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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/lohnordnung-speditionen-lagereibetriebe-arbeiter-2026.md
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fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

7.5 KiB

Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Persönlicher Geltungsbereich:

Arbeiter

Lohntafel Spedition und Logistik gültig ab 1.4.2026

Lohnordnung

A.) Monatslöhne 2026

| 1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kraftfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.687,85 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.687,85 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.709,79 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.751,54 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.824,36 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.892,31 |

| 2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.641,20 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.641,20 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.665,61 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.709,79 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.771,15 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.843,15 |

| 3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer. | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.592,98 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.592,98 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.611,77 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.653,57 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.720,60 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.788,38 |

| 4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.408,10 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.408,10 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.426,15 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.463,07 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.520,18 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.580,62 |

| 5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be-und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker, Portiere und RaumpflegerInnen. | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.344,41 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.344,41 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.365,70 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.395,92 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.452,26 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.520,18 |

| 6.) Möbelarbeiter | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.516,56 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.516,56 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.534,61 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.571,51 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.628,64 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.689,06 |

| 7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden | |

|---|---|

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren | 2.730,45 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren | 2.730,45 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren | 2.751,54 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren | 2.793,20 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren | 2.869,16 |

| Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren | 2.941,91 |

B.) Lehrlingseinkommen

| Lehrlingseinkommen | Euro pro Monat |

|---|---|

| im 1. Lehrjahr | 931,23 |

| im 2. Lehrjahr | 1.195,79 |

| im 3. Lehrjahr | 1.534,42 |

| im 4. Lehrjahr (Doppellehre) | 2.326,51 |

| Ferialarbeiter | 1.534,42 |

Zulagenordnung A

I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

| 1.) Kühlraumzulage | |

|---|---|

| Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 |

Zulagenordnung B

I. Entfernungszulage

| Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von | € 2,68 |

|---|---|

| Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von | € 6,17 |

II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

| **1.) ** | Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde | € 0,61 |

|---|---|---|

| **2.) ** | Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde | € 2,48 |

| **3.) ** | Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von | € 5,35 |

| **4.) ** | Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann | € 1,60 |

| ** ** | für die 3. Schicht pro Schicht und Mann | € 4,16 |

| **5.) ** | Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von | € 1,13 |

Achtung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Lohntafel zum KV-Abschluss 2026 erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit hat.