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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/zeitablauf_bei_befristung.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

10 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-36 8 Zeitablauf bei Befristung Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Thöny-Maier 2026-06
pdf text
.lexis360/Lexis360_zeitablauf_bei_befristung.pdf .lexis360/md/zeitablauf_bei_befristung.md
AngG § 19 Abs 1
AngG § 21
ABGB § 1158
AVRAG § 2 Abs 2 Z 4
AVRAG § 2b Abs 2
ABGB § 879
AÜG § 11 Abs 2 Z 4
MSchG § 10a
befristung
zeitablauf
kundigungsmoeglichkeit
kettenarbeitsverhaeltnis
fortsetzung
lb-bnd-10
lb-bnd-13
lb-bnd-31
lb-bnd-32
lb-kar-04

Zeitablauf bei Befristung

Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juni 2026 (lb-bnd-36).

Zusammenfassung

  • Befristung (§ 19 Abs 1 AngG / § 1158 Abs 1 ABGB): Beginn und Ende stehen von Anfang an fest — Ende durch Datum oder durch ein objektives, unbeeinflussbares Ereignis (zB Saisonende, „bis Weihnachten XY"). Manche KV (zB KV Gastgewerbe Arbeiter) verlangen datumsmäßige Angabe. Die erste Befristung ist grundsätzlich nicht begründungs- pflichtig; Ausnahme § 11 Abs 2 Z 4 AÜG — in der Arbeitskräfteüberlassung ist Befristung ohne sachliche Rechtfertigung unzulässig.
  • Unzulässige Befristungen (Beispiele): „Auflösung zum Zeitpunkt der Geschäftsübernahme", „zum Pensionsantritt des AG", „bis zum Ende des Auftrages der Firma X"; problematisch auch die Befristung „für die Dauer der Karenz der Kollegin Y" — ohne Kenntnis der Karenzdauer ist der Beendigungszeitpunkt unbestimmt (→ gültig nur bei bekannter Karenzdauer, → lb-kar-04).
  • Dauer: keine Mindest-/Höchstdauer; ein auf Lebenszeit oder länger als 5 Jahre vereinbartes DV kann der AN gem § 21 AngG / § 1158 Abs 3 ABGB nach Ablauf von 5 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen.
  • Ende: das DV endet automatisch mit dem vereinbarten Endzeitpunkt — ohne Auflösungserklärung; Praxistipp: vorheriger schriftlicher Hinweis.
  • Vorzeitige Beendigung: vorzeitige Kündigung nur bei vereinbarter Kündigungsmöglichkeit; sonst nur Entlassung/Austritt aus wichtigem Grund bzw einvernehmliche Auflösung (jederzeit möglich). Befristungen sind gem § 2 Abs 2 Z 4 AVRAG im Dienstzettel anzugeben.
  • Fortsetzung über das Ende: Weiterarbeit über den Endtermin hinaus → automatisches unbefristetes DV — genügt bereits ein Tag. Verhindern kann es der AG nur durch nachweisliche Aufforderung zum Verlassen des Betriebs; Wille zur Nichtfortsetzung klar zum Ausdruck bringen (Schlüssel/ Chip-Übergabe am letzten Tag, Hinweisschreiben vor Fristablauf). Nach § 2b Abs 2 AVRAG ist der befristete AN über frei werdende unbefristete Stellen zu informieren (Aushang genügt).
  • Befristung und Kündigungsmöglichkeit: Dauer der Befristung und Kündigungsfristen müssen ein angemessenes Verhältnis (§ 879 ABGB) haben; Kündigungsregeln müssen gesetzlich/KV-konform sein; zu kurze Befristung (Kündigungsfrist „findet keinen Platz") → kein angemessenes Verhältnis. OGH verlangt zusätzlich eine sachliche Rechtfertigung — bei Vorliegen kann auch bei kürzeren Befristungen eine Kündigungsmöglichkeit zulässig sein (Beispiele: Saisonarbeitsverhältnisse, Befristung an AMS-Förderzusagen). Gegenbeispiel: entsandte AN mit schulpflichtigen Kindern (Karibik) → Kündigung unzulässig. Rechtsunwirksam ist die Kündigungsmöglichkeit auch bei Widerspruch zum Sinn der Befristung (zB Ausbildungsvertrag).
  • Befristung und Probezeit: Kombination möglich — während der Probezeit jederzeitige Auflösung ohne Grund; Probezeit nie länger als 1 Monat. Unzulässig lange „Probezeit" → Umdeutung (Restzeit als Befristung ODER Probemonat + unbefristetes DV) nach ursprünglichem Parteiwillen. Praxis: Probemonat + anschließende Befristung.
  • Kettenarbeitsverträge: hintereinander befristete AVs — grundsätzlich unzulässig (AN-Benachteiligung; Dienstzeiten werden nicht zusammengerechnet → Verkürzung dienstzeitabhängiger Ansprüche wie Abfertigung Alt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Zulässig nur bei besonderen wirtschaftlichen (Saisonbetrieb) oder sozialen Gründen (AN-Wunsch); ohne Rechtfertigung → unbefristetes DV; schon eine einmalige Verlängerung wird auf Rechtfertigung hinterfragt; Beweislast beim AG. Beispiel: einmalige Verlängerung im Interesse des AN (Chance auf Verbesserung) sozial gerechtfertigt. Bei freien Dienstnehmern ist die Aneinanderreihung zulässig.
  • Befristung und Schwangerschaft: bei nicht sachlich gerechtfertigter Befristung verlängert sich das DV gem § 10a MSchG bis zum Beginn der Schutzfrist (regulär 8 Wochen vor der Geburt, bei gesundheitlichen Gründen auch früher); sachlich gerechtfertigte Befristungen (Vertretung verhinderter AN, Saison, ausdrücklicher AN-Wunsch, Ausbildungszwecke) bleiben beim vereinbarten Ende (Beispiel: Karenz-Vertretung endet am Karenz-Ende).
  • Befristung zur Erprobung: Rechtfertigung prüft das angemessene Verhältnis der Dauer zur Tätigkeit — je höher die Position, desto eher vertretbar.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)

Wert / Regel Detail
Rechtsgrundlagen § 19 Abs 1 AngG (Angestellte) / § 1158 Abs 1 ABGB (Arbeiter); Befristung anzugeben im Dienstzettel (§ 2 Abs 2 Z 4 AVRAG)
Ende-Bestimmung exaktes Datum ODER objektives, unbeeinflussbares Ereignis; KV können datumsmäßige Angabe erzwingen (zB KV Gastgewerbe Arbeiter)
Begründungspflicht erste Befristung grds. nicht begründungsbedürftig; Ausnahme AÜG § 11 Abs 2 Z 4 (sachliche Rechtfertigung erforderlich)
Min-/Maxdauer keine Mindest- und keine Höchstdauer
Lebenszeit-/Langzeitvertrag Kündigungsrecht des AN nach 5 Jahren mit 6 Monaten Kündigungsfrist (§ 21 AngG / § 1158 Abs 3 ABGB)
Automatisches Ende mit Fristablauf, ohne Auflösungserklärung; schriftlicher Hinweis empfohlen
Fortsetzung über Ende Weiterarbeit (schon 1 Tag) → automatisches unbefristetes DV; Verhinderung nur durch nachweisliche Aufforderung, den Betrieb zu verlassen
Info-Pflicht § 2b Abs 2 AVRAG: Information über freie unbefristete Stellen (Aushang genügt)
Kündigungsmöglichkeit nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; Angemessenheit § 879 ABGB + OGH: sachliche Rechtfertigung erforderlich; sachlich gerechtfertigt: Saison, AMS-Förderzusagen; Widerspruch zum Befristungssinn (zB Ausbildung) → unwirksam
Vorzeitiges Ende ohne Kündigungsklausel nur Entlassung/Austritt aus wichtigem Grund oder einvernehmliche Auflösung
Probezeit max 1 Monat, jederzeitige Auflösung ohne Grund; zu lange vereinbarte Probezeit → Umdeutung (Befristung oder Probemonat + unbefristetes DV)
Kettenarbeitsverträge grundsätzlich unzulässig; Dienstzeiten werden nicht zusammengerechnet (Verkürzung von Abfertigung Alt, Entgeltfortzahlung); zulässig nur bei besonderen wirtschaftlichen/sozialen Gründen; Beweislast AG; freie Dienstnehmer: zulässig
Schwangerschaft § 10a MSchG: nicht sachlich gerechtfertigte Befristung verlängert sich bis Schutzfristbeginn (regulär 8 Wochen vor Geburt); gerechtfertigte Befristung (Vertretung, Saison, AN-Wunsch, Ausbildung) endet vereinbarungsgemäß
Erprobungsbefristung Angemessenheit von Befristungsdauer und Tätigkeit; höhere Position → längere Befristung eher vertretbar

Rechtsgrundlagen

  • § 19 Abs 1 AngG (Befristung Angestellte) und § 1158 ABGB (Arbeiter; Abs 1 Befristung, Abs 3 Kündigungsrecht ab 5 Jahren) — ausdrücklich zitiert
  • § 21 AngG (Kündigung langfristiger Verträge) — zitiert
  • § 2 Abs 2 Z 4 AVRAG (Dienstzettel) und § 2b Abs 2 AVRAG (Informationspflicht unbefristete Stellen) — zitiert
  • § 879 ABGB (Sittenwidrigkeit, Angemessenheit) — zitiert
  • § 11 Abs 2 Z 4 AÜG (Befristung in der Arbeitskräfteüberlassung) — zitiert
  • § 10a MSchG (Verlängerung befristeter DV bei Schwangerschaft) — ausdrücklich zitiert

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Endtermin-Datenmodell: befristete DVs in Odoo 19 (contract.date_end) enden automatisch — keine Schlussabrechnung/Auflösungserklärung nötig; Meldewesen: Abmeldung zum Ende.
  • Fortsetzung über das Ende → unbefristet (schon 1 Tag): im Beendigungs-Workflow prüfen, ob ein Work Entry/Anwesenheit nach dem Endtermin liegt — Dienstzeit-/Ansprüche-Berechnung (Abfertigung, Entgeltfortzahlung) läuft dann weiter, kein neuer Zyklus.
  • Kettenverträge: Dienstzeiten nicht zusammengerechnet → bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen (Abfertigung Alt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) die Zählung je DV führen; Kettenkonstruktion als Rechtsrisiko-Hinweis.
  • Schwangerschafts-Verlängerung: nicht gerechtfertigte Befristung endet erst mit Schutzfristbeginn (8 Wochen vor Geburt) — Schnittstelle zum schutzfrist-/krs-Themenfeld; Ende-Datum in der Abrechnung dynamisch führen.
  • Kündigungsmöglichkeit bei Befristung: Angemessenheit/Rechtfertigung sind Rechtsfragen — keine Abrechnungslogik; Kündigungsfristen folgen den regulären bnd-Kündigungsregeln (→ lb-bnd-31, lb-bnd-32).
  • Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-10 (Austrittserklärung, vorzeitiger Austritt) · lb-bnd-13 (Einvernehmliche Lösung, vorzeitige Beendigungsalternative) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-32 (Entlassungsausspruch) · lb-kar-04 (Karenz Anspruch, Beginn und Dauer, Karenzbefristung)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (AngG/ABGB-Regime)
  • Hinweis: Die Muster („Information über die Beendigung durch Fristablauf", „Vereinbarung einer neuerlichen Befristung aus sozialen Gründen", „Textbaustein Dienstvertrag Befristung zwecks Erprobung") sind im Export als unvollständige Verweisstellen übernommen — nicht rekonstruierbar.