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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/abfertigung_alt_arbeitsrecht.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

10 KiB
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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-end-02 8 Abfertigung Alt - Arbeitsrecht Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsansprüche & Endabrechnung endabrechnung Ghahramani-Hofer/Radauer 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_abfertigung_alt_arbeitsrecht.pdf .lexis360/md/abfertigung_alt_arbeitsrecht.md
AngG § 23
AngG § 23 Abs 1
AngG § 23a
AngG § 23b Abs 6
ArbAbfG § 2 Abs 1
MSchG § 15c
VKG § 8
APG § 4 Abs 2
APG § 4 Abs 3
AVRAG § 3 Abs 5
abfertigung-alt
abfertigungsstaffel
bemessungsgrundlage
dienstzeit
falligkeit
todesfall
entfall
lb-bnd-13
lb-bnd-35
lb-end-01
lb-kar-01
lb-vor-10

Abfertigung Alt - Arbeitsrecht

Lexis Briefings Personalrecht, Ghahramani-Hofer/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-end-02).

Zusammenfassung

  • Persönlicher Anwendungsbereich: Abfertigung Alt gilt für alle Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. 1. 2003 begonnen haben (Eintritt bis 31. 12. 2002), sofern kein (Teil-)Übertritt in die Abfertigung Neu vereinbart wurde — durch Teil-/Vollübertritt kann also auch bei alten Eintrittsdaten Abfertigung Neu anzuwenden sein.
  • Anspruch: das Dienstverhältnis muss mindestens drei Jahre ununterbrochen gedauert haben und in einer abfertigungsschützenden Beendigungsart enden: AG-Kündigung; ungerechtfertigte oder unverschuldete Entlassung; berechtigter vorzeitiger Austritt; Austritt infolge Mutter-/Vaterschaftskarenz; AN-Kündigung während Teilzeitbeschäftigung nach § 15c MSchG oder § 8 VKG nach mindestens fünfjährigem Dienstverhältnis; einvernehmliche Auflösung; AN-Kündigung mit wichtigem Grund; AN-Kündigung bei mindestens zehn Jahren ununterbrochenem Dienstverhältnis und vollendetem 65. Lebensjahr (männlich) bzw 60. Lebensjahr (weiblich) bzw wegen vorzeitiger Alterspension bei langer Versicherungsdauer, der Korridorpension (§ 4 Abs 2 APG) oder der Schwerarbeitspension (§ 4 Abs 3 APG); AN-Kündigung wegen Pension aus einem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit; AN-Kündigung wegen wesentlicher Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei Betriebsübergang (§ 3 Abs 5 AVRAG); Ablehnung der Wiedereinstellungszusage nach zwischenzeitlichem Betriebsübergang; Tod des AN bei gesetzlichen erhaltspflichtigen Erben; Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Sonderregelungen für Bauarbeiter und Vertragsbedienstete; Ansprüche auch in Sonderfällen nach §§ 23, 23a AngG und § 2 ArbAbfG.
  • Merksatz der Quelle: Der Anspruch entfällt vereinfacht dann, wenn der AN selbst die Verantwortung für die Auflösung trägt — Ausnahme: die einvernehmliche Auflösung behält den Anspruch auch, wenn sie vom AN vorgeschlagen wurde.
  • Höhe (Staffel): nach ununterbrochener Dauer 3 Jahre → 2, 5 → 3, 10 → 4, 15 → 6, 20 → 9, 25 → 12 Monatsentgelte.
  • Berechnung: Entgelt des letzten Monats zuzüglich regelmäßig wiederkehrender Bezüge (Zulagen, Überstunden, Leistungsprämien, Provisionen, Naturalbezüge, kollektiv-/ einzelvertragliche Sonderzahlungen, Sachbezüge) — für Letztere der Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Gewinnbeteiligung: nur der für das letzte Dienstjahr gebührende Teil; ist er erst nach dem Ende berechenbar, wird die Abfertigung in diesem Umfang erst mit der Gewinnbeteiligungs-Abrechnung fällig. Nicht zu berücksichtigen: Barauslagen, Trinkgelder, reine Aufwandsentschädigungen, Einmalzahlungen (zB einmalige Prämie im Fünfjahreszeitraum), steuerfreie Essensgutscheine.
  • Formel lt Quelle: Monatsbezug + regelmäßig wiederkehrende Bezüge
    • Sachbezüge (zB Firmenfahrzeug) + 1/12 Urlaubszuschuss + 1/12 Weihnachtsremuneration = Bemessungsgrundlage × Anspruchsstufe.
  • Krankheit/Teilzeit: bei Krankheitsminderung ist auf den vollen Monatsbezug hochzurechnen. Ein dauerhafter Wechsel auf Teilzeit macht das Teilzeitentgelt maßgeblich — nicht aber bei Teilzeit nach MSchG/VKG und bei Altersteilzeit; nur vorübergehender Teilzeitwechsel → Berechnung auf Vollzeitbasis (Umgehungsschutz lt Beispiel der Quelle).
  • Dienstzeiten: beim selben AG werden unmittelbar vorausgegangene Dienstverhältnisse zusammengerechnet (Unterbrechungen von wenigen Tagen bis Wochen unschädlich); Lehrzeiten ab insgesamt mind. sieben Jahren inkl Lehrzeit. Karenzierung (rechtlich aufrechtes DV, zB unbezahlter Urlaub) ≠ Unterbrechung (rechtliches Ende mit vollständiger Endabrechnung). Zählen: Präsenz-/Zivildienst, Wochengeldbezug. Nicht zählen: Karenz nach MSchG/VKG, freie Dienstverhältnisse. Beim selben AG voll abgerechnete Vorbeschäftigungen scheiden aus, wenn das frühere Arbeitsverhältnis mind. 25 Tage unterbrochen war (sofern keine KV-Zusammenrechnungsregeln greifen).
  • Fälligkeit: mit der tatsächlichen Beendigung (nicht mit dem Ausspruch). Bei mehr als drei Monatsgehältern: drei sofort, der Rest ab dem vierten Monat im Voraus (Beispiel: Auflösung 30. 4., 9 Gehälter → 3 per 30. 4., je 1 am Ersten von August bis Jänner). Bei Pensionskündigung des AN ist ab dem nächsten Monatsersten Auszahlung in Teilbeträgen im Voraus möglich.
  • Tod: halbe Abfertigung (des § 23 Abs 1 AngG-Ausmaßes) an gesetzliche Erben, zu deren Erhaltung der AN verpflichtet war (§ 23b Abs 6 AngG, § 2 Abs 1 ArbAbfG); manche KV günstiger.
  • Entfall: bei Auflösung des Unternehmens kann die Zahlung ganz/teilweise entfallen, wenn sie dem AG wirtschaftlich nicht zumutbar ist — nur für Einzelunternehmer, OG, KG (nicht juristische Personen); meist Übernahme durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF-Service GmbH). Enge Auslegung: Auflösung = dauerhafte Einstellung der gesamten Geschäftstätigkeit; keine Auflösung bei Insolvenz, Tod des AG oder vorübergehender Stilllegung.
  • Verzicht: bei einvernehmlicher Auflösung ist ein (auch teilweiser) Abfertigungsverzicht denkbar, wenn die Drucksituation des aufrechten DV entfallen ist — oft erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses; Praxis akzeptiert, ohne eindeutige Regelung.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Frist Detail
Mindestanwartschaft 3 Jahre ununterbrochenes Dienstverhältnis + abfertigungsschützende Beendigung (Stand 2026-07)
Staffel 3 Jahre → 2 Monatsentgelte; 5 → 3; 10 → 4; 15 → 6; 20 → 9; 25 → 12 (Stand 2026-07) deckungsgleich mit den § 67-Abs-6-Dienstzeitbrackets (RECHTSQUELLEN-Privat.md)
Bemessungszeitraum letzter Monat; wiederkehrende Bezüge: 12-Monats-Durchschnitt (Summe ÷ 12) (Stand 2026-07)
Beispiel lt Quelle 16 Dienstjahre, Ende 30. 6., Gehalt € 3.200,; regelmäßige Bezüge € 279,17; anteilige SZ € 533,33; Bemessungsgrundlage € 4.012,50; 6 Monate Anspruch → € 24.075,00; LSt 6 % = € 1.444,50; Netto € 22.630,50 (Stand 2026-07)
Hochrechnung Krankheit auf vollen Monatsbezug (Stand 2026-07)
Teilzeitwechsel dauerhaft → Teilzeitentgelt; vorübergehend → Vollzeitbasis; Ausnahmen MSchG/VKG-Teilzeit und Altersteilzeit (Stand 2026-07)
Lehrzeit zählt ab insgesamt mind. 7 Jahren inkl Lehrzeit (Stand 2026-07)
Unterbrechungsgrenze voll abgerechnetes Vor-DV beim selben AG entfällt ab 25 Tagen Unterbrechung (ohne KV-Zusammenrechnung) (Stand 2026-07)
Fälligkeit mit tatsächlicher Beendigung; > 3 Monatsgehälter: 3 sofort, Rest ab dem 4. Monat im Voraus; Pensionskündigung: Teilbeträge ab nächstem Monatsersten (Stand 2026-07)
Tod Hälfte des § 23 Abs 1-Ausmaßes; nur erhaltspflichtige gesetzliche Erben (§ 23b Abs 6 AngG, § 2 Abs 1 ArbAbfG) (Stand 2026-07)
Entfall Einzelunternehmer/OG/KG, Auflösung des Unternehmens, Unzumutbarkeit; enge Auslegung; IEF-Service (Stand 2026-07)

Rechtsgrundlagen

  • § 23 AngG (Anspruchsvoraussetzungen/Höhe) und § 23 Abs 1 AngG (Bezugsgröße für die Halbierung im Todesfall) — zitiert
  • § 23a AngG (Sonderfälle) — zitiert (Detail: Elternaustritt während Karenz → lb-kar-01)
  • § 23b Abs 6 AngG und § 2 Abs 1 ArbAbfG (Tod des AN) — zitiert
  • § 15c MSchG und § 8 VKG (AN-Kündigung während Teilzeit nach Karenz) — zitiert
  • § 4 Abs 2 APG (Korridorpension) und § 4 Abs 3 APG (Schwerarbeitspension) — zitiert
  • § 3 Abs 5 AVRAG (Kündigung wegen verschlechterter Arbeitsbedingungen bei Betriebsübergang) — zitiert
  • Judikatur zitiert: 8ObA87/23m (Wiedereinstellungszusage), 9 ObA 22/11t (Gewinnbeteiligung), 9 ObA 27/17m (Teilzeit-Umgehung), 9 ObA 21/03h (25-Tage-Unterbrechung)

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Staffel als hr.rule.parameter: dienstzeitabhängige Bänder (2/3/4/6/9/12 Monatsentgelte) — identische Bracket-Logik wie die § 67-Abs-6-EStG-Begünstigung (RECHTSQUELLEN-Privat.md).
  • Beendigungsart als Schalter: Anspruch ja/nein (voller Verlustkatalog) und Tod (halbes Ausmaß) brauchen die Beendigungskategorie als Eingabe der Endabrechnung; Anknüpfung an hr.contract state/history.
  • Bemessungsgrundlage: 12-Monats-Aggregation regelmäßig wiederkehrender Bezüge über die Payslip-/Work-Entry-Historie; Einmalbezüge ausschließen; Gewinnbeteiligungs-Fälligkeit ggf erst nach DV-Ende terminieren.
  • Fälligkeitsplan: bei > 3 Monatsgehältern Auszahlungsraten (3 sofort, Rest ab dem vierten Monat) — Terminliste/Folge-Slips als Fristen-Feature.
  • Dienstzeitrechnung: Zusammenrechnungslogik (25-Tage-Grenze, Karenzierung vs Unterbrechung, Lehrzeit ab 7 Jahren) auf der Vertrags-/Dienstzeit-Historie; KV-Zusammenrechnungsregeln als mögliche Override-Quelle.
  • Bgld.-Schiene: Gemeindebedienstete folgen dem Abfertigungs- Eigenregime § 130 GemBG 2014 (nicht der AngG-Staffel) → RECHTSQUELLEN-Bgld.md.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-13 (Einvernehmliche Lösung — anspruchswahrend, Verzichtsfall) · lb-bnd-35 (Tod des Arbeitnehmers) · lb-end-01 (Abfertigung Alt Abgabenrecht: Besteuerung, SV, LNK) · lb-kar-01 (Abfertigung Alt Dienstverhältnisende während Karenz: § 23a Elternaustritt, halbe Abfertigung) · lb-vor-10 (Übertritt Abfertigung Neu)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (§ 67-Abs-6-Dienstzeitbrackets ident mit AngG-Staffel — dort verbindlich verifiziert); personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md (GemBG § 130-Abfertigungsregime, IVa. Hauptstück — Bgld.-Mandanten).