Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective agreements, per the source policy: main source = the responsible employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete cross-check baseline. - oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets (dashboard/structure/slices/topics), resumable - wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged - chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less scan PDFs, missing hospital-doctors KV) - kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber classification, main_source, cross_check status, manual_review lists - tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py: stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode - RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual, tied to the Wartung rhythm and KV rounds) Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in the KV texts are converted. No Odoo module changes.
6.4 KiB
Fotograf / Lehrlinge
- Variante:
SI-2167_de(Gruppefotograf-lehrlinge) - Anstellungsart: Arbeiter:innen, Angestellte
- Bundesländer: Steiermark, Burgenland, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Oberösterreich, Wien, Niederösterreich, Kärnten
- Gewerkschaft: GPA-djp
- Gültig ab / Stand: 2026-06-25 / 2026-06-25
- Quelle: https://www.kollektivvertrag.at/kv?variant-group-id=fotograf-lehrlinge&variant-id=SI-2167_de&topic-id=1
- Abgerufen: 2026-09-09
Teil: Lohn-/Gehaltsordnung (Version 20190601, gültig ab 2019-05-31)
Kollektivvertragsvereinbarung
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Hinterlegte Fassung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales Gesundheit und Konsumentenschutz
abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich einerseits, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits.
1. Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt:
a)
Räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich
b)
Fachlich:
gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter (im folgenden Arbeitnehmer genannt).
2. Neufassung der kollektivvertraglichen Monatslöhne
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne werden mit 1. Juni 2019 für Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung und Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung um 2,9 Prozent erhöht, Für Qualifizierte Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung und Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr werden die kollektivvertraglichen Monatslöhne mit 1. Juni 2019 um 2,8 Prozent erhöht.
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne betragen ab 1. Juni 2019 für:
| | Monatslohn |
|---|---|
| Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung | € 1.209,58 |
| Facharbeiter/ innen(mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung) | € 1.329,45 |
| Qualifizierte Facharbeiter/ innen(mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung) | € 1.381,69 |
| Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr | € 1.582,09 |
GÜLTIGKEITSDAUER DER LOHNTABELLE
Diese Lohntabelle gilt als integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich und tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Über die Lohntabelle kann mit eingehender Begründung nach vorheriger zweimonatiger Ankündigung zum Monatsende von einem der beiden Kollektivvertragspartner die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern verlangt werden.
3. Lehrlingsentschädigungen
Es gilt als vereinbart, dass über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier einerseits und die Bundesinnung der Berufsfotografen andererseits verhandeln.
4. Begünstigungsklausel
Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
5. Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.
Wien, am 28. Mai 2019
| Für die Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich | |
|---|---|
| Christian SchörgLandesinnungsmeister | Mag. Ronald NeumayrLandesinnungsgeschäftsführer |
| Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund,Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier | |
| Barbara Teiber, MAGf. Vorsitzende | Karl DürtscherGeschäftsbereichsleiter |
| Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, PapierWirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung | |
| Michael RitzingerWirtschaftsbereichsvorsitzender | Christian SchusterWirtschaftsbereichssekretär |
Thema: Löhne, Einstufung und betriebliche Sonderregelungen
Neufassung der kollektivvertraglichen Monatslöhne
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne werden mit 1. Juni 2019 für Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung und Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung um 2,9 Prozent erhöht, Für Qualifizierte Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung und Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr werden die kollektivvertraglichen Monatslöhne mit 1. Juni 2019 um 2,8 Prozent erhöht.
Die kollektivvertraglichen Monatslöhne betragen ab 1. Juni 2019 für:
| | Monatslohn |
|---|---|
| Arbeitnehmer/innen ohne Zweckausbildung | € 1.209,58 |
| Facharbeiter/ innen(mit abgeschlossener Fotografenlehre ohne Lehrabschlussprüfung) | € 1.329,45 |
| Qualifizierte Facharbeiter/ innen(mit abgeschlossener Fotografenlehre mit Lehrabschlussprüfung) | € 1.381,69 |
| Qualifizierte Facharbeiter/innen nach dem 1. Berufsjahr | € 1.582,09 |
GÜLTIGKEITSDAUER DER LOHNTABELLE
Diese Lohntabelle gilt als integrierter Bestandteil des Kollektivvertrages für das Fotografengewerbe in Niederösterreich und tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Über die Lohntabelle kann mit eingehender Begründung nach vorheriger zweimonatiger Ankündigung zum Monatsende von einem der beiden Kollektivvertragspartner die Aufnahme von Verhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern verlangt werden.
Lehrlingsentschädigungen
Es gilt als vereinbart, dass über eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier einerseits und die Bundesinnung der Berufsfotografen andererseits verhandeln.
Begünstigungsklausel
Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt:
a)
Räumlich:
für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich
b)
Fachlich:
gilt für alle Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografen für Niederösterreich
c)
Persönlich:
für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge sowie für die Arbeiterinnen und Arbeiter (im folgenden Arbeitnehmer genannt).
Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung
Die vorliegende Vereinbarung tritt mit 1. Juni 2019 in Kraft.
Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate.