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Seventh Lexis 360 intake (97 briefings, source Stands 2026-06 to
2026-08), extending the corpus to 374 curated entries in 56 clusters.
This batch opens five further briefings chapters ('Urlaub &
Karenzierung', 'Schwangerschaft & Elternkarenz', 'Krankenstand &
Arbeitsunfall', 'Dienstverhinderung', 'Ausserhalb des Betriebs-
standortes'; ten chapters in total now).
- 16 new clusters: urlaub (14), krankenstand (9), grenzeinsatz grz
(8: Ausland/Entsendung/Standortverlegung), karenzsonderformen
(7: Bildungs-/Hospiz-/Pflegekarenz), elternteilzeit (6), karenz
(6), kinderbetreuungsgeld (6), praesenzdienst (6), telearbeit
(6), mutterschutz msf (5: Schutzfristen/Wochengeld), dienst-
verhinderung dvh (4, incl. Streik), arbeitskraefteueberlassung
(2, AUEG), entgeltfortzahlung an Feiertagen efz (2), papamonat
(2), pflegefreistellung (2), wiedereingliederung (2); existing
clusters extended: arbeitnehmerschutz 12 -> 16 (Arbeitsunfall/
Berufskrankheit), schwangerschaft 1 -> 7
- documented gaps closed: Bildungskarenz (kzs), Abfertigung Alt
(lb-kar-01), Entgeltfortzahlung an Feiertagen (lb-efz-01/02),
Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote (lb-sch-04), Telearbeit
(tel cluster)
- three truncated duplicate export filenames (auslandstatigkeit_
sv_tatigkeit_in x3) renamed explicitly before extraction
- cross-batch reconciliations: lb-sch-01's Gefahrenevaluierung gap
now fully closed (-> lb-sch-04), lb-tzb-02's open Bildungskarenz
reference resolved (-> lb-kzs-01; terminology conflict with the
tzb briefing flagged for RIS)
- frontmatter fixes: seven entries of a stalled first curation
pass used invented topic values (papamonat-und-familienzeit-
bonus, geburt-schutzfrist, wochengeld) -> normalized to the
schema values (familienzeit, schutzfrist)
- flagged: asc-15 worked example draws a 42-day contingency
(1st-service-year pattern) against its own stage table (56
days), aug paragraph garble ('11503/1503 Abs 30 ABGB', likely
1153 Abs 30), grz-08 OGH follow-duty case law vs. explicit
source criticism, efz-01 36-hours compensatory time off,
dvh-04 pay claims of non-striking employees unsettled per
source
- note: the first curation pass stalled at 82/97 (no progress
from 14:43); the remaining 15 entries (asc-13..16, dvh/efz/pfl,
grz-08, aug) were re-run by three fresh parallel agents after
the user canceled the stuck one
6.4 KiB
6.4 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-sch-07 | 7 | Schwangerschaft - Meldepflichten Arbeitnehmerin und Arbeitgeber | Lexis Briefings Personalrecht | Schwangerschaft & Elternkarenz | schwangerschaft | Sabara | 2026-07 |
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Schwangerschaft - Meldepflichten Arbeitnehmerin und Arbeitgeber
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-sch-07).
Zusammenfassung
- Meldepflichten der Arbeitnehmerin (§ 3 Abs 4 MSchG): (1) Meldung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins, sobald bekannt; (2) Hinweis auf den Beginn der achtwöchigen Schutzfrist innerhalb der vierten Woche vor deren Beginn; (3) auf Verlangen des Arbeitgebers ärztliche Bescheinigung über Schwangerschaft und voraussichtlichen Zeitpunkt der Entbindung; (4) Information bei vorzeitigem Ende der Schwangerschaft (Fehlgeburt/Schwangerschaftsabbruch); (5) Verständigung von Geburtstermin und Art der Geburt. Schriftlichkeit ist nicht verlangt, aber zu empfehlen; bereits die gelegentliche gesprächsweise Erwähnung genügt als Mitteilung.
- Keine Sanktionen gegen die Arbeitnehmerin: Die Unterlassung der Meldung ist kein Kündigungs-/Entlassungsgrund; sie führt aber zum Haftungsausschluss des Arbeitgebers für Schäden, die daraus entstehen, dass die werdende Mutter zu an sich verbotenen Arbeiten herangezogen wird. Unterbleibt der Hinweis auf den Schutzfristbeginn, verliert die Arbeitnehmerin den Freistellungsanspruch während der Schutzfrist nicht.
- Keine Offenbarungspflicht im Bewerbungsprozess: Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft ist unzulässig; sie muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Ärztliche Bescheinigung: Jedes ärztliche Zeugnis (auch spitalsärztlicher Befundbericht) ist geeignet; bei Nichtvorlage geht der MSchG-Kündigungsschutz nicht verloren. Verlangt der Arbeitgeber einen weiteren Nachweis, trägt er die dafür anfallenden Kosten (§ 3 Abs 5 MSchG).
- Fehlgeburt/Totgeburt: Fehlgeburt = kein Zeichen der Lebendgeburt und Geburtsgewicht unter 500 Gramm; Totgeburt = Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm ohne Zeichen der Lebendgeburt. Nach einer Fehlgeburt besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz von 4 Wochen — unabhängig davon, ob und wann die Meldung erfolgt (Kündigung bis dahin rechtsunwirksam; Entlassung nur mit Gerichtszustimmung).
- Pflichten des Arbeitgebers: (1) Unverzüglich nach Kenntnis von der Schwangerschaft und Vorlage der ärztlichen Bescheinigung schriftliche Mitteilung an das zuständige Arbeitsinspektorat (§ 3 Abs 6 MSchG) mit Name, Alter, Tätigkeit, Arbeitsplatz der werdenden Mutter und voraussichtlichem Geburtstermin; Kopie der Meldung an die Arbeitnehmerin; bei eingerichteter arbeitsmedizinischer Betreuung zusätzlich Information deren Leiters. (2) Bei fortgeschrittener Schwangerschaft Ausfüllen der „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld" (im Antrag auf Wochengeld; Formular in ELDA bzw. der Lohnverrechnungssoftware integriert).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Schutzfrist vor der Geburt | 8 Wochen; Hinweispflicht der AN innerhalb der 4. Woche davor (§ 3 Abs 4 MSchG) |
| Fehlgeburt | Geburtsgewicht < 500 g ohne Lebendgeburtszeichen; Kündigungs-/Entlassungsschutz 4 Wochen |
| Totgeburt | Geburtsgewicht ≥ 500 g, keine Lebendgeburtszeichen |
| AI-Meldung des Arbeitgebers | schriftlich, unverzüglich nach ärztlicher Bescheinigung (§ 3 Abs 6 MSchG); Kopie an die AN |
| Folgen der Nichtmeldung durch AN | keine Sanktionen; Haftungsausschluss des AG bei verbotener Beschäftigung |
| Wochengeld-Formular | „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld" bei fortgeschrittener Schwangerschaft (ELDA/LVV-Software) |
Rechtsgrundlagen
- § 3 MSchG (Abs 4 Meldepflichten AN, Abs 5 Kosten weiterer Nachweise, Abs 6 AI-Meldung AG) — ✅ im Quelltext zitiert.
- Die 8-Wochen-Schutzfrist und ihre Individualisierung (vorzeitige Entbindung, Mehrlinge) sind nicht Inhalt dieses Briefings — Details → lb-msf-02; Wochengeldbemessung → lb-msf-03; Meldepflichten um die Geburt → lb-msf-04.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Meldepfad als HR-Workflow: Meldungen der Arbeitnehmerin (Schwangerschaft, Schutzfristbeginn, Fehlgeburt, Geburt) als datenschutzgeschützte Ereignisfelder am Mitarbeiter (Gesundheitsdaten!) mit Fristenaufsicht (4.-Woche-Hinweis vor Schutzfristbeginn) und Aktivitäten für die AG-Pflichten (AI-Schriftmeldung mit Kopie-Ablage).
- Schutzfristfenster technisch ableiten: voraussichtlicher Geburtstermin → Schutzfristbeginn = ET − 8 Wochen (→ lb-msf-02); das Fenster speist die Kündigungs-/Entlassungsschutz-Constraints (→ lb-sch-06) und die Work-Entry-Sperren (→ lb-sch-04, lb-sch-01).
- Wochengeld-Brücke: Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld" ist aus den Abrechnungsdaten (Entgelte der Bemessungszeiträume) vorzubelegen — als Report/Export aus Odoo konzipierbar (Meldewesen-Anknüpfung, ELDA-Integration der Lohnverrechnungssoftware lt. Quelle; → lb-msf-03, lb-msf-04).
- Fehlgeburt-/Totgeburt-Ereignis für den 4-Wochen-Schutz als eigenes Ereignis mit automatischer Schutzfenster-Verkürzung führen.
- Bgld. Gemeindebedienstete: Melde- und Formularregime nach MVKG/GemBG
bzw. Landesvollzug; MSchG-Meldekonzept nur für Restfälle
(
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md) ⚠ Detailabbildung offen.
Verweise
- KB-intern: lb-msf-02 (Schutzfrist vor der Geburt) · lb-msf-03 (Wochengeld; Entgeltbestätigung) · lb-msf-04 (Meldepflichten bei der Geburt) · lb-sch-04 (Gefahrenevaluierung/AI-Kontrolle) · lb-sch-06 (Kündigungs-/Entlassungsschutz, 5-Arbeitstage-Frist) · lb-sch-08 (Fehlgeburt-Schutzfristen, Befristung).
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md·personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md. - Hinweis: Die Quelle verweist auf Musterschreiben und Checklisten-Verweise des Lexis360-Portals — Export-Links nicht Teil des KB-Korpus (ignoriert).