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id: kv-kvt-354
batch: 1
title: "Lehrlingseinkommen Druck, kaufmännische Lehrlinge, gültig ab 1.6.2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Sonstiges KV-Dokument"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-06
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lehrlingseinkommen-druck-kaufmaennische-lehrlinge-2026.html"
legal_bases: []
tags: ["kollektivvertrag", "sonstiges-kv-dokument", "jahr-2026"]
cross_refs: []
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# Lehrlingseinkommen Druck, kaufmännische Lehrlinge, gültig ab 1.6.2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-06 (kv-kvt-354). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lehrlingseinkommen-druck-kaufmaennische-lehrlinge-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 9. Juni 2026 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehendes Lehrlingseinkommen festgesetzt:
## Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
L 2/2025/X/42/2
## Geltungsbereich
§ 1. a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich: Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben.
c) Persönlich: kaufmännische Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die insbesondere in den Lehrberufen Bürokaufmann / Bürokauffrau sowie Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden und die bei Lehrberechtigten gemäß lit. b beschäftigt sind.
## Höhe des Lehrlingseinkommens
§ 2. Das Lehrlingseinkommen beträgt:
a) im 1. Lehrjahr: 721,00 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 1.085,60 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 1.370,90 € monatlich;
d) im 4. Lehrjahr: 1.679,90 € monatlich.
## Urlaubszuschuss
§ 3. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, der spätestens am 30. Juni fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.
## Weihnachtsremuneration
§ 4. Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 30. November fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
## Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5. Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung der Grundstundenvergütung und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 12,58 € heranzuziehen.
## Beginn der Wirksamkeit
§ 6. Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Juni 2026 in Kraft.