Files
odoo-at-payroll/pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lohnordnung-bodenleger-arbeiter-2026.md
T

65 lines
3.1 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: kv-kvt-387
batch: 1
title: "Lohnordnung Bodenleger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Lohnordnung"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-05
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-bodenleger-arbeiter-2026.html"
legal_bases: []
tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"]
cross_refs: []
---
# Lohnordnung Bodenleger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-05 (kv-kvt-387). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-bodenleger-arbeiter-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter |
| Geltungsdauer | ab 1.5.2026 |
## Anhang I
## Lohntafel (Lohnordnung und Lohnsätze) gemäß § 7 Rahmenkollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe
I. Kollektivvertragslöhne (Alle Bundesländer)
| Kollektivvertragslöhne | ab 1. Mai 2026 Stundenlohn in Euro |
| --- | --- |
| 1. Facharbeiter mit abgelegter Lehrabschlussprüfung ab Beginn des 3. Jahres Praxis | € 18,14 |
| 2. Facharbeiter mit abgelegter Lehrabschlussprüfung, sowie Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung ab Beginn des 2. Jahres Praxis | € 17,29 |
| 3. Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung | € 16,87 |
| 4. Bodenlegerhelfer bei qualifizierten Arbeiten verwendbare Hilfsarbeiter | € 16,18 |
| 5. Hilfsarbeiter | € 14,88 |
Lehrlinge
| Lehrlingseinkommen für | ab 1. Mai 2026 Stundenlohn in Euro |
| --- | --- |
| Lehrlinge im 1. Lehrjahr | € 6,85 |
| Lehrlinge im 2. Lehrjahr | € 8,40 |
| Lehrlinge im 3. Lehrjahr | € 9,95 |
| bei Doppellehre, Lehrlinge im 4. Lehrjahr | € 11,60 |
Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen wie bisher.
II. Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.
Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß.
III. Praktikanten
a) Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 1. Lehrjahr.
b) Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit. a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten eine Entlohnung in Höhe des Lehrlingseinkommens für das 2. Lehrjahr.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs sowie des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, Gewerkschaft Bau-Holz ist ausgeschlossen.