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2026-09-14 16:34:07 +02:00

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id: lb-bnd-20
batch: 8
title: "Entlassung Angestellte Vertrauensunwürdigkeit"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Beendigungsarten"
topic: beendigungsarten
author: "Vinzenz"
stand: 2026-08
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_entlassung_angestellte_vertrauensunwurdigkeit.pdf"
text: ".lexis360/md/entlassung_angestellte_vertrauensunwurdigkeit.md"
legal_bases: ["AngG § 27 Z 1", "GewO 1859 § 82 lit d"]
tags: [vertrauensunwuerdigkeit, auffangtatbestand, fahrlaessigkeit, unzumutbarkeit, verwirkung]
cross_refs: ["lb-bnd-18", "lb-bnd-21", "lb-bnd-30", "lb-bnd-31", "lb-bnd-33"]
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# Entlassung Angestellte Vertrauensunwürdigkeit
*Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-20).*
## Zusammenfassung
- **Praxisrelevantester Entlassungstatbestand des § 27 Z 1 AngG:** Der
Angestellte handelt sich **Vertrauensunwürdigkeit** ein, wenn durch sein
Verhalten das Vertrauen des AG so schwer erschüttert wird, dass die
Fortsetzung des DV nicht mehr zumutbar ist. Eine Legaldefinition fehlt;
Rsp-Stehsatz: Vertrauensunwürdigkeit liegt vor, wenn für den AG die
**objektiv gerechtfertigte Befürchtung** besteht, seine Interessen und
Belange seien durch den AN **gefährdet**.
- **Schuldhaftes Verhalten:** im Unterschied zur Untreue genügt bereits
**Fahrlässigkeit** — erfasst sind **grobe** (ungewöhnliche Vernachlässigung
der Sorgfaltspflichten) und **leichte** Fahrlässigkeit (Sorgfaltsverletzung,
die auch einem sorgfältigen Menschen passieren kann).
- **Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung:** entscheidendes Kriterium — auch
wenn es nur bis zum Ablauf der **Kündigungsfrist** unzumutbar ist. Maßstab
ist **objektiv** (Schadenshöhe, Intensität der Pflichtwidrigkeit), nicht das
subjektive Empfinden des AG. **Strengere Anforderungen** an leitende
Angestellte/Geschäftsführer und an Berufsgruppen mit besonderer
Vertrauensposition — bereits „geringeres" Fehlverhalten genügt (OGH-Beispiel:
Krankenschwester, die die Bettglocke einer bettlägerigen Patientin auf
ca 2 Stunden unerreichbar hochhängt). Das **bisherige Verhalten** zählt:
langjährig einwandfreie AN genießen einen größeren Vertrauensvorschuss.
- **Dienstlicher Bezug:** Verhalten grundsätzlich während der Dienstzeit bzw
mit Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis; ausnahmsweise genügt auch ein
Verhalten **ohne (unmittelbaren) Arbeitsverhältnis-Bezug**, wenn dadurch das
Vertrauen zerstört wird (OGH-Beispiel: privater Cannabiskonsum eines
leitenden Angestellten mit seinem Mitarbeiter → Erpressbarkeit →
Vertrauensverwirkung).
- **Kein Schadenseintritt erforderlich** (stRsp), auch keine
Schädigungsabsicht. Bei **Arbeitern** hingegen ist Vertrauensunwürdigkeit
nach **§ 82 lit d GewO 1859** nur bei Diebstahl, Veruntreuung oder sonst
strafbarem Verhalten gerechtfertigt (→ lb-bnd-30).
- **Auffangtatbestand:** Fehlverhalten, das (gerade noch) keine Untreue oder
unberechtigte Vorteilsannahme darstellt, kann Vertrauensunwürdigkeit
begründen. Fallgruppen im Wesentlichen wie bei der Untreue: strafbare
Handlungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (Diebstähle, Geld-/
Warenmankos, Fehlverhalten im Krankenstand), **Weitergabe von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen**, **abträgliche Nebentätigkeiten**.
- **Geltendmachung:** unverzüglich nach Bekanntwerden; zu langes Zuwarten =
**Verwirkung** des Auflösungsrechts — die Entlassung bleibt rechtswirksam
(DV endet), ist aber **unbegründet** (Rechtsfolgen der unbegründeten
Entlassung); bei unklarem Sach-/Rechtslage ausreichende
**Überlegungsfrist** bzw Rechtsauskunft.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Entlassungsgrund | Handlung, die des Vertrauens des AG unwürdig erscheinen lässt, § 27 Z 1 AngG ✅ |
| Rsp-Stehsatz | objektiv gerechtfertigte Befürchtung, dass Interessen/Belange des AG gefährdet sind |
| Verschuldensgrad | Fahrlässigkeit genügt (grob und leicht); Vorsatz nicht erforderlich — anders als bei Untreue (→ lb-bnd-18) |
| Unzumutbarkeit | objektiver Maßstab: Schadenshöhe, Intensität der Pflichtwidrigkeit, bisheriges Verhalten; nicht subjektives AG-Empfinden |
| Leitende AN/Geschäftsführer | strengere Maßstäbe (größeres Vertrauen) — bereits geringeres Fehlverhalten kann rechtfertigen |
| Vertrauenspositionen | zB Berufsgruppen mit besonderem Vertrauen (OGH: Krankenschwester/Bettglocke) |
| Bisheriges Verhalten | langjährige einwandfreie Beschäftigung → größerer Vertrauensvorschuss |
| Arbeitsverhältnis-Bezug | grundsätzlich erforderlich; ausnahmsweise auch bei fehlendem Bezug (Beispiel: Cannabiskonsum mit Mitarbeiter → Erpressbarkeit) |
| Schaden | nicht erforderlich (stRsp) |
| Arbeiter | § 82 lit d GewO 1859: Entlassung nur bei Diebstahl/Veruntreuung/sonst strafbarem Verhalten (→ lb-bnd-30) |
| Unverzüglichkeit | Ausspruch unverzüglich nach Bekanntwerden; Zuwarten → Verwirkung (Entlassung wirksam, aber unbegründet) |
| Überlegungsfrist | bei unklarem Sachverhalt/Rechtslage ausreichend Zeit für den AG (auch Rechtsauskunft) |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 27 Z 1 AngG** (Vertrauensunwürdigkeit; das Briefing nennt „§ 27 Z 1
letzter Satz" sowie die Zitierweise „§ 27 Z 1, 3. Fall") — ausdrücklich
zitiert ✅
- **§ 82 lit d GewO 1859** (Entlassungsgrund Arbeiter, Abgrenzung) — zitiert ✅
- Die genannten Rsp-Standards sind ohne konkrete §-Norm im Briefing
referenziert; für die Abgrenzung der Fallgruppen gilt die OGH-Judikatur —
⚠ RIS-Verifikation im Einzelfall offen.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Ausspruchstag** = letzter Entgelttag; unverzüglichkeit-/Verwirkungsfragen
sind Verfahrenswerte, keine Abrechnungsparameter.
- **Verwirkte (zu späte) Entlassung** bleibt wirksam, ist aber
**unbegründet** → die Anspruchs-Flags (Abfertigung Alt,
Urlaubsersatzleistung) hängen an dieser Unterscheidung → im
Beendigungs-Workflow der hr_payroll-Engine als eigene Konstellation führen
(siehe Entlassungs-Folgen-Matrix).
- **Fehlverhalten im Krankenstand** als Fallgruppe: berührt das
Krankenentgelt-/SV-Themenfeld nur über die Beendigung selbst; die
Krankenstandsabrechnung folgt den krs-Regeln, nicht diesem Tatbestand.
- Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-bnd-18 (Entlassung Angestellte Untreue) · lb-bnd-21
(Entlassung Angestellte Vorteilsannahme) · lb-bnd-30 (Entlassung Arbeiter
Vertrauensunwürdigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) ·
lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (AngG-Kernregime)
- *Hinweis:* Die Judikaturübersichten („Strafbare Handlungen", „Weitergabe von
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen", „Nebentätigkeiten des Arbeitnehmers")
sind im Export als unvollständige Verweisstellen übernommen — nicht
rekonstruierbar, daher hier nicht ausgewertet.