechnung/Rückverrechnung von Sonderzahlungen ist eine
eigene Abrechnungslogik: die Beendigungsart (DN-Kündigung/Austritt/
Entlassung) und der UZ-Zuflusszeitpunkt sind die harten Parameter →
als Regelkette in der Endabrechnung implementieren.
6-Monats-Sonderfall (Anrechnung unabhängig von der
Beendigungsform) ist ein harter Fristanker — in der
Abrechnungslogik prüfen.
Aliquotierungsmethode (KT vs. Monate) ist ein Parameter — je
KV-Regelung zu wählen; beide Varianten im Beispiel.
Verweise
KB-intern: lb-son-01 (Aliquotierung von
Sonderzahlungen) · lb-son-02 (Sonderzahlungen —
Arbeitsrecht) · lb-son-05 (Sonderzahlungen bei
Beendigung) · lb-end-05 (Abgeltung von Mehrleistungen bei
Beendigung — Überblick)