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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/austritt_angestellte_entgeltvorenthaltung_entgelts.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

6.4 KiB
Raw Blame History

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-01 8 Austritt Angestellte - Entgeltvorenthaltung, Entgeltschmälerung Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Niederfriniger 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_austritt_angestellte_entgeltvorenthaltung_entgelts.pdf .lexis360/md/austritt_angestellte_entgeltvorenthaltung_entgelts.md
AngG § 26 Z 2
IO § 25
austritt
entgeltvorenthaltung
entgeltschmaelerung
nachfrist
insolvenz
lb-bnd-05
lb-bnd-09
lb-bnd-10
lb-bnd-11

Austritt Angestellte Entgeltvorenthaltung, Entgeltschmälerung

Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger, Stand Juli 2026 (lb-bnd-01).

Zusammenfassung

  • Austrittsgrund (§ 26 Z 2 AngG): Der Angestellte kann vorzeitig austreten, wenn der Arbeitgeber das geschuldete Entgelt ungebührlich schmälert oder vorenthält.
    • Schmälerung = einseitige rechtswidrige Herabsetzung des Entgelts — gleich ob durch Verletzung eines Gesetzes, Kollektivvertrags oder einer Einzelvereinbarung (zB Nichtzahlung des KV-Minimalentgelts, Fehleinstufung, Nichtweitergabe von KV-Erhöhungen).
    • Vorenthaltung = der Anspruch ist dem Umfang nach weder bestritten noch bezweifelt, das Entgelt wird aber bei Fälligkeit nicht oder nicht zur Gänze geleistet; gleichgültig ob in Benachteiligungsabsicht, aus Nachlässigkeit oder aus Unvermögen des Arbeitgebers.
  • Geld- und Naturalleistungsansprüche sind gleichgestellt. Während einer Karenz (unbezahlter Urlaub) kann sich der Austrittsgrund nicht ereignen, weil keine Entgeltzahlungspflicht besteht.
  • Geltendmachung: Anspruch muss grundsätzlich bereits fällig sein (Ausnahme: AG kündigt an, künftig ein geringeres Entgelt zu zahlen — dann darf der nächste Zahlungstermin abgewartet werden; bloße Konkursankündigung genügt nicht). Der AG muss Unrechtsbewusstsein haben (verschiedene vertretbare Rechtsmeinungen schließen den Tatbestand aus). Nur eine wesentliche Verletzung berechtigt zum Austritt (Unzumutbarkeit der Fortsetzung; Rsp hat eine 20%-Schmälerung als wesentlich beurteilt).
  • Nachfrist: Grundsatz der unverzüglichen Geltendmachung; Austritt kann als „Dauerzustand" weiter erklärt werden, aber keine plötzliche, für den AG unerkennbare Verweigerung der Zusammenarbeit. Forderung konkret benennen; noch während der Frist erklärter Austritt ist verfrüht — außer die Nichtzahlung steht vor Fristablauf fest. Fristdauer stark einzelfallabhängig (siehe Kernwerte). Keine Nachfrist bei eklatantem Gesetzesverstoß oder wenn sie angesichts des bisherigen Verhaltens zwecklos erscheint.
  • Insolvenz: Rückstände, die nur vor der Eröffnung entstanden sind, verwirklichen den Austrittsgrund nicht (der Verwalter darf sie zunächst gar nicht bezahlen); gestützt werden kann nur ein vor Eröffnung ausgesprochener, unbedingter Austritt. Für Entgelt nach Eröffnung gilt der Austrittsgrund wieder, außer es wird als Insolvenz-Entgelt bezahlt; subsidiär ist § 25 IO einschlägig.
  • Risiko eines ungerechtfertigten Austritts: keine Kündigungsentschädigung, keine Abfertigung Alt, keine Urlaubsersatzleistung für die 5. und 6. Urlaubswoche (Praxistipp: im Zweifel immer mit ausreichend langer Nachfrist austreten).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Austrittsgrund ungebührliche Entgeltschmälerung oder -vorenthaltung, § 26 Z 2 AngG
Schmälerung einseitige rechtswidrige Herabsetzung (Gesetz/KV/Einzelvereinbarung), egal ob Geld oder Naturalleistung
Vorenthalten Anspruch unbestritten, bei Fälligkeit nicht/nicht zur Gänze geleistet — auch bei Unvermögen des AG
Vor Fälligkeit Austritt nur berechtigt, wenn AG die Zahlung eines geringeren Entgelts ankündigt; Konkursankündigung genügt nicht
Wesentlichkeit Rsp: 20 % Entgeltschmälerung = wesentlich (8 ObS 86/00f); geringer Rückstand i.d.R. nicht ausreicht
Nachfrist grundsätzlich zu setzen, Forderung konkret benennen; Beginn bei Postsetzung erst mit Zugang beim AG
Nachfrist-Dauer einzelfallabhängig: 7 Tage bei einmalig geringfügigem Rückstand zu kurz / 24 Stunden bei gravierendem Rückstand ausreichend (OGH-Rsp, Stand 2026-07)
Verfrühter Austritt während laufender Nachfrist ungerechtfertigt, außer Nichtzahlung steht vor Fristablauf fest
Keine Nachfrist nötig eklatanter Gesetzesverstoß (zB Vorenthalten des gesamten Entgelts) oder Zwecklosigkeit (AG ignoriert mehrfache Urgenzen)
Zahlung/Fälligkeit AG muss die Gutschrift am Fälligkeitstag auf dem Konto bewirken (Banküberweisung: rechtzeitige Disposition); Scheck, der erst nach Fristablauf ankommt, = zu spät
Insolvenz Alt-Rückstände vor Eröffnung: kein Austrittsgrund; nur vor Eröffnung ausgesprochener, unbedingter Austritt möglich; Entgelt ab Eröffnung: Austritt möglich, außer Zahlung als Insolvenz-Entgelt

Rechtsgrundlagen

  • § 26 Z 2 AngG (Austritt wegen ungebührlicher Entgeltschmälerung oder -vorenthaltung) — im Briefing ausdrücklich zitiert
  • § 25 IO (Austrittsgrund Insolvenz) — im Praxistipp benannt
  • Die Wesentlichkeits- und Nachfrist-Beurteilung basiert auf OGH-Rsp (mit Aktenzeichen im Original belegt, zB 8 ObS 86/00f; 4 Ob 60/85; 9 ObA 181/98b)

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Entgelt-Fälligkeit: Der Payroll-Lauf muss so terminiert sein, dass die Bankgutschrift am Fälligkeitstag verbucht ist (Vorlauf für Banküberweisungen einplanen) — Implementierungshinweis für Auszahlungs-Termine der hr_payroll-Engine; Verzug ist ein Austritts-/Schadensrisiko, kein rein technischer Zahlungslauf.
  • Anspruchsausfall bei unberechtigtem Austritt: Abfertigung Alt, Urlaubsersatzleistung 5./6. Woche, Kündigungsentschädigung entfallen → im Beendigungs-Workflow als Anspruchs-Flags vor der Abrechnung prüfen (→ lb-bnd-09).
  • Austrittsdatum = Ende der Work-Entries; ausständige Entgeltrückstände laufen über Nachzahl-/Sonderläufe („Dauerzustand"-Rückstände können mehrere Abrechnungsperioden umfassen).
  • Kein eigenes SV-/Meldewesen-Thema im Briefing.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-05 (Analoggrund Arbeiter) · lb-bnd-09 (Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-10 (Austrittserklärung) · lb-bnd-11 (Austrittsgründe Überblick)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (AngG-Kernregime)