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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/verhaltenspflichten_im_krankenstand.md
T
fegger 18bcc97133 [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 7)
Seventh Lexis 360 intake (97 briefings, source Stands 2026-06 to
2026-08), extending the corpus to 374 curated entries in 56 clusters.
This batch opens five further briefings chapters ('Urlaub &
Karenzierung', 'Schwangerschaft & Elternkarenz', 'Krankenstand &
Arbeitsunfall', 'Dienstverhinderung', 'Ausserhalb des Betriebs-
standortes'; ten chapters in total now).

- 16 new clusters: urlaub (14), krankenstand (9), grenzeinsatz grz
  (8: Ausland/Entsendung/Standortverlegung), karenzsonderformen
  (7: Bildungs-/Hospiz-/Pflegekarenz), elternteilzeit (6), karenz
  (6), kinderbetreuungsgeld (6), praesenzdienst (6), telearbeit
  (6), mutterschutz msf (5: Schutzfristen/Wochengeld), dienst-
  verhinderung dvh (4, incl. Streik), arbeitskraefteueberlassung
  (2, AUEG), entgeltfortzahlung an Feiertagen efz (2), papamonat
  (2), pflegefreistellung (2), wiedereingliederung (2); existing
  clusters extended: arbeitnehmerschutz 12 -> 16 (Arbeitsunfall/
  Berufskrankheit), schwangerschaft 1 -> 7
- documented gaps closed: Bildungskarenz (kzs), Abfertigung Alt
  (lb-kar-01), Entgeltfortzahlung an Feiertagen (lb-efz-01/02),
  Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote (lb-sch-04), Telearbeit
  (tel cluster)
- three truncated duplicate export filenames (auslandstatigkeit_
  sv_tatigkeit_in x3) renamed explicitly before extraction
- cross-batch reconciliations: lb-sch-01's Gefahrenevaluierung gap
  now fully closed (-> lb-sch-04), lb-tzb-02's open Bildungskarenz
  reference resolved (-> lb-kzs-01; terminology conflict with the
  tzb briefing flagged for RIS)
- frontmatter fixes: seven entries of a stalled first curation
  pass used invented topic values (papamonat-und-familienzeit-
  bonus, geburt-schutzfrist, wochengeld) -> normalized to the
  schema values (familienzeit, schutzfrist)
- flagged: asc-15 worked example draws a 42-day contingency
  (1st-service-year pattern) against its own stage table (56
  days), aug paragraph garble ('11503/1503 Abs 30 ABGB', likely
  1153 Abs 30), grz-08 OGH follow-duty case law vs. explicit
  source criticism, efz-01 36-hours compensatory time off,
  dvh-04 pay claims of non-striking employees unsettled per
  source
- note: the first curation pass stalled at 82/97 (no progress
  from 14:43); the remaining 15 entries (asc-13..16, dvh/efz/pfl,
  grz-08, aug) were re-run by three fresh parallel agents after
  the user canceled the stuck one
2026-09-10 15:24:36 +02:00

6.3 KiB

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-krs-06 7 Verhaltenspflichten im Krankenstand Lexis Briefings Personalrecht Krankenstand & Arbeitsunfall krankenstand Heinz-Ofner/Radauer 2026-01
pdf text
.lexis360/Lexis360_verhaltenspflichten_im_krankenstand.pdf .lexis360/md/verhaltenspflichten_im_krankenstand.md
krankenstand
genesungswidriges-verhalten
entlassung
detektivkosten
krankenstandsmissbrauch
lb-krs-03
lb-krs-08
lb-leh-09
lb-wei-01

Verhaltenspflichten im Krankenstand

Lexis Briefings Personalrecht, Heinz-Ofner/Radauer, Stand Jänner 2026 (lb-krs-06).

Stand-Hinweis: Dieses Briefing ist mit Stand 2026-01 der älteste Text des Krankenstand-Clusters (Rest 2026-07/2026-08). Abgleich mit den neueren Cluster-Briefings (lb-krs-02/03/05/07/08/09) ergab keine abweichenden Werte; die Aussagen sind Judikatur-getrieben und Stand-stabil. Werte daher mit „(Stand 2026-01)" führen.

Zusammenfassung

  • Heilungspflicht: Der im Krankenstand befindliche Arbeitnehmer muss alles unterlassen, was den Heilungsprozess zu verzögern geeignet ist, und ärztliche Anordnungen befolgen; fehlen solche, hat er sich so zu verhalten, wie es üblicherweise der Genesung dient. Eignung zur Verzögerung genügt — eine tatsächlich eingetretene Krankenstandsverlängerung ist nicht erforderlich (Stand 2026-01).
  • Sanktionen: Anhaltende, beharrliche und provokante Übertretungen ärztlicher Anordnungen bzw. massiv gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen können die Entlassung tragen (Vertrauensunwürdigkeit bei Angestellten, beharrliche Pflichtenvernachlässigung bei Arbeitern); kleinere oder verhältnismäßig geringe Zuwiderhandlungen toleriert die Rsp.
  • Kein Sonderstatus: Der AG darf den Kranken nicht beschäftigen; der AN muss an Besprechungen nicht teilnehmen und verliert dadurch keinen Entlassungsschutz. Kurzfristige Auslandsreisen sind kein Missbrauch, wenn Behandlungsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
  • Nebentätigkeit ist zulässig, solange der Genesungsverlauf nicht verzögert wird bzw. nicht verzögert werden kann — die Beispielsjudikatur reicht vom Sense-Mähen (Entlassung gerechtfertigt) bis zum nur Rat erteilenden Nachbarn (keine Entlassung).
  • Krankenstandsmissbrauch: Beweislast beim Arbeitgeber; eine ÖGK-Sonderkontrolle nur bei begründetem Verdacht (Alltagsaktivitäten wie Lebensmitteleinkauf sind regelmäßig unschädlich). Es gilt das Alles-oder-nichts-Prinzip — eine bloße Restarbeitsfähigkeit genügt nicht für die Arbeitsfähigkeit.
  • Detektivkosten: Bei genesungswidrigem Verhalten kann der AG Ersatz der Detektivkosten verlangen, wenn konkrete Verdachtsmomente den Einsatz objektiv notwendig machten und die Kosten zum Informationsinteresse angemessen sind; offenkundig überflüssige Überwachung ist nicht ersatzfähig.
  • Grob verschuldeter Krankenstand (Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit) kostet den EFZ-Anspruch — nicht jedoch bei Lehrlingen. Ein Verschulden des AN kann eine unberechtigte Entlassung mittragen (Teilverlust der Kündigungsentschädigung, wenn der Rechtfertigungsgrund nicht offengelegt wird).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)

Wert / Regel Detail
Pflichtmaßstab jedes Verhalten unterlassen, das geeignet ist, die Heilung zu verzögern; ärztliche Anordnungen bindend (Stand 2026-01)
Entlassungsmaß anhaltend, beharrlich, provokant bzw. massiv gesundheitsgefährdend; geringes Zuwiderhandeln tolerierbar
Alles-oder-nichts-Prinzip Restarbeitsfähigkeit genügt nicht — Arbeitsunfähigkeit ist ungeteilt (Stand 2026-01)
Nebentätigkeit zulässig, wenn Genesungsverlauf nicht (gefährdet) verzögert wird — Falljudikatur, keine Pauschalwerte
Detektivkosten ersatzfähig bei konkretem Verdacht + objektiver Notwendigkeit + Angemessenheit; keine Überwachung „auf Verdacht"
EFZ-Ausschluss grob fahrlässige/vorsätzliche Herbeiführung; Ausnahme Lehrlinge (→ lb-leh-09)
Beweislast Arbeitgeber (genesungswidriges Verhalten/bloß behauptete Arbeitsunfähigkeit)
Mitverschulden unterbliebene Offenlegung eines Rechtfertigungsgrunds → zumindest teilweiser Verlust der Kündigungsentschädigung (Bsp. Krankenhausbesuch bei Bettruhe)
Strafrecht Krankenstandsmissbrauch kann Betrug darstellen (Anzeige)

Rechtsgrundlagen

  • Das Briefing nennt keine ausdrücklichen §-Zitatelegal_bases daher leer. Die Aussagen stützen sich durchgehend auf OGH/OLG-Judikatur (u. a. 9 ObA 128/01s, 8 ObA 109/03t, OLG Wien 7 Ra 49/20g, 9 ObA 67/23b, 8 ObA 54/24k, 8 ObA 8/21s) und Literaturhinweise.
  • ⚠ Die einschlägigen Normen (insb. EFZG § 2 Abs 1, AngG § 8 Abs 1 für den EFZ-Ausschluss; § 27 AngG für die Entlassung) sind in den Cluster-Briefings lb-krs-08 und lb-krs-05 dokumentiert; vor Umsetzung gegen RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Kein eigener Abrechnungszweig: Verhaltenspflichten wirken payroll- seitig nur über zwei Hebel — (1) EFZ-Entfall bei grob verschuldetem Krankenstand (Merkmal steuert die EFZ-Regel; Lehrlings-Ausnahme über das Lehrverhältnis ableiten) und (2) EFZ-Stop für Säumniszeiträume (→ lb-krs-03). Detektivkosten sind kein Entgeltbestandteil (Erstattungs-/Schadenskonto außerhalb der Lohn- und SV-Abrechnung).
  • Kontrollworkflow: ÖGK-Sonderkontrolle und Verdachtsdokumentation sind HR-Prozessdaten; das Abrechnungssystem braucht nur das Ergebnis (EFZ ja/nein, Zeitraum). Restarbeitsfähigkeit nicht als Teilzeit- Verhinderung modellieren — binäre Arbeitsunfähigkeit (Alles-oder-nichts) erzwingt einen einzigen Work-Entry-Typ Krankenstand ohne Splits.

Verweise

  • KB-intern: lb-krs-08 (EFZ-Anspruch und grobes Verschulden — bestätigt die Regel im Stand 2026-07 ohne Abweichung) · lb-krs-03 (Säumnis, Nachweis, Kontrolle/ELDA) · lb-leh-09 (Lehrlinge im Krankenstand — Ausnahme vom EFZ-Ausschluss) · lb-wei-01 (Allgemeine Ordnungsvorschriften — Treue- und Sorgfaltspflichten als Verhaltenspflichten)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md
  • Export-Hinweis: Die vom Briefing erwähnten Checkliste (Krankenstandsmissbrauch) und Rechtsprechungsübersicht sind Lexis360-Downloads, nicht Teil des KB-Korpus.