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odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_kv-abschluss-wachorgane-bewachungsgewerbe-2026.md
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id: kv-kvt-317
batch: 1
title: "Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Information"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-01
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/kv-abschluss-wachorgane-bewachungsgewerbe-2026.html"
legal_bases: []
tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2026"]
cross_refs: []
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# Information zum KV-Abschluss für Wachorgane im Bewachungsgewerbe ab 1.1.2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-317). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/kv-abschluss-wachorgane-bewachungsgewerbe-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
## Kollektivvertragsabschlussprotokoll Bewachungsgewerbe 2026
## Abschnitt I
## Kollektivvertrag zum 1. Jänner 2026 (für Wachorgane im Bewachungsgewerbe)
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2025 werden wie folgt abgeändert:
## 1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbereich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2025 außer Kraft.
## 2. Zu § 21 Lohnordnung
Die Grundstundenlöhne betragen:
Verwendungsgruppe A - Wachdienst ....................................... EUR 12,63
Verwendungsgruppe B - Service und Sicherheitsdienst ......... EUR 13,87
Dienstart B 6 - Museumsaufsichtsdienst ................................. EUR 12,63
Verwendungsgruppe C - Sonderdienst ..................................... EUR 15,46
Verwendungsgruppe D - Mobiler Dienst ................................... EUR 13,95
Verwendungsgruppe E - Veranstaltungssicherheitsdienste .... EUR 12,67
Verwendungsgruppe F - Flughafensicherheitsdienst ............... EUR 16,56
## 3. Zu § 20 Verfall von Ansprüchen
Satz 1 lautet neu wie folgt: "Sämtliche Ansprüche verfallen, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Fälligkeit schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden."
## 4. § 22 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2026 auf 1,26 Euro pro Stunde (10 % des Grundstundenlohnes der Verwendungsgruppe A).
## 5. § 23 Abs 1 Zulage für berufsfremde Tätigkeiten
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 25 Cent pro Stunde.
## 6. § 23 Abs 3 Außerordentliche Erschwernis im Revierdienst
Die Erschwerniszulage erhöht sich auf 80 Cent pro Stunde.
## 7. Zu § 28 Abs 3 Vergütung bei Benützung eines eigenen Fahrrads
Die Höhe der Vergütung erhöht sich auf 63 Cent pro geleistetem Tag- oder Nachtdienst.
## 8. Zu § 29 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,74 pro Schicht.
## 9. Zu § 30 Sozialfonds Bewachungsgewerbe
Die geplanten gesetzlichen Änderungen zur Beitragsabführungen und der Beitragsgrundla­ge, die ab dem 1. Juli 2026 gelten, werden in die Bestimmung des § 30 KV BG übernom­men, sobald die gesetzliche Grundlage dazu in Kraft tritt.
## 10. Zu Anhang 2 - Aufnahme der Authentischen Interpretation
Die Authentische Interpretation der Sozialpartner zu § 30 Sozialfonds Bewachungsgewerbe vom 28. Jänner 2025 wird als neuer § 4 in den Anhang 2 aufgenommen.
## Abschnitt II
## Sonderkollektivvertrag Veranstaltungssicherheitsdienste 2026
Die kollektivvertraglichen Regelungen vom 1. Jänner 2025 werden wie folgt abgeändert:
## 1. § 2 Geltungsbeginn und Geltungsdauer
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt der für diesen Geltungsbe­reich bisher gültige Kollektivvertrag vom 1. Jänner 2025 außer Kraft.
## 2. § 12 Lohnordnung
Der Grundstundenlohn beträgt:
Veranstaltungssicherheitsdienst: ...... EUR 12,67
## 3. § 14 Nachtzulage
Die Nachtzulage erhöht sich im Jahr 2026 auf 1,26 Euro pro Stunde (10 % des Grundstunden­lohnes der Verwendungsgruppe A des KV für Wachorgane im Bewachungsgewerbe).
## 4. Zu § 16 Aufwandsersatz für die Beistellung eines Diensthundes
Der Aufwandsersatz erhöht sich auf EUR 18,74 pro Schicht.
FÜR DEN
FACHVERBAND DER GEWERBLICHEN DIENSTLEISTER
Mag. Hans-Georg Chwoyka
Bundesvorsitzender Bewachungsgewerbe
Mag. Thomas Kirchner
Fachverbandsgeschäftsführer
FÜR DEN
ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA
Gernot Kopp
Fachbereichsvorsitzender
Ursula Woditschka
Fachbereichssekretärin
Wien, am 24. November 2025