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id: kv-kvt-276
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batch: 1
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title: "Kollektivvertragsabschluss 2026 für Arbeiter/innen der Speditions- und Lagereibetriebe"
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work: "WKO.at – Kollektivvertrag"
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chapter: "KV-Abschluss"
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topic: kollektivvertraege
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author: "WKO"
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stand: 2026-01
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source:
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html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kollektivvertragsabschluss-arbeiter-spedition-logistik-2026.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "kv-abschluss", "jahr-2026", "stand-jahr"]
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# Kollektivvertragsabschluss 2026 für Arbeiter/innen der Speditions- und Lagereibetriebe
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*WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-276). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kollektivvertragsabschluss-arbeiter-spedition-logistik-2026*
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## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
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| Merkmal | Angabe |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
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| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter |
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## Kollektivvertragsabschluss für den Zeitraum ab 1.4.2026
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I. Änderung in den rahmenrechtlichen Bestimmungen:
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1. Art. VI Arbeitszeit
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Ziff 2b 2. Abschnitt wird wie folgt geändert:
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"Sobald innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes das Zeitguthaben an Normalarbeitszeit mehr als 60 Stunden 50 Stunden (gültig ab 1.4.2026) beträgt, ist dieses mit einem Zuschlag von 50 % des Grundstundenlohnes auszubezahlen. Die Auszahlung aller Stunden, die die Grenze von 60 Stunden 50 Stunden (gültig ab 1.4.2026) innerhalb eines Kalendermonats übersteigen, ist gemeinsam mit der Lohnabrechnung des Folgemonats vorzunehmen".
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2. Art. VIa Differenzmehrarbeit
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Ziff 3 lautet wie folgt:
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"Aus Differenzmehrarbeit ab 1.10.2024 entstandenes Zeitguthaben am Ende einer Durchrechnungsperiode, welches nicht übertragbar ist, ist zuschlagsfrei zu behandeln.
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Ab 1.4.2026 monatlich geleistete Differenzmehrarbeit ist mit der Lohnabrechnung des Folgemonats auszubezahlen, sofern keine Abgeltung in Zeitausgleich vereinbart wurde. Differenzmehrarbeit im Rahmen der Gleitzeit ist grundsätzlich zuschlagsfrei zu behandeln."
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II. Änderung der Lohnordnung mit 1.4.2026:
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Sämtliche kollektivvertraglichen Löhne und Lehrlingseinkommen werden ab 1.4.2026 betraglich um 2,8 % (kaufmännische Rundung auf 2 Dezimalstellen) erhöht.
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Überzahlungen: Die Ist-Löhne der Arbeiter sind am 1. April 2026 um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Lohnsatz am 1. April 2026 angehoben wird (für Teilzeitbeschäftigte aliquot).
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III. Diese Bestimmungen treten mit 1.4.2026 in Kraft.
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Der überarbeitete KV-Text wird mit der Gewerkschaft noch abgestimmt und steht danach online unter https://wko.at/spediteure zur Verfügung. Die aktuelle Lohntafel ist online verfügbar bzw. auch im Kollektivvertrag abgebildet.
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