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Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).
- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
(numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
topic under different chapters resolves to different clusters:
Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
'10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
(internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
508 curated entries, 0 problems
8.8 KiB
8.8 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-bnd-09 | 8 | Austritt - Folgen und Ansprüche | Lexis Briefings Personalrecht | Beendigungsarten | beendigungsarten | Thöny-Maier | 2026-06 |
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Austritt – Folgen und Ansprüche
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juni 2026 (lb-bnd-09).
Zusammenfassung
- Die Endabrechnung hängt von der richtigen rechtlichen Einordnung der Beendigung ab: Der Briefing unterscheidet drei Konstellationen — unberechtigter vorzeitiger Austritt, berechtigter und vom AG verschuldeter Austritt, berechtigter und vom AG nicht verschuldeter Austritt (→ Austrittsgründe: lb-bnd-01 bis lb-bnd-08).
- Unberechtigter Austritt: Laufendes Entgelt bis zum letzten Tag; Angestellte erhalten die aliquoten Sonderzahlungen (§ 16 AngG; bereits bezogene Sonderzahlung wird anteilig zurückverrechnet — Arbeiter: KV beachten, meist Entfall); keine Urlaubsersatzleistung für die 5. und 6. Urlaubswoche aus dem laufenden Urlaubsjahr (§ 10 Abs 2 UrlG) — unionsrechtlich (EuGH Rs C-233/20) besteht der Anspruch aber auf Basis des 4-Wochen- Grundanspruchs, aliquot bis zum Beendigungstag; über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchter Urlaub ist rückzuerstatten; keine Abfertigung Alt (§ 23 Abs 7 AngG); keine Kündigungsentschädigung (§ 29 AngG / § 1162b ABGB). Abfertigung Neu: Anspruch entsteht bei jeder Beendigung, die Verfügungsmöglichkeiten (§ 17 BMSVG) sind bei unberechtigtem vorzeitigen Austritt aber gesperrt (§ 14 BMSVG) — Verfügung erst bei Beendigung künftiger, nicht wieder „abfertigungsvernichtend" geendeter Dienstverhältnisse. Offene Stunden werden abgegolten, aber Normalarbeitszeit- Guthaben ohne 50 %-Zuschlag (Zeitausgleich: § 19e AZG). AG-Ansprüche: Ausbildungskostenrückersatz (§ 2d AVRAG), vereinbarte Konventionalstrafe (kein Schadensnachweis nötig, Mäßigungsrecht), Schadenersatz (§ 28 AngG / § 1162a ABGB; Beweislast AG; Schadenminderungspflicht; Kosten, die auch bei korrekter AN-Kündigung entstünden, sind nicht ersatzpflichtig).
- Berechtigter, vom AG verschuldeter Austritt: Sonderzahlungen zumeist aliquot (KV); Urlaubsersatzleistung inkl. fiktiver AG-Kündigungsfrist (erhöhter Teil als Teil der Kündigungsentschädigung binnen 6 Monaten einzuklagen); Abfertigung Alt gebührt; Abfertigung Neu: Verfügungsarten offen (ab 3 Einzahlungsjahren in Summe); Kündigungsentschädigung = Entgelt für die fiktive ordnungsgemäße Kündigung; Verfall, wenn nicht binnen 6 Monaten ab Fälligkeit eingeklagt; Überstunden inkl. 50 %-Zuschlag auch auf Normalarbeitszeit-Guthaben. AG-Ansprüche: alle verwehrt (kein Ausbildungskostenrückersatz, keine Konventionalstrafe, kein Schadenersatz).
- Berechtigter, nicht verschuldeter Austritt: wie die verschuldete Konstellation, jedoch keine Kündigungsentschädigung und keine AG-Ansprüche.
- Dienstzeugnis: Anspruch unabhängig von der Beendigungsart; die Beendigungsart ist im Dienstzeugnis ohnehin nicht anzugeben.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Konstellation | Wert / Regel |
|---|---|
| Laufendes Entgelt | gebührt bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses (alle drei Konstellationen) |
| Sonderzahlungen unberechtigter Austritt | Angestellte: aliquot gem § 16 AngG; bereits bezogene Sonderzahlung anteilig zurückverrechnen (meiste Angestellten-KVs); Arbeiter: KV, meist Entfall; anteilige/gänzliche Rückzahlung oder Abzug |
| Sonderzahlungen berechtigter Austritt | KV-mäßig zumeist aliquot; Anteil der fiktiven Kündigungsfrist in der Kündigungsentschädigung berücksichtigen (verschuldete Konstellation) |
| Urlaubsersatzleistung unberechtigter Austritt | kein Anspruch auf 5./6. Urlaubswoche des laufenden Urlaubsjahres (§ 10 Abs 2 UrlG); unionsrechtlich (EuGH 25.11.2021, Rs C-233/20) aber aliquoter Anspruch auf Basis des 4-Wochen-Grundanspruchs; zu viel verbrauchter Urlaub ist rückerstattungspflichtig |
| Urlaubsersatzleistung berechtigter Austritt | aliquoter Anspruch; verbrauchten Urlaub anrechnen; zu viel verbrauchten Urlaub nicht rückzuerstatten; vergangene Urlaubsjahre ungeschmälert (sofern nicht verjährt); fiktive AG-Kündigungsfrist erhöht die Dauer → erhöhter Teil als Teil der Kündigungsentschädigung binnen 6 Monaten einzuklagen |
| Abfertigung Alt | unberechtigter Austritt: kein Anspruch (§ 23 Abs 7 AngG) · berechtigter Austritt (verschuldet oder nicht): Anspruch besteht |
| Abfertigung Neu (BMSVG) | Anspruch entsteht bei jeder Beendigung; Verfügungsarten (§ 17 BMSVG) ab 3 Einzahlungsjahren; bei unberechtigtem Austritt gesperrt (§ 14 BMSVG), Verfügung erst bei Ende künftiger, nicht abfertigungsvernichtender DV |
| Kündigungsentschädigung | unberechtigt: nein (§ 29 AngG / § 1162b ABGB) · berechtigt+verschuldet: ja (Entgelt der fiktiven ordnungsgemäßen Kündigung; Verfall bei nicht Einklage binnen 6 Monaten ab Fälligkeit) · berechtigt+nicht verschuldet: nein |
| Auszahlung offener Stunden | immer abzugelten; Zeitausgleich gem § 19e AZG; Zuschlag 50 % — bei unberechtigtem Austritt aber nicht auf Normalarbeitszeit-Guthaben, sonst gebührend; KV kann abweichen |
| Ausbildungskostenrückersatz | unberechtigter Austritt: möglich (§ 2d AVRAG, Voraussetzungen!) · berechtigter Austritt: nicht möglich |
| Konventionalstrafe | unberechtigter Austritt: möglich, wenn vereinbart (kein Schadens-/Schadenseintrittsnachweis; Mäßigungsrecht) · berechtigter Austritt: ausgeschlossen |
| Schadenersatz AG | unberechtigter Austritt: ja (§ 28 AngG / § 1162a ABGB; Beweislast AG; Schadenminderungspflicht; auch bei korrekter Kündigung entstehende Kosten nicht ersatzpflichtig) · berechtigter Austritt: nein |
| Dienstzeugnis | Anspruch in allen Konstellationen; Beendigungsart wird nicht angegeben |
Rechtsgrundlagen
- § 16 AngG (Sonderzahlungen Angestellte), § 23 Abs 7 AngG (Abfertigungsverlust), § 28 AngG (Schadenersatz), § 29 AngG (Kündigungsentschädigung) — im Briefing ausdrücklich zitiert ✅
- § 1162a ABGB (Schadenersatz Arbeiter), § 1162b ABGB (Kündigungsentschädigung Arbeiter) — zitiert ✅
- § 2d AVRAG (Ausbildungskostenrückersatz) — zitiert ✅
- § 19e AZG (Ausgleich von Zeitguthaben bei Beendigung) — zitiert ✅
- § 10 Abs 2 UrlG (Entfall der Abgeltung 5./6. Woche; Rückerstattung) — zitiert ✅
- § 14 und § 17 BMSVG (Ausschluss/Arten der Verfügung) — zitiert ✅
- EuGH 25.11.2021, Rs C-233/20 (Urlaubsanspruch bei unberechtigtem Austritt, 4-Wochen-Grundanspruch) ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Beendigungsart steuert die Endabrechnung: In der hr_payroll-Engine die Beendigung als Typ (unberechtigt / berechtigt verschuldet / berechtigt nicht verschuldet) erfassen und daraus die Anspruchs-Flags ableiten — genau diese Matrix ist der Kern der Austritts-Abrechnung.
- Abfertigung Alt vs Neu: Alt-Anspruch nur bei berechtigtem Austritt; BMSVG-Verfügungssperre (§ 14) ist ein Workflow-Kriterium über das Beendigungsende hinaus (kein Auszahlungs-Bestandteil beim unberechtigten Austritt).
- Urlaubsersatzleistung: Bei unberechtigtem Austritt nur 4-Wochen- Grundanspruch aliquot; Überverbrauch → Rückerstattungsposition in der Endabrechnung (negativer Betrag). Die 50 %-/4-Wochen-Differenzen sind Beendigungsart-abhängig → als Parameter/Regeln führen, nicht hard-coden.
- Kündigungsentschädigung nur bei berechtigtem, vom AG verschuldetem Austritt (fiktive Kündigungsfrist) — Berechnung über Kündigungsfrist- Parameter; 6-Monats-Klagfrist ist Verfahrenswert, kein Abrechnungswert.
- Rückerstattung/Zurückverrechnung bereits bezogener Sonderzahlungen und zu viel konsumierten Urlaubs sind negative Abrechnungspositionen.
- Ausbildungskostenrückersatz/Konventionalstrafe/Schadenersatz sind AG-Positionen (Konventionalstrafe ohne Schadensnachweis) — keine SV-BG- Bestandteile des AN-Entgelts.
Verweise
- KB-intern: lb-bnd-01 bis lb-bnd-08 (Austrittsgründe Angestellte/Arbeiter) · lb-bnd-10 (Austrittserklärung) · lb-bnd-11 (Austrittsgründe Überblick)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(AngG/BMSVG/UrlG-Kernregime)