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Fifth Lexis 360 intake (31 briefings, source Stands 2025-12 to 2026-07), extending the corpus to 236 curated entries in 33 clusters. This batch opens the third briefings chapter 'Arbeitszeit' (AZG working-time law, the structural backbone for Work-Entry-based payroll). - 8 new clusters: arbeitszeitgrenzen (4), arbeitszeitmodelle (7, incl. Kurzarbeit and Gleitzeit/Schicht), meldepflichten (4), nachtschwerarbeit (3), ruhezeiten (4), schwangerschaft (1), uberstunden (4), zeiterfassung (3); plus lb-jug-08 appended to the jugendliche cluster - one URL-encoded export filename (sharp-s) normalized; no duplicates; no fossil ids this time - the specific-first keyword ordering held - cross-batch reconciliation: three procurement gaps closed and back-referenced - 'Jugendliche - Arbeitszeit' (lb-jug-04 and lb-jug-05 -> lb-jug-08) and 'Aufzeichnungspflicht, Formen der Zeiterfassung' (lb-jug-05 -> lb-zer-01/02) - RECHTSQUELLEN cross-checks: 68-EStG overtime free limits 2026 (15 UStd/170 EUR) confirmed via lb-zus-07; the Kurzarbeit/ Lehrlinge corpus conflict is now triangulated - lb-azm-05 (2026-07) sides with lb-leh-07 (apprentices excluded since 2023) against lb-leh-11's '100%' - flagged batch-5 points: NSchG contribution 2026 (3.8%) cited without BGBl evidence (lb-nsc-01), 'para 7 Abs 1' vs 'Abs 6 AZG' citation divergence for the overtime refusal right (lb-ues-01/04), MAV-START EU conflict (lb-rhz-03), KAB-Richtlinie computing the 39.05% partial amount with outdated SV rates (lb-azm-06), 12-Abs-2a-vs-12a designation conflict (lb-zer-01) - batch-6 candidates updated in the RUNBOOK (Entgeltfortzahlung an Feiertagen, Motivkuendigung, Gefahrenevaluierung u. a.); README cluster table extended to batches 1-5 incl. the third chapter Validated: --registry 236 entries/33 clusters, --check 0 problems, structural scan over all 236 curated docs, py_compile.
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| lb-ues-02 | 5 | Überstundenpauschale und All-in | Lexis Briefings Personalrecht | Arbeitszeit | uberstunden | Thöny-Maier | 2025-12 |
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Überstundenpauschale und All-in
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Dezember 2025 (lb-ues-02).
Zusammenfassung
- Zwei Pauschalierungsformen: Beim Überstundenpauschale wird zusätzlich zum Gehalt ein monatliches Pauschale für eine fest vereinbarte Anzahl von Überstunden samt Zuschlag bezahlt — unabhängig davon, ob diese tatsächlich anfallen. Beim All-in deckt eine vereinbarte Gesamtsumme Grundgehalt, Zulagen/Zuschläge, Reise-/Wegzeiten und sämtliche zulässige Mehr- und Überstunden samt Zuschlägen ab.
- § 2g AVRAG (neue Verträge ab 1. 1. 2016): Der dem Arbeitnehmer zustehende Grundlohn ist zwingend im Arbeitsvertrag/Dienstzettel auszuweisen; fehlt der Ausweis, gebührt der branchen- und ortsübliche Ist-Grundlohn vergleichbarer Arbeitnehmer. Für Altverträge (vor 31. 12. 2015) gilt die Deckungsrechnung vom kollektivvertraglichen Mindestsatz (Verwendungs-/Berufsgruppe im aktuellen Jahr) aus.
- Deckungsrechnung (zwingend bei beiden Formen): Der Arbeitnehmer darf durch die Pauschalierung nicht schlechter gestellt sein als bei Einzelabrechnung; die Prüfung erfolgt mangels abweichender Vereinbarung für das Kalenderjahr. Deckt das Pauschale nicht, gilt es als Akontozahlung — die Differenz ist nachzuzahlen.
- Grenzen: Unzulässige Überstunden sind ohne ausdrückliche Erwähnung nicht erfasst. Die Einbeziehung der Urlaubsersatzleistung in ein All-in ist nichtig (Ablöseverbot des § 7 UrlG).
- Berechnungsmethode (Pauschale): Vereinbartes (bzw. Ist-)Grundgehalt ÷ Überstundenteiler = Grundstunde; Zuschlag darauf; Vergleich mit der Einzelabrechnung der geleisteten Stunden. Beispiel des Briefings: Grundgehalt € 2.200,– bei 40-h-Woche, Teiler 1/158 → Grundstunde € 13,92; Pauschale für 15 Überstunden à 50 % = € 313,12 × 14/Jahr; geleistet wurden 168 Überstunden à 50 % und 14 à 100 % = € 3.897,60 → Pauschale (€ 4.383,68) deckt, keine Nachzahlung.
- AZG-Novelle 2018-Konflikt bei Alt-All-ins: Die neu zulässigen (früher unzulässigen) Stunden waren bei Altverträgen nicht „mitgedacht" und bleiben daher grundsätzlich unabgegolten; ihre Leistung kann der Arbeitnehmer nach § 7 Abs 6 AZG grundlos ablehnen (> 10 h/Tag bzw. 50 h/Woche). Das Wahlrecht des § 10 Abs 4 AZG (Geld oder Zeitausgleich) geht vertraglich im All-in nicht unter.
- Verfall: Eine Verfallfrist beginnt erst mit der Geltendmachbarkeit, regelmäßig mit Ende des Durchrechnungszeitraums (default Kalenderjahr).
- Widerruf: Ein Überstundenpauschale ist ohne ausdrücklichen Widerrufsvorbehalt nicht widerruflich — auch nicht bei Wegfall des Überstundenbedarfs; mit Vorbehalt nur nach billigem Ermessen.
- Abgleich (verpflichtend, Stand-Divergenz): Dieses Briefing (2025-12) behandelt nur die arbeitsrechtliche Seite und zitiert keine § 68-EStG-Werte — ✅ kein Konflikt zu RECHTSQUELLEN-Privat. Die abgabenrechtliche All-in-Handhabung liefert das neuere Briefing lb-zus-07 (Stand 2026-07): 2026 steuerfrei die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden, max. € 170,–/Monat; ab 2027 wieder 10 Überstunden / € 120,– — ✅ deckungsgleich mit RECHTSQUELLEN-Privat (§ 124b Z 476 lit c idgF BGBl I 43/2026; ⚠ Z-Nummern-/Fristenkonflikt der Quelle dort dokumentiert). Zudem: Herausrechnen der Zuschläge aus All-in mit dem Teiler 195,5 (LStR Rz 1162) — nur für die Steuerbegünstigung, nicht für die hier beschriebene arbeitsrechtliche Deckungsprüfung (→ lb-zus-07).
Kernwerte & Fristen (Stand 2025-12)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Überstundenpauschale | feste monatliche ÜStd-Anzahl samt Zuschlag; gebührt auch ohne tatsächliche Leistung |
| All-in | Grundgehalt + Zulagen/Zuschläge + Reise-/Wegzeiten + sämtliche Mehr-/ÜStd samt Zuschlägen pauschal abgegolten |
| § 2g AVRAG | ab 1. 1. 2016 zwingender Grundlohn-Ausweis im Vertrag/Dienstzettel; sonst Ist-Grundlohn |
| All-in alt | vor 31. 12. 2015: Deckungsrechnung ab KV-Mindestsatz (Einstufung in Verwendungs-/Berufsgruppe) |
| Deckungsrechnung | Durchschnittsvergleich gegen Einzelabrechnung; default Zeitraum 1 Kalenderjahr; Unterdeckung → Akonto, Differenz nachzahlen |
| Unzulässige ÜStd | nur bei ausdrücklicher Erwähnung erfasst; Ø-Grenze 48 h/17 Wochen beachten |
| Urlaubsersatzleistung | Einbeziehung nichtig (§ 7 UrlG) |
| Verfallfrist | Beginn mit Geltendmachbarkeit, idR Ende des Durchrechnungszeitraums (Kalenderjahr) |
| Widerruf | ohne Widerrufsvorbehalt unzulässig; mit Vorbehalt nur nach billigem Ermessen; kein einseitiger Umstieg auf Einzelabrechnung |
| § 10 Abs 4 AZG | Wahlrecht Geld/Zeitausgleich (> 10 h/Tag bzw. 50 h/Woche) durch All-in nicht abbedingbar |
| § 68 Abs 2 EStG (Kontext) | 2026: 15 ÜStd / € 170,–, ab 2027: 10 / € 120,– — per lb-zus-07 (2026-07) ✅ RECHTSQUELLEN-Privat |
Rechtsgrundlagen
- § 10 AZG (Abgeltungsgrundsatz; Abs 4-Wahlrecht idF BGBl I 2018/53), § 7 Abs 6 AZG (grundlose Ablehnung > 10 h/Tag / 50 h/Woche), § 2g AVRAG (Grundlohn-Ausweis), § 7 UrlG (Ablöseverbot) — ✅ alle im Quelltext zitiert.
- AZG-Novelle 2018 (BGBl I 2018/53) als Änderungsgrundlage genannt.
- Lohnsteuerliche Werte (§ 68 Abs 2 EStG) stammen nicht aus diesem Briefing, sondern aus lb-zus-07 (Stand 2026-07) und sind dort gegen RECHTSQUELLEN-Privat abgeglichen (✅; § 124b-Zitierkonflikt ⚠ dort).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Entgeltmodell-Flag am Arbeitnehmer/Vertrag: Pauschale oder All-in (mit Ausweis-Grundgehalt wegen § 2g AVRAG); Payslip führt den Pauschalbetrag als eigenen Bezugsbestandteil.
- Deckungsrechnung als Jahres-Prüfbericht: geleistete Überstunden aus den Work-Entries (Grundstunden + Zuschläge je KV-Satz) gegen das abgerechnete Pauschale rechnen; bei Unterdeckung Differenz als Nachzahlungs-Work-Entry — Akonto-Wirkung automatisch dokumentieren.
- Getrennte Rechengrößen: arbeitsrechtliche Deckungsprüfung mit dem KV-Überstundenteiler; steuerliche Begünstigung mit Teiler 195,5 — nie mischen (→ lb-zus-07); Teiler als versionierte Parameter führen.
- Ruhe der Pauschale während Schwangerschafts-Beschäftigungsverboten als Regel-Ausnahme-Logik (→ lb-sch-01: Pauschale während der Verbotszeit nicht auszahlen; § 2g-Ausweis entscheidet über All-in-Reduktion).
- § 68-Abs-2-Freigrenzen (2026: 15/170; ab 2027: 10/120) als
hr.rule.parameter-Jahreswerte — nie hard-codieren (→ lb-zus-07).
Verweise
- KB-intern: lb-ues-01 (Ausmaß der Überstunden) · lb-ues-03 (Vergütung, Grundstunde) · lb-ues-04 (Leistungspflicht) · lb-zus-07 (abgabenrechtliche All-in-Handhabung, § 68-Abs-2-Werte, Teiler 195,5) · lb-zus-08 (arbeitsrechtliche ÜStd-Zuschläge) · lb-sch-01 (Ruhe der Pauschale bei MSchG-Verboten)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md— § 68 EStG ✅ (verbindliche Referenz für die Freigrenzen inkl. § 124b-Z-Lage).