mirror of
http://100.103.83.12:3003/fegger/odoo-at-payroll.git
synced 2026-09-17 16:56:42 +00:00
5b629a5916
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective agreements, per the source policy: main source = the responsible employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete cross-check baseline. - oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets (dashboard/structure/slices/topics), resumable - wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged - chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less scan PDFs, missing hospital-doctors KV) - kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber classification, main_source, cross_check status, manual_review lists - tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py: stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode - RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual, tied to the Wartung rhythm and KV rounds) Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in the KV texts are converted. No Odoo module changes.
618 lines
123 KiB
JSON
618 lines
123 KiB
JSON
{
|
||
"variant_id": "SI-2819_de",
|
||
"variant_group_id": "fussball-bundesliga-oesterreich",
|
||
"title": "Fußball-Bundesliga Österreich",
|
||
"employment_types": [
|
||
"arb",
|
||
"ang"
|
||
],
|
||
"employment_types_names": [
|
||
"Arbeiter:innen",
|
||
"Angestellte"
|
||
],
|
||
"provinces": [
|
||
"st",
|
||
"b",
|
||
"s",
|
||
"t",
|
||
"v",
|
||
"oö",
|
||
"w",
|
||
"nö",
|
||
"k"
|
||
],
|
||
"provinces_names": [
|
||
"Steiermark",
|
||
"Burgenland",
|
||
"Salzburg",
|
||
"Tirol",
|
||
"Vorarlberg",
|
||
"Oberösterreich",
|
||
"Wien",
|
||
"Niederösterreich",
|
||
"Kärnten"
|
||
],
|
||
"unions": [
|
||
"younion"
|
||
],
|
||
"unions_names": [
|
||
"younion"
|
||
],
|
||
"validity": {
|
||
"valid_from": "2026-06-25",
|
||
"last_content_update": "2026-06-25"
|
||
},
|
||
"fetched_at": "2026-09-09",
|
||
"source_urls": {
|
||
"dashboard": "https://www.kollektivvertrag.at/kv?variant-group-id=fussball-bundesliga-oesterreich&variant-id=SI-2819_de&topic-id=1",
|
||
"volltext": "https://www.kollektivvertrag.at/volltext?doc-set-id=SI-2819_de",
|
||
"portal": "https://www.kollektivvertrag.at"
|
||
},
|
||
"chamber": null,
|
||
"slices": [
|
||
{
|
||
"slice_id": "701604_20240701",
|
||
"name": "Rahmen",
|
||
"valid_from": "2024-06-30",
|
||
"version": "20240701"
|
||
},
|
||
{
|
||
"slice_id": "857448_20250101",
|
||
"name": "News",
|
||
"valid_from": "2024-12-31",
|
||
"version": "20250101"
|
||
}
|
||
],
|
||
"slice_history": [],
|
||
"topics": [
|
||
{
|
||
"id": "dfdac462-9af6-45b2-8a6a-52696fdd66f3",
|
||
"title": "Löhne und Verträge für Spieler"
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "2e5c1240-ad49-42ac-bf5a-b6af781460fc",
|
||
"title": "Arbeitszeiten im Profifußball"
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "3bc3298b-d46f-4cb0-949a-791dbb57cbed",
|
||
"title": "Disziplinarmaßnahmen im Profifußball"
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "c963f145-f571-41be-ad8f-2b3915c8dfac",
|
||
"title": "Besondere Pflichten von Profifußballern"
|
||
}
|
||
],
|
||
"chamber_heuristic": "unclassified",
|
||
"content": {
|
||
"slices": {
|
||
"701604_20240701": {
|
||
"id": "701604_20240701",
|
||
"title": "Fußball-Bundesliga Österreich / Rahmen",
|
||
"children": [
|
||
{
|
||
"id": "pr701608_4189406",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h1\"><div class=\"titel\"><h1 class=\"titel\">Kollektivvertrag</h1></div><div class=\"untertitel\">für Fußballspieler/ innen der Osterreichischen Fußball-Bundesliga</div><div class=\"untertitel\">Stand 1. Juli 2024</div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para rkv\" id=\"pr701608_4189406\"><div class=\"textinhalt kopf\"> <div class=\"note\">Redaktionelle Anmerkungen <p class=\"text\">Quelle: Gewerkschaft younion</p> </div> <p class=\"text\">abgeschlossen zwischen</p> <p class=\"text\">der Österreichischen Fußball-Bundesliga (im Folgenden kurz „ÖFBL\" genannt), 1130 Wien, Rotenberggasse 1, in Wahrnehmung ihrer Aufgaben gern. § 3 Abs. 2 der Satzungen der ÖFBL, in der jeweils gültigen Fassung, angeschlossenen ordentlichen und einfachen Mitglieder (im Folgenden kurz „Klub\" genannt)</p> <p class=\"text\">und</p> <p class=\"text\">dem ÖGB, younion _ Die Daseinsgewerkschaft für die Fachgruppe Vereinigung der Fußballer, 1090 Wien, Maria Theresienstraße 11, (im Folgenden kurz „Gewerkschaft\" genannt) wie folgt:</p> </div></div>",
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"type": "rkv",
|
||
"subType": "kv1",
|
||
"number": null,
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": [
|
||
{
|
||
"id": "pr701610_4189409",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 1.</div><h2 class=\"titel\">Geltungsbereich</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701610_4189409\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Dieser Kollektivvertrag regelt das Arbeitsverhältnis der Fußballspieler zu den Klubs und gilt</p> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">räumlich für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">persönlich für alle in den Bewerben der ÖFBL tätigen Klubs (sowohl ordentliche als auch einfache Mitglieder und deren allenfalls verbundene Unternehmen) einerseits und für alle bei diesen Klubs in den Bewerben der ÖFBL beschäftigten Spieler/Spielerinnen andererseits.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3).</span><p class=\"text\">fachlich für den gesamten Fußballsport.</p> </div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Geltungsbereich",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 1.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701612_4189412",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 2.</div><h2 class=\"titel\">Gleichbehandlung</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701612_4189412\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.</p> </div></div>",
|
||
"title": "Gleichbehandlung",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 2.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701614_4189415",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 3.</div><h2 class=\"titel\">Geltungsdauer</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701614_4189415\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Dieser Kollektivvertrag tritt mit dem auf die Kundmachung(<a data-law=\"10008329\" data-section=\"11\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12096979/Arbeitsverfassungsgesetz/§-11-Normwirkung\" target=\"_blank\">§ 11 ArbVG</a>) folgenden Tag in Kraft.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Die Geltungsdauer dieses Kollektivvertrages wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Dieser Kollektivvertrag kann zur Gänze oder in Teilen von jeder der beiden vertragsschließenden Parteien zum 30. Juni eines jeden Kalenderjahres schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Die gekündigten Bestimmungen treten diesfalls mit Ablauf der nächstfolgenden Kollektivvertragsperiode (31. Mai des Folgejahres) außer Kraft. Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle der Kündigung spätestens binnen 4 Wochen nach Ausspruch der Kündigung in Verhandlungen zum Zwecke der Erneuerung oder Abänderung der von der Kündigung erfassten Vertragsbestimmungen und Sicherung der Kollektivvertragskontinuität einzutreten.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Dieser Kollektivvertrag tritt mit 01.07.2024 in Kraft.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Geltungsdauer",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 3.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701616_4189418",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 4.</div><h2 class=\"titel\">Anschlag und Aushang des Kollektivvertrages</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701616_4189418\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Die Klubs sind verpflichtet, diesen Kollektivvertrag spätestens binnen drei Tagen nach seiner Kundmachung an einem für alle Spieler regelmäßig zugänglichen Ort (zum Beispiel Kabine) aufzulegen und darauf in einer Kundmachung des Klubs hinzuweisen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Die Klubs sind außerdem verpflichtet, diesen Kollektivvertrag jedem Spieler anlässlich der erstmaligen Begründung eines Dienstvertrages auszuhändigen.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Anschlag und Aushang des Kollektivvertrages",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 4.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701618_4189421",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 5.</div><h2 class=\"titel\">Rechtswirkungen des Kollektivvertrages</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701618_4189421\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Die Regelungen dieses Kollektivvertrages gelten, solange der betreffende Klub Mitglied der ÖFBL ist, für alle Dienstverhältnisse der vom persönlichen Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages erfassten Spieler, und zwar auch dann, wenn der betreffende Dienstvertrag nicht schriftlich oder nicht unter Verwendung des von der ÖFBL und Gewerkschaft gemeinsam erstellten Mustervertrages abgeschlossen worden sein sollte (<a data-law=\"10008329\" data-section=\"11\" data-subsection=\"1\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12096979/Arbeitsverfassungsgesetz/§-11-Normwirkung\" target=\"_blank\">§ 11 Abs 1 ArbVG</a>).</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Die Bestimmungen dieses Kollektivvertrages sind Mindestbedingungen, deren Inhalt durch Einzelvereinbarungen zwischen den Klubs und den Spielern oder durch Betriebsvereinbarungen weder aufgehoben noch beschränkt werden können (<a data-law=\"10008329\" data-section=\"3\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12096971/Arbeitsverfassungsgesetz/§-3-Verhaeltnis-zu-anderen-Rechtsquellen\" target=\"_blank\">§ 3 ArbVG</a>).</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Vereinbarungen, die von einem Klub mit einem Spieler oder mehreren Spielern abgeschlossen wurden, sind wirksam, soweit sie für den Spieler günstiger sind als die kollektivvertragliche Regelung(<a data-law=\"10008329\" data-section=\"3\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12096971/Arbeitsverfassungsgesetz/§-3-Verhaeltnis-zu-anderen-Rechtsquellen\" target=\"_blank\">§ 3 ArbVG</a>).</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Rechtswirkungen des Kollektivvertrages",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 5.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701620_4954647",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 6.</div><h2 class=\"titel\">Dienstverträge (Spielerverträge)</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701620_4954647\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Dienstverträge (Spielerverträge) müssen schriftlich abgeschlossen werden, wobei die Verwendung des von der ÖFBL und Gewerkschaft gemeinsam erstellten Mustervertrages empfohlen wird.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Die mehrfache Aneinanderreihung von zeitlich befristeten Dienstverträgen (Spielerverträgen) ist zulässig.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Im Falle der einvernehmlichen Spielerleihe iSd Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler wird das Dienstverhältnis zum verleihenden/abgebenden Klub unterbrochen, sofern Klub und Spieler dies schriftlich vereinbaren. Mangels einer solchen Vereinbarung gilt die gesamte Zeit der Verleihung als beim verleihenden Klub verbracht, sofern keine für den Spieler günstigere Regelung vereinbart wird. Dies gilt nicht für Abfertigungsansprüche bei Dienstverhältnissen, die unter das betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) fallen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">4.)</span><p class=\"text\">Die Einräumung von durch einseitige Erklärung auszuübenden Gestaltungsrechten betreffend die Dauer von Dienstverhältnissen (sog. Optionen) ist unter nachfolgenden Voraussetzungen zulässig:</p> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">a)</span><p class=\"text\">Die Dauer des Optionszeitraums ist nicht länger als jene des Grundvertrages.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">b)</span><p class=\"text\">Die Dauer des Grundvertrages ist nicht länger als 2 Saisonen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">c)</span><p class=\"text\">Der Optionszeitraum beträgt max. 1 Saison (,,1 +1 \", ,,1,5 + 1\" oder „2+1 \").</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">d)</span><p class=\"text\">Pro Spieler darf im Rahmen eines ununterbrochenen Dienstverhältnisses (in diesem Zusammenhang werden Splelerlelhen. beim verleihenden Klub nicht als Unterbrechung angesehen) mit einem Klub nur einmalig eine Option vereinbart werden.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">e)</span><p class=\"text\">Die Option ist spätestens 6 Wochen vor Auslaufen des Grundvertrages auszuüben.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">f)</span><p class=\"text\">Im Grundvertrag ist ein angemessener Ausgleich durch entsprechende Entgelterhöhung oder sonstige gleichwertige Verbesserungen unter Berücksichtigung des Alters, der bisherigen Berufserfahrung und des Beschäftigungsausmaßes des Spielers sowie der besonderen Umstände des Einzelfalls festzulegen. Für die Bewertung der Angemessenheit ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Grundvertrages maßgeblich.</p> </div> <p class=\"text\">Der Grundvertrag gilt als für 1 Saison abgeschlossen, wenn dieser bis zum Ende der Sommertransferzeit in Kraft tritt und zumindest bis zum darauffolgenden 31.05. abgeschlossen wird. Selbes gilt für einen Grundvertrag, welcher bis zum Ende der Wintertransferzeit in Kraft tritt und zumindest bis zum darauffolgenden 31.12. abgeschlossen wird.</p> <p class=\"text\">Bei Teilzeitdienstverhältnissen ist eine Optionseinräumung unter oa Voraussetzungen nur zulässig, sofern durch die Optionsausübung - unabhängig von der Berücksichtigung der Angemessenheit im Einzelfall gern. lit. f.) - zumindest der für den Optionszeitraum geltende Mindestlohn eines Vollzeitdienstverhältnisses vereinbart wird.</p> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">5.)</span><p class=\"text\">Dienstverträge haben ausnahmslos alle vereinbarten Bezüge auszuweisen. Bezüge, die im Dienstvertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, gelten als nicht vereinbart. Monatsbezug und Sonderzahlungen dürfen bei einem Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen (01.06. bis 31.05., bei kürzerer Vertragsdauer gilt diese als Durchrechnungszeitraum) einen durchschnittlichen Betrag von Euro 1.650,00 brutto ab 1.7.2024, von EURO 1.800,00 brutto ab 01.07.2025, EURO 1.950,00 ab 01.07.2027 und EURO 2.090,00 ab 01.07.2029 pro Zahlung nicht unterschreiten. Diese Mindestzahlung beinhaltet daher neben dem Monatsbezug (Fixum) auch die variablen Entgeltsbestandteile (Leistungsprämien) und alle Sachbezüge. Bei eingeschränkter Arbeitsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung iSv § 10 Abs. 3) gilt diese Mindestlohnregelung entsprechend aliquot.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">6.)</span><p class=\"text\">Wird dem Spieler bis zum Ende der Nachwuchs-Spielberechtigung seitens des Klubs schriftlich die Möglichkeit einer Ausbildung eingeräumt, wird die rechtliche Vermutung aufgestellt, dass bis zum absolvierten 5. Einsatz in der höchsten Spielklasse bzw. 10. Einsatz in der zweithöchsten Spielklasse lediglich 30% der Tätigkeit in diesem Fall als Arbeitsleistung (das heißt als fremdnützig) gewertet werden. Die Mindestlohnregelung gilt entsprechend aliquot. Gezählt wird jeder Einsatz ab der ersten begonnenen Minute des Spielers pro Spiel am Spielfeld. Eine Spielberichtsnennung ist als ½ Einsatz der jeweiligen Spielklasse zu werten. Einsätze bei mehreren Klubs werden zusammengezählt (kumuliert).</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Dienstverträge (Spielerverträge)",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 6.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701622_4189427",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 7.</div><h2 class=\"titel\">Beendigung von Dienstverträgen (Spielerverträgen) und deren Rechtsfolgen</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701622_4189427\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Befristete Dienstverträge enden durch vorzeitige Auflösung im Sinne der gesetzlichen Regelungen oder durch Zeitablauf ohne dass es einer besonderen Aufkündigung bedarf. Die Mitteilung eines Spielers, den befristeten Dienstvertrag bei Ablauf nicht fortsetzen zu wollen, gilt nicht als Arbeitnehmerkündigung und lässt einen allfälligen Anspruch auf gesetzliche Abfertigung unberührt. Dienstverträge enden insbesondere:</p> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">a.)</span><p class=\"text\">durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Spielers; der Spieler ist insbesondere zum vorzeitigen Austritt berechtigt, wenn der Dienstgeber trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit der Bezahlung der geschuldeten Bezüge im Rückstand bleibt oder gegen die in diesem Kollektivvertrag geregelten Verpflichtungen verstößt, wenn dieser Verstoß das weitere Fortkommen des Spielers zu beeinträchtigen geeignet ist;</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">b.)</span><p class=\"text\">durch berechtigte Entlassung durch den Dienstgeber; der Dienstgeber ist insbesondere zur Entlassung des Spielers (vorzeitige Auflösung des Dienstvertrages) berechtigt, wenn der Spieler trotz vorangegangener Ermahnung seine in diesem Kollektivvertrag normierten Dienstpflichten beharrlich verletzt und daher die Fortsetzung des Dienstverhältnisses dem Dienstgeber nicht zumutbar ist;</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">c.)</span><p class=\"text\">durch einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages.</p> </div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Der Klub wird im Falle eines Transfers von aktiven Fußballspielern einen Anspruch auf Transferentschädigung nur dann geltend machen, wenn die Geltendmachung des Anspruches nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Weiters muss dieser Anspruch im Regelwerk des betreffenden Fußballverbandes vorgesehen sein und alternativ eine der folgenden Bedingungen zutreffen:</p> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">a.)</span><p class=\"text\">Das Dienstverhältnis wird einvernehmlich bei gleichzeitiger Einigung über die vom Dienstgeber von einem neuen Klub zu fordernde Transferentschädigung aufgelöst;</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">b.)</span><p class=\"text\">Das Dienstverhältnis wurde durch berechtigte Entlassung durch den Klub oder unberechtigten vorzeitigen Austritt des Spielers beendet und der ehemalige Spieler hat vor Ablauf des ursprünglich vereinbarten Endigungstermins einen Dienstvertrag mit einem anderen Klub abgeschlossen.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Hinsichtlich der Beendigungsansprüche gelten die gesetzlichen Regelungen.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Beendigung von Dienstverträgen (Spielerverträgen) und deren Rechtsfolgen",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 7.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701624_4189430",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 8.</div><h2 class=\"titel\">Pflichten der Dienstnehmer (Spieler)</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701624_4189430\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Jeder Spieler ist verpflichtet, seine ganze Kraft und seine sportliche Leistungsfähigkeit uneingeschränkt für den Klub einzusetzen, alles zu tun, um sie zu erhalten und zu steigern und alles zu unterlassen, was seiner Leistungsfähigkeit im Allgemeinen und im Besonderen vor und bei Veranstaltungen des Klubs abträglich sein könnte. Insbesondere ist er verpflichtet</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">an allen Klubspielen und Lehrgängen, an jedem Training - sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen den Spiel- und Wettkampfvorbereitungen dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">keiner anderweitigen Tätigkeit (sei es entgeltlich oder unentgeltlich) nachzugehen, die geeignet ist, ihn an der vollständigen und genauen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Klub zu hindern, die Ausübung von Sportarten zu unterlassen, die erfahrungsgemäß eine Gefahr für die Einsatzfähigkeit beim Klub mit sich bringen kann.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:c.)\"><span class=\"listenel_num\">c.)</span> <p class=\"text\">die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit (sei es entgeltlich oder unentgeltlich; hierzu zählen auch Repräsentations- und Werbeauftritte), die geeignet ist die Erfüllung der dienstlichen Pflichten zu beeinträchtigen oder wirtschaftliche Interessen (Sponsorverträge) des Klubs zu konkurrenzieren, ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung der Klubs zu unterlassen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:d.)\"><span class=\"listenel_num\">d.)</span> <p class=\"text\">den Klub über einen individuell abgeschlossenen Ausrüstervertrag unmittelbar nach Abschluss zu informieren und diesen Vertrag unaufgefordert offenzulegen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:e.)\"><span class=\"listenel_num\">e.)</span> <p class=\"text\">vom Klub zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel und Ausrüstungsgegenstände sorgfältig zu verwenden und zu pflegen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:f.)\"><span class=\"listenel_num\">f.)</span> <p class=\"text\">sich im Falle einer Verletzung oder Erkrankung mit Auswirkungen auf die Ausübung seiner Dienstverpflichtung bei dem vom Klub benannten Arzt für die entsprechende Behandlung unverzüglich vorstellig zu werden.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:g.)\"><span class=\"listenel_num\">g.)</span> <p class=\"text\">sich den sportmedizinischen und sporttherapeutischen Maßnahmen, die durch vom Klub beauftragte Personen angeordnet werden, soweit zumutbar zu unterziehen. Der Spieler hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Klub sämtliche Behandlungsergebnisse und Diagnosen zur Kenntnis gebracht werden, sofern diese für die Ausübung seiner Dienstverpflichtung von Bedeutung sind.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:h.)\"><span class=\"listenel_num\">h.)</span> <p class=\"text\">an Reisen im In- und Ausland, für die der Klub auch das zu benutzende Verkehrsmittel bestimmen darf, teilzunehmen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:i.)\"><span class=\"listenel_num\">i.)</span> <p class=\"text\">an allen Klubspielen und Lehrgängen sowie sonstigen Darstellungen des Klubs oder der Mannschaft zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für den Klub (insbesondere in Fernsehen, Hörfunk und Presse) teilzunehmen und dabei auf Verlangen die vom Klub gestellte Sportkleidung (Klubanzüge, Reisekleidung, Spielkleidung, Trainings- und Spielschuhe sowie alle sonstigen Bekleidungen und Ausrüstungsgegenstände) des Klubs zu tragen. Der Spieler ist nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen, welche die Menschenwürde verletzen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:j.)\"><span class=\"listenel_num\">j.)</span> <p class=\"text\">sich auf alle sportlichen Veranstaltungen des Klubs gewissenhaft vorzubereiten, insbesondere den Anweisungen des mit der Ausübung der Arbeitgeberrechte betrauten Personen bezüglich der sportlichen Lebensführung Folge zu leisten. Das Verbot des übermäßigen Alkohol- oder Nikotingenusses sowie der Einnahme von Dopingmitteln und/oder Drogen ist ebenso zulässig wie eine aus sportlichen Rücksichten gebotene Versammlung des Kaders im Zuge eines Lehrganges oder eines Trainingslagers (Kasernierung).</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:k.)\"><span class=\"listenel_num\">k.)</span> <p class=\"text\">sich über die einschlägigen Dopingbestimmungen zu informieren und diese eigenverantwortlich einzuhalten.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:l.)\"><span class=\"listenel_num\">l.)</span> <p class=\"text\">die sportliche Fairness gegenüber allen am Spiel und am Training beteiligten Personen einzuhalten, insbesondere die Entscheidungen aller Spieloffiziellen zu befolgen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:m.)\"><span class=\"listenel_num\">m.)</span> <p class=\"text\">sich seiner Vorbildfunktion - insbesondere für die Jugend - bewusst zu sein und ein entsprechendes Verhalten in der Öffentlichkeit zu setzen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:n.)\"><span class=\"listenel_num\">n.)</span> <p class=\"text\">es zu unterlassen, das Ansehen seines Arbeitgebers bzw. seiner Vorgesetzten in der Öffentlichkeit zB durch Interviews in Medien zu schädigen.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:o.)\"><span class=\"listenel_num\">o.)</span> <p class=\"text\">den Klub sowohl im Zeitpunkt der Vertragsanbahnung als auch im bestehenden Dienstverhältnis über wesentliche, für das Dienstverhältnis relevante, persönliche Bereiche zu informieren, die das Dienstverhältnis betreffen könnten (zB Präsenzdienst, gesundheitliche Beeinträchtigungen, etc.).</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:p.)\"><span class=\"listenel_num\">p.)</span> <p class=\"text\">der Spieler kann aus Gründen der Rehabilitation oder aus anderen sportlichen Gründen auch in der Amateurmannschaft eingesetzt werden.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:q.)\"><span class=\"listenel_num\">q.)</span> <p class=\"text\">keine Sportwetten im Zusammenhang mit sämtlichen Spielen des Bewerbs, an dem der Klub teilnimmt, direkt oder indirekt abzuschließen.</p> </li> </ul> <p class=\"text\">Der Klub und der Spieler können einzelvertraglich - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - weitere Verpflichtungen vereinbaren bzw. konkretere Regelungen treffen, insbesondere betreffend der Bereiche Marketing, Sponsorenverpflichtungen, öffentliche Darstellung und Auftreten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Klub etc. Einzelvertraglich können einzelne persönliche Rechte des Spielers, die einer kommerziellen Verwertung im Rahmen des Dienstvertrages zugänglich sind, auf die Klubs übertragen werden (z.B. Verwertung von Lichtbildern des Spielers).</p> </div></div>",
|
||
"title": "Pflichten der Dienstnehmer (Spieler)",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 8.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701626_4189433",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 9.</div><h2 class=\"titel\">Pflichten der Dienstgeber (Fußballklubs)</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701626_4189433\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Sofern nicht ausdrücklich für den Spieler günstigere Regelungen einzelvertraglich getroffen wurden, ist jeder Klub verpflichtet:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">den Bediensteten sämtliche zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Ausrüstungsgegenstände wie Sportkleidung (Spieldressen und Spielbekleidung, Trainings- und Spielschuhe, Handschuhe, Klubanzüge, Reisekleidung sowie alle sonstigen Bekleidungen und Ausrüstungsgegenstände im angemessenen Ausmaß), welche durch den Klub ausgewählt werden, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat der Klub eine angemessene finanzielle Abgeltung zu leisten, sofern der Spieler für diese Ausrüstungsgegenstände über keinen individuellen Ausrüstervertrag verfügt;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">jedem einzelnen Spieler adäquate Bedingungen zur Erhaltung und Förderung ihrer sportlichen Leistungsfähigkeit zu bieten, insbesondere dem Spieler die seiner Leistungsstufe entsprechenden Möglichkeiten des Trainings und der Wettkampfvorbereitung zur Verfügung zu stellen; Spieler haben während der Vertragslaufzeit das Recht auf Teilnahme am Mannschaftstraining;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:c.)\"><span class=\"listenel_num\">c.)</span> <p class=\"text\">grundsätzlich jährlich eine Gesundenuntersuchung sowie im Falle einer Verletzung oder Erkrankung eine angemessene ärztliche Behandlung nach anerkannten sportmedizinischen und sporttherapeutischen Grundsätzen zur Verfügung zu stellen;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:d.)\"><span class=\"listenel_num\">d.)</span> <p class=\"text\">in seinem Einfluss liegende öffentliche Äußerungen (insbesondere in Fernsehen, Hörfunk und Presse), die das Ansehen und weitere sportliche Fortkommen des Spielers beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterlassen bzw. zu unterbinden;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:e.)\"><span class=\"listenel_num\">e.)</span> <p class=\"text\">jedem einzelnen Spieler die sich aus Sponsor- und Ausstatterverträgen für ihn allenfalls ergebenden Verpflichtungen und Obliegenheiten bei sonstiger Unverbindlichkeit dieser Verpflichtungen zu unterrichten.</p> </li> </ul> </div></div>",
|
||
"title": "Pflichten der Dienstgeber (Fußballklubs)",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 9.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701628_4189436",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 10.</div><h2 class=\"titel\">Arbeitszeit</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701628_4189436\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich vierzig Stunden wöchentlich. Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Die Vollarbeitszeit umfasst sämtliche Pflichtspiele in nationalen und internationalen Bewerben, Freundschafts- und Testspiele, Reisezeiten, Trainingseinheiten, Trainingslager sowie Marketingleistungen und Repräsentationstätigkeiten für den Klub und dessen Sponsoren bzw. Partner.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Führt eine eingeschränkte Arbeitsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung) zu einer Aliquotierung des Mindestlohns, muss die Teilzeitbeschäftigung schriftlich vereinbart werden und bei einer Einschränkung unter 50% der Normalarbeitszeit plausibel und sachlich gerechtfertigt sein.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">4.)</span><p class=\"text\">In einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 52 Wochen (01.06. bis 31.05.) darf die Normalarbeitszeit bis zu 48 Stunden betragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes im Durchschnitt 40 Stunden wöchentlich nicht überschreitet.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Arbeitszeit",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 10.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701630_4189439",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 11.</div><h2 class=\"titel\">Urlaub</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701630_4189439\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Es gelten die Bestimmungen des <a data-law=\"10008376\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008376\" target=\"_blank\">Urlaubsgesetzes</a> BGBI. 1976/390 in der jeweils geltenden Fassung.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Der Urlaubsverbrauch ist nach den sportlichen Erfordernissen nur in der trainingsfreien Zeit und in den Spielpausen der ÖFBL zu vereinbaren, wobei auch tageweiser Urlaubsverbrauch zulässig ist.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Urlaub",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 11.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701632_4189442",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 12.</div><h2 class=\"titel\">Bezug und Sonderzahlung</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701632_4189442\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Den Spielern steht je nach vertraglicher Vereinbarung entweder ein Pauschalbruttobezug oder ein aus Fixum und Prämie zusammengesetzter Bruttobezug zu.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Der Bezug ist am 10., wenn die Prämien mitbezahlt werden, oder am 5., wenn die Prämien nicht bezahlt werden, des Folgemonats fällig. Sofern Bestandteile des Bezuges bei normalem Geschäftsbetrieb bis zum Fälligkeitstag nicht ermittelt und/oder abgerechnet werden können, sind diese Bezüge spätestens am letzten des Folgemonats fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ein vorzeitiger Austritt nur dann berechtigt, wenn eine angemessene Nachfrist gewährt wurde.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Es besteht Anspruch auf zwei Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in Höhe von je 100 Prozent des monatlichen Fixums. Die Weihnachtsremuneration ist mit dem Novemberbezug eines Kalenderjahres fällig, die Urlaubsbeihilfe mit Urlaubsantritt, spätestens aber am 31. Juli eines jeden Jahres fällig. Endet das Dienstverhältnis, aus welchen Gründen auch immer, vor Fälligkeit dieser Ansprüche, so gebühren sie dem ausscheidenden Spieler im aliquoten Ausmaß, das ist in jenem Betrage, der dem Verhältnis zwischen dem Kalenderjahr und der in diesem Jahr zurückgelegten Dienstzeit entspricht.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">4.)</span><p class=\"text\">Dem Spieler ist monatlich eine Lohnabrechnung auszuhändigen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">5.)</span><p class=\"text\">Allfällige, frei zu vereinbarende Beiträge zur Alters- und Pensionsvorsorge gelten im Zweifel als in den vertraglich vereinbarten Bezug inkludiert.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Bezug und Sonderzahlung",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 12.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701634_4189445",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 13.</div><h2 class=\"titel\">Fortzahlung des Entgeltes</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701634_4189445\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">1.)</span><p class=\"text\">Es gelten die gesetzlichen Regelungen.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">2.)</span><p class=\"text\">Den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des <a data-law=\"10008308\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008308\" target=\"_blank\">EFZG</a> zufolge hat der Dienstgeber beispielsweise in Abhängigkeit vom Dienstalter des Spielers das Entgelt fortzuzahlen:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">im Falle einer Erkrankung oder eines nicht beruflich bedingten Unfalles für höchstens sechs Wochen im vollen Ausmaß, sowie für weitere vier Wochen im halben Ausmaß;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">im Falle eines Arbeitsunfalls (etwa Verletzung beim Training oder beim Bewerb) oder einer Berufskrankheit für höchstens acht Wochen im vollen Ausmaß.</p> </li> </ul> <p class=\"text\">Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung umfasst nur das Fixum sowie die laufenden Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge). Hierbei gilt, dass ein Spieler durch seine Dienstverhinderung für die Dauer dieser nicht besser oder schlechter gestellt sein soll, als wenn er seiner Arbeitsverpflichtung nachgehen könnte. Die Berechnung ist in Anlage 1 zu diesem Kollektivvertrag normiert, welche einen integrierenden Bestandteil des Kollektivvertrages darstellt.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">3.)</span><p class=\"text\">Das Dienstverhältnis bleibt durch die Einberufung (Zuweisung) zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst unberührt. Während der Zeit des Präsenz-, Ausbildungsoder Zivildienstes ruhen die Dienstpflicht des Spielers und die Entgeltzahlungspflicht des Klubs, soweit nicht anderes bestimmt ist (vgl. <a data-law=\"10008788\" data-section=\"4\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008788,NOR12115412/Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz-1991/§-4-Aufrechterhaltung-bestehender-Arbeitsverhaeltnisse\" target=\"_blank\">§ 4 APSG</a>). Sofern der Spieler während des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes seinen Verpflichtungen aus dem Spielervertrag (teilweise) nachkommt, ist für diesen Zeitraum das Ausmaß der Dienstpflicht des Spielers und der Entgeltzahlungspflicht des Klubs schriftlich zu vereinbaren.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">4.)</span><p class=\"text\">Im Falle eines dem Dienstgeber zur Kenntnis gebrachten oder nachträglich erwiesenen Eintretens eines der nachstehenden Ereignisse, besteht im zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung im folgenden Ausmaß:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">bei eigener Eheschließung: 2 Arbeitstage</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">beim Tod eines Ehegatten, Lebensgefährten, Kindes oder Stiefkindes: 2 Arbeitstage;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:c.)\"><span class=\"listenel_num\">c.)</span> <p class=\"text\">bei Teilnahme an der Eheschließung eines Kindes, Stiefkindes oder Geschwisterteiles: 1 Arbeitstag</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:d.)\"><span class=\"listenel_num\">d.)</span> <p class=\"text\">bei Niederkunft der Gattin oder Lebensgefährtin: 2 Arbeitstage;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:e.)\"><span class=\"listenel_num\">e.)</span> <p class=\"text\">bei Tod eines Eltern- oder Schwiegerelternteiles: 1 Arbeitstag;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:f.)\"><span class=\"listenel_num\">f.)</span> <p class=\"text\">die für ärztliche oder zahnärztliche Behandlung erforderliche Zeit.</p> </li> </ul> </div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Fortzahlung des Entgeltes",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 13.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701636_4189448",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 14.</div><h2 class=\"titel\">Schieds- und Schlichtungsklauseln</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701636_4189448\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Dienstverträge können für gewisse Arten von Streitigkeiten die Beilegung durch eine Schlichtungsstelle oder ein Schiedsgericht vorsehen. Eine Schiedsklausel ist nur für bereits entstandene Streitigkeiten wirksam (9 Abs. 2 <a data-law=\"10000813\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10000813\" target=\"_blank\">ASGG</a>). Eine Schlichtungsklausel ist nur dann wirksam abgeschlossen, wenn sie die gesetzlichen Kriterien erfüllt.</p> </div></div>",
|
||
"title": "Schieds- und Schlichtungsklauseln",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 14.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701638_4189451",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">§ 15.</div><h2 class=\"titel\">Disziplinarordnung</h2></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701638_4189451\"><div class=\"textinhalt\" id=\"SL4095007\"> <p class=\"text\">Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen ist nur unter Beachtung aller gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß <a data-law=\"10008329\" data-section=\"102\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12097076/Arbeitsverfassungsgesetz/§-102-Mitwirkung-bei-Verhaengung-von-Disziplinarmassnahmen\" target=\"_blank\">§ 102 ArbVG</a>, sowie unter strengster Beachtung der vorliegenden kollektivvertraglichen Bestimmungen zulässig.</p> <p class=\"text\">Vorangestellt wird, dass mit Zustimmung sämtlicher Beteiligten jegliche Abkürzung des durchzuführenden Disziplinarverfahrens zulässig ist. Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.</p> </div></div>",
|
||
"title": "Disziplinarordnung",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "§ 15.",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": [
|
||
{
|
||
"id": "pr701640_4189454",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h3\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">I.)</div><h3 class=\"titel\">Grundsätze des Verfahrens</h3></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701640_4189454\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Das Disziplinarverfahren hat die folgenden Grundsätze streng zu beachten:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\">Eine Disziplinarmaßnahme darf nur verhängt werden, wenn die Tat vor ihrer Begehung bzw. Unterlassung mit Strafe bedroht war.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\">Eine Tat darf nicht durch mehrere verschiedene Disziplinarmaßnahmen geahndet werden (Verbot der Doppelverwertung).</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\">Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ist unzulässig, wenn die Tat Gegenstand eines Verfahrens vor einem Strafsenat eines Fußballverbandes ist, es sei denn es werden durch die gegenständliche Tat auch die Interessen des Klubs nachteilig beeinträchtigt und der Klub verhängt gegenüber dem Spieler nicht dieselbe Art der Strafe.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\">Jede verhängte Disziplinarmaßnahme hat den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung zu entsprechen. Verhältnismäßig ist eine Disziplinarmaßnahme dann, wenn der geringstmögliche Eingriff in die Rechte des Beschuldigten vorgenommen wird, der noch general- und spezialpräventiven Zielsetzungen genügt. Die Gleichbehandlung ist dadurch zu qewährleisten, dass gleiches mit gleichem vergolten wird und dass zur Kontrolle dieser Gleichbehandlung eine einschlägige Entscheidungssammlung erstellt und ständig aktualisiert wird, die die für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen maßgeblichen Elemente im Einzelfall vollständig darstellt.</p> </li> </ul> </div></div>",
|
||
"title": "Grundsätze des Verfahrens",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "I.)",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701642_4189457",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h3\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">II.)</div><h3 class=\"titel\">Strafenkatalog</h3></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701642_4189457\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">A)</span> <div class=\"titel\">Art der Pflichtverletzungen und Strafen</div> <p class=\"text\">Disziplinarmaßnahmen dürfen nur wegen einer Verletzung der aus diesem Kollektivvertrag und dem beiliegenden Mustervertrag resultierenden Pflichten über den Beschuldigten verhängt werden. Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn das Disziplinarverfahren nicht binnen acht Tagen nachdem der Klub von der Begehung Kenntnis erhält eingeleitet wird (Verfolgungsverjährung).</p><p class=\"text\">Es ist zu unterscheiden zwischen Ordnungswidrigkeit (siehe unten B.) und Dienstvergehen (siehe unten C.).</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">B)</span> <div class=\"titel\">Ordnungswidrigkeiten</div> <p class=\"text\">Ordnungswidrigkeiten sind solche Pflichtverletzungen, die im Einzelfall auf das Arbeitsverhältnis keinen maßgeblichen oder wesentlich störenden Einfluss ausüben. Ordnungswidrigkeiten dürfen durch den Disziplinarsenat ausschließlich mit den folgenden Ordnungsstrafen geahndet werden:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">Die mündliche Rüge, das ist eine einfache Erinnerung an die Arbeitspflichten.</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">Die schriftliche Rüge, das ist ein schriftlich ausgefertigter eindringlicher Tadel der begangenen Ordnungswidrigkeit.</p> </li> </ul> <p class=\"text\">Vor Erteilung einer schriftlichen Rüge muss dem beschuldigten Spieler Gelegenheit gegeben werden, sich mündlich oder schriftlich zu der ihm angelasteten Ordnungswidrigkeit zu äußern. Der beschuldigte Spieler hat das Recht, seiner Einvernahme eine Person seines Vertrauens beizuziehen.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">C)</span> <div class=\"titel\">Dienstvergehen</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Dienstvergehen sind schwerwiegende Verletzungen der aus diesem Kollektivvertrag resultierenden Pflichten.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Als Dienstvergehen kommen ausschließlich die folgenden Tatbestände in Betracht:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\"> Nichtbefolgung der für den sportlichen Betrieb wichtigen Anweisungen des Trainers oder sportlichen Leiters;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\"> Trunkenheit, insbesondere in der Öffentlichkeit;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\"> Einnahme von Dopingmitteln;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\"> Die Teilnahme an Sportwetten betreffend Bewerbsspiele des aktuellen Dienstgebers;</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:•\"><span class=\"listenel_num\">•</span> <p class=\"text\"> Verletzungen sonstiger aus diesem Kollektivvertrag resultierender Pflichten von bedeutender Schwere.</p> </li> </ul> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Dienstvergehen sind ausschließlich mit den folgenden Disziplinarstrafen zu ahnden:</p> <ul class=\"nummerierung-none liste\"> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:a.)\"><span class=\"listenel_num\">a.)</span> <p class=\"text\">Durch schriftlichen Verweis,</p> </li> <li class=\"listeel\" style=\"list-style-type:b.)\"><span class=\"listenel_num\">b.)</span> <p class=\"text\">Durch eine angemessene Geldstrafe. Diese Geldstrafe darf z. B. auch in einer Kürzung oder dem Entzug der nächstfälligen Leistungsprämien (vereinbarte Prämien für die Teilnahme an nationalen wie internationalen Wettbewerben) bestehen. Die Geldstrafe ist der Höhe nach mit einem Monatsbezug (Fixum und Prämien) begrenzt. Bei der Bemessung der Höhe der Geldstrafe ist zu gewährleisten, dass dem Beschuldigten in diesem Monat das Existenzminimum sowie die Mittel verbleiben müssen, die zur Erfüllung seiner regelmäßig anfallenden fundamentalen Zahlungspflichten für Ernährung und Wohnung, insbesondere aber seiner gesetzlichen Sorgepflichten, erforderlich sind.</p> </li> </ul> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Welche Disziplinarstrafe in Betracht kommt, ist nach sorgfältiger Abwägung des Verschuldens, der Schwere, der entstandenen oder möglichen Folgen der Pflichtverletzung und einer etwaigen Wiederholung unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Gleichbehandlung und unter Abwägung des Verschuldens des Täters zu beurteilen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(5)</span><p class=\"text\">Die Höhe der Strafe ist innerhalb der Grenzen des Strafsatzes unter Berücksichtigung von mildernden ')und erschwerenden Umständen zu bemessen. Als Strafmilderungsgründe gelten unter anderem Unbescholtenheit und Geständnis. Als Straferschwerungsgründe gelten unter anderem einschlägige, rechtswirksam verhängte Disziplinarstrafen (Vorstrafen), die Wiederholung gleicher Vergehen, die Begehung anderer Vergehen und die Begehung eines Deliktes unter Umständen, die geeignet sind, das Ansehen des Sportes zu schädigen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(6)</span><p class=\"text\">Wenn Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass es der Vollstreckung der Strafe nicht bedarf, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Verfehlungen abzuhalten, ist die Strafe mit einer Bewährungsfrist von mindestens 6, maximal aber 12 Monaten bedingt nachzusehen. Die Bewährungsfrist beginnt mit dem Tag der Entscheidung. Kommt es zu einer rechtswirksamen Disziplinarstrafe wegen eines innerhalb der Bewährungsfrist neuerlich begangenen einschlägigen Vergehens, ist die bedingte Strafnachsicht zu widerrufen und die bedingt ausgesprochene Strafe sofort ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft einer neuerlichen Bestrafung zu vollziehen. Bei Wiederholung des gleichen Vergehens vor Ablauf der Bewährungsfrist darf für die aufgrund der gleichen schädlichen Neigung begangene neuerliche Tat eine Strafe nur mehr unbedingt ausgesprochen werden.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(7)</span><p class=\"text\">Es dürfen niemals zwei oder mehrere der genannten Disziplinarstrafen nebeneinander für eine Tat verhängt werden.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(8)</span><p class=\"text\">Disziplinarstrafen können nur durch Erkenntnis der Disziplinarkommission aufgrund eines Disziplinarverfahrens verhängt werden.</p></div> </div> </div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Strafenkatalog",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "II.)",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701644_4189460",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h3\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">III.)</div><h3 class=\"titel\">Disziplinarkommission</h3></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701644_4189460\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">A)</span> <div class=\"titel\">Zuständigkeit</div> <p class=\"text\">Bei jedem Klub ist eine ständige Disziplinarkommission zu bilden. Diese ist für die Durchführung von Disziplinarverfahren zuständig.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">B)</span> <div class=\"titel\">Zusammensetzung</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Die Disziplinarkommission besteht aus zwei Mitgliedern.</p> <div class=\"normgrp-level-3 level-3 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">a.)</span><p class=\"text\">Ein vom jeweiligen vertretungsbefugten Organ des Klubs bestelltes Mitglied, sowie ein Ersatzmitglied, welches im Verhinderungsfall des erstgenannten Mitgliedes einschreitet. Diese Mitglieder sollten vorzugsweise rechtskundig sein und dürfen in keinem ordentlichen bzw. einfachen Mitglied der ÖFBL eine Funktion oder eine direkte wie indirekte wesentliche wirtschaftliche Beteiligung inne haben,</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">b.)</span><p class=\"text\">Ein Vertreter aus dem Stand der Spieler bestimmtes Mitglied und ein Ersatzmitglied, ebenfalls aus dem Stand der Spieler. Ein Spieler, der selbst in dem gegenständlichen Verfahren involviert ist, kann nicht Mitglied der Disziplinarkommission sein;</p> </div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Die Anklage vor der Disziplinarkommission wird von einem vertretungsbefugten Organ des Klubs (Disziplinanwalt) vertreten. Dieses Organ darf nicht gleichzeitig Mitglied der Disziplinarkommission sein.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Der Spieler kann mit seiner Verteidigung vor der Disziplinarkommission einen Verteidiger betrauen, der ein Rechtsanwalt, ein Dienstnehmer oder ein Angehöriger der zuständigen Gewerkschaft sein muss.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Wenn ein Mitglied der Disziplinarkommission vorübergehend oder dauernd verhindert ist, tritt das für das Mitglied ernannte Ersatzmitglied an seine Stelle.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(5)</span><p class=\"text\">Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung der Pflichten und zur Verschwiegenheit über alles, was sie in dieser Eigenschaft erfahren, verpflichtet.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(6)</span><p class=\"text\">Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind in Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig, an keine Weisungen gebunden und niemandem verantwortlich. Sie haben ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(7)</span><p class=\"text\">Auch der Disziplinaranwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, an keine Weisungen gebunden und niemandem verantwortlich. Er hat seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, er kann Beweisanträge stellen und insbesondere die Ladung von Zeugen beantragen.</p></div> </div> </div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Disziplinarkommission",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "III.)",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701646_4189463",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h3\"><div class=\"titel\"><div class=\"titelnum\">IV.)</div><h3 class=\"titel\">Disziplinarverfahren</h3></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701646_4189463\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">A)</span> <div class=\"titel\">Allgemeines</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Das Disziplinarverfahren ist nicht öffentlich.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Das Disziplinarverfahren ist auf Antrag des Disziplinaranwaltes einzuleiten.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Der Beschuldigte hat das Recht, bei seiner Einvernahme im Zuge allfälliger Vorerhebungen neben seinem ausgewiesenen Vertreter noch eine Person seines Vertrauens beizuziehen.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Der Beschuldigte ist von der Einleitung des Disziplinarverfahrens nachweislich zu verständigen. In der Verständigung ist das zur Last gelegte Disziplinarvergehen anzuführen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(5)</span><p class=\"text\">Hinsichtlich der Ausschließung von Mitgliedern der Disziplinarkommission und des Disziplinaranwaltes sind die Bestimmungen des <a data-law=\"10005768\" href=\"https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10005768\" target=\"_blank\">AVG</a> 1950, in der jeweils gültigen Fassung, über die Befangenheit sinngemäß anzuwenden.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(6)</span><p class=\"text\">Dem Beschuldigten selbst oder seinem Vertreter ist rechtzeitig vor der Durchführung jeder Verhandlung Gelegenheit zu geben, vom vollständigen Akteninhalt Kenntnis zu erlangen und auf seine Kosten Kopien anzufertigen. Die Beratungsprotokolle sind hievon ausgenommen.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">B)</span> <div class=\"titel\">Disziplinarverhandlung</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Der beschuldigte Spieler kann verlangen, dass neben dem ausgewiesenen Vertreter noch eine weitere Vertrauensperson aus dem Kreise der Spieler der Verhandlung beiwohnt.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Die Disziplinarkommission bzw. Disziplinaroberkommission haben den Sachverhalt gewissenhaft und sorgfältig zu untersuchen und, soweit die im Zuge der Vorerhebungen durchgeführten Beweisaufnahmen zur Klarstellung des Tatbestandes nicht ausreichen, selbst die erforderlichen Beweisaufnahmen durchzuführen oder ihre Durchführung zu veranlassen.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Der Beschuldigte ist bei der Verhandlung über das ihm angelastete Dienstvergehen zu vernehmen. Es ist ihm ausreichend Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Verteidigungsrechte zu geben.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Beschuldigten gestellte Beweisanträge dürfen nur dann nicht durchgeführt werden, wenn bei objektiver Betrachtung der Durchführung des Beweisantrages ein unüberwindliches und dauerhaftes Hindernis entgegensteht. Nach Durchführung des Beweisverfahrens erteilt der Vorsitzende zuerst dem Disziplinaranwalt und sodann dem Beschuldigten oder seinem Verteidiger das Wort zur Antragstellung. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten gebührt auf jedem Fall das Schlusswort. Auch wenn der Beschuldigte sich eines Verteidigers bedient, ist er berechtigt, selbst das Wort zu ergreifen.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">C)</span> <div class=\"titel\">Schluss der Verhandlung</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Nach Schluss der mündlichen Verhandlung folgt die Beratung und Abstimmung über die Entscheidung. Bei dieser Beratung und Abstimmung darf außer den Mitgliedern der Kommissionen und einem allfälligen Schriftführer niemand anwesend sein.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Die Entscheidungen der Disziplinarkommission werden einstimmig, Entscheidungen der Disziplinaroberkommission mit Stimmenmehrheit getroffen, wobei auch der Vorsitzende mitstimmt. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Wenn bei der Disziplinarkommission keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, ist der Akt unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen, der Disziplinaroberkommission zur Entscheidung vorzulegen.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Die Beratung und Abstimmung ist so vorzunehmen, dass über Schuld und Strafe getrennt abgestimmt wird und die Schuldfrage in der Art gestellt werden muss, dass jede Frage mit „ja\" oder „nein\" beantwortet werden kann.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Die Entscheidung ist sofort mündlich zu verkünden. Neben einer kurzen Begründung hat die Disziplinarkommission auch über die Zulässigkeit und das Erfordernis der Anmeldung eines beabsichtigten Rechtsmittels (Protest) zu belehren. Der Protest ist jedenfalls unzulässig, wenn lediglich über Ordnungswidrigkeiten entschieden wurde.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">D)</span> <div class=\"titel\">Rechtsmittelverfahren</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Gegen die Entscheidungen der Disziplinarkommission ist das Rechtsmittel des Protestes nur dann zulässig wenn über Dienstvergehen entschieden wurde und die verhängte Strafe einen Geldwert von EURO 500,00 (in der höchsten Spielklasse) beziehungsweise von EURO 250,00 (in der zweithöchsten Spielklasse) überschreitet.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Über Proteste gegen Entscheidungen der Disziplinarkommission entscheidet die bei der ÖFBL zu installierende Disziplinaroberkommission. Die Disziplinaroberkommission besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden und zwei ordentlichen Mitgliedern. Je ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes ordentliches Mitglied, welches im Verhinderungsfall tätig wird, ist jeweils von der ÖFBL und von der Gewerkschaft zu nominieren. Die ordentlichen Mitglieder haben den Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission und seinen Stellvertreter einstimmig zu wählen. Alle Mitglieder der Disziplinaroberkommission werden für eine Funktionsdauer von drei Spielzeiten bestellt. Die Disziplinaroberkommission ist nur bei Anwesenheit des Vorsitzenden (seines Stellvertreters) und der zwei Mitglieder (deren Ersatzmitglieder) beschlussfähig.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(3)</span><p class=\"text\">Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission hinsichtlich der Schuld und der Strafe kann sowohl der Beschuldigte als auch der Disziplinaranwalt das Rechtsmittel des Protestes einlegen, welches bei der Disziplinarkommission oder direkt beim Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission einzubringen ist. Die beabsichtigte Protesterhebung ist binnen 3 Tagen nach der mündlichen Verkündung der Entscheidung durch die Disziplinarkommission schriftlich beim Vorsitzenden der Disziplinarkommission anzumelden. Binnen weiterer 3 Tage nach Zustellung des ausgefertigten Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission ist der Protest schriftlich beim Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission unter Angabe der Protestgründe und Stellung eines geeignetes Protestantrages einzubringen. Zwischen der Protestanmeldung und der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung dürfen nicht mehr als 8 Tage liegen.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(4)</span><p class=\"text\">Die Vorschreibung einer mit der Einbringung des Protestes gleichzeitig zu entrichtenden Gebühr welcher Art auch immer, ist unzulässig.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(5)</span><p class=\"text\">Der Protest hat aufschiebende Wirkung.</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(6)</span><p class=\"text\">Die Disziplinaroberkommission hat grundsätzlich in der Sache selbst durch Bestätigung oder Änderung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission und der Einstellung des Verfahrens zu entscheiden. Aus wichtigem Grund kann die Disziplinaroberkommission ausnahmsweise auch die Zurückverweisung der Disziplinarsache an die Disziplinarkommission zu einer etwa notwendigen Ergänzung des Beweisverfahrens beschließen. Hat lediglich der Beschuldigte gegen die Erkenntnis der Disziplinarkommission Protest erhoben, so darf weder durch die Disziplinaroberkommission noch im Falle einer Zurückweisung- durch die Disziplinarkommission eine strengere Strafe verhängt werden.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">E)</span> <div class=\"titel\">Protokoll</div> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(1)</span><p class=\"text\">Über die Verhandlungen sowie über die Beratung und Abstimmung vor der Disziplinarkommission und dem Disziplinaroberkommission ist eine Niederschrift anzufertigen, in der der Schuldspruch und die Strafe sowie das Abstimmungsverhältnis anzuführen sind und die von allen an der Entscheidung teilnehmenden Mitgliedern der Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) unterzeichnet werden muss.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">(2)</span><p class=\"text\">Dem Beschuldigten und dem Disziplinaranwalt wird je eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission zugestellt.</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">F)</span> <div class=\"titel\">Verhandlung in Abwesenheit</div> <p class=\"text\">Die Verhandlung vor der Disziplinarkommission oder vor der Disziplinaroberkommission kann nur dann trotz Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden, wenn dieser rechtzeitig Gelegenheit hatte, vom gegen ihn erhobenen Vorwurf und vom vollständigen Akteninhalt rechtzeitig Kenntnis zu erlangen und trotz ausgewiesener Ladung ohne hinreichende Entschuldigung der Verhandlung ferngeblieben ist.</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">G)</span> <div class=\"titel\">Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung, Verjährung</div> <p class=\"text\">Sofern in dieser Disziplinarordnung keine gesonderten Regelungen erlassen wurden (zB Verfolgungsverjährung) sind auf die Wiederaufnahme des Verfahrens, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verjährung sinngemäß die bezüglichen Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Disziplinarverfahren",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": "IV.)",
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701648_4189466",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"untertitel\">Wien, am 13.06.2024</div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701648_4189466\"><div class=\"textinhalt\"> <table border=\"1\" frame=\"void\" rules=\"none\" width=\"100%\"> <colgroup> <col width=\"50%\"> <col width=\"50%\"></colgroup> <tbody> <tr> <td align=\"center\" colspan=\"2\"><span class=\"fett hervor\">Österreichische Fußball-Bundesliga</span></td> </tr> <tr> <td align=\"center\" colspan=\"2\">Mag. Christian Ebenbauer</td> </tr> <tr> <td align=\"center\" colspan=\"2\">Vostandsvorsitzender</td> </tr> <tr> <td align=\"center\">Mag. David Reisenauer</td> <td align=\"center\">Mag. Alexander Schwärzler</td> </tr> <tr> <td align=\"center\">Vorstand</td> <td align=\"center\">Vorstand</td> </tr> <tr> <td align=\"center\" colspan=\"2\"><span class=\"fett hervor\">Für den österreichischen Gewerkschaftsbund</span></td> </tr> <tr> <td align=\"center\" colspan=\"2\"><span class=\"fett hervor\">younion_Die Daseinsgewerkschaft<br>Geschäftsführung</span></td> </tr> <tr> <td align=\"center\">Ing. Christian Meidlinger</td> <td align=\"center\">Angela Lueger</td> </tr> <tr> <td align=\"center\">Vorsitzender</td> <td align=\"center\">Vorsitzender-Stellvertreterin</td> </tr> </tbody> </table> </div></div>",
|
||
"title": null,
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": null,
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "pr701650_4189469",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h2\"><div class=\"titel\"><h2 class=\"titel\">Anlage 1</h2></div><div class=\"untertitel\">Leitfaden zur Entgeltfortzahlung gemäß § 13 des Kollektivvertrages für Fußballspieler/innen der Österreichischen Fußball-Bundesliga</div><div class=\"untertitel\">Stand 01. Juli 2018</div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"para\" id=\"pr701650_4189469\"><div class=\"textinhalt\"> <p class=\"text\">Gemäß § 13 Abs. 2 des Kollektivvertrages umfasst die Pflicht zur Entgeltfortzahlung nur das Fixum sowie die laufenden Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge). Hierbei gilt, dass ein Spieler durch seine Dienstverhinderung für die Dauer dieser nicht besser oder schlechter gestellt sein soll als wenn er seiner Arbeitsverpflichtung nachgehen könnte.</p> <p class=\"text\">Das für die Zeit des Dienstausfalles gemäß § 13 Abs. 2 a) und b) fortzuzahlende Entgelt ergibt sich einerseits aus dem Fixum, welches zur Gänze auszubezahlen ist und andererseits aus den Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge), die wie nachstehend zu berechnen sind:</p> <p class=\"text\">Der Spieler erhält während seiner Dienstverhinderung für jeden von seinem Klub in den Pflichtspielen der jeweiligen Bundesligameisterschaft erspielten Punkt jene Summe, die sich aus dem Durchschnitt sämtlicher laufender Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge) in den letzten 26 Wochen des Spielers zu den von der Mannschaft erspielten Punkten in den letzten 26 Wochen ergibt. Es werden ausschließlich Pflichtspiele der jeweiligen Bundesligameisterschaft gewertet, die auch tatsächlich stattgefunden haben.</p> <p class=\"text\">Im Falle der Neuverpflichtung eines Spielers umfasst die Pflicht zur Entgeltfortzahlung nur das Fixum sowie die laufenden Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge), welche nach dem Durchschnitt jenes Zeitraums zu ermitteln sind, den der Spieler beim neuen Klub voll gearbeitet hat. Als Neuverpflichtung gilt daher jeder Spieler bis zu dem Zeitpunkt, an dem er 26 Wochen beim neuen Klub voll gearbeitet hat.</p> <div class=\"level-1 textgr text-gr-level-1\"> <div class=\"text-grtit\">Berechnungsbeispiel:</div> <p class=\"text\">Spieler A erhält It. Spielervertrag € 1.000,00 pro Punkt.</p> <p class=\"text\">Auf Grund einer Muskelverletzung fällt Spieler A für drei Wochen aus. In diesem Zeitraum finden 4 Spiele statt, in welchen insgesamt 6 Punkte erspielt werden. In den 26 Wochen vor seiner Muskelverletzung hat der Spieler A eine Gesamtprämie in Höhe von € 8.000,00 erhalten. In diesem Zeitraum wurden von der Mannschaft 10 Punkte erspielt.</p> <p class=\"text\">8000/10 = 800,00</p> <p class=\"text\">Die persönliche Durchschnittspunkteprämie für erspielte Punkte während der EFZ (bis zu 6 bzw. 8 Wochen) beträgt demnach€ 800,00.</p> <p class=\"text\">6x800 = 4.800,00</p> <p class=\"text\">Spieler A erhält für die Dauer seines Dienstausfalles neben seinem Fixum € 4.800,- an laufenden Prämien aus dem Meisterschaftsspielbetrieb (unter Ausschluss aller sonstigen Bezüge).</p> </div> </div></div>",
|
||
"title": "Anlage 1",
|
||
"type": null,
|
||
"subType": null,
|
||
"number": null,
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
],
|
||
"footNotes": null,
|
||
"errorMessage": null
|
||
},
|
||
"857448_20250101": {
|
||
"id": "857448_20250101",
|
||
"title": "Fußball-Bundesliga Österreich / News",
|
||
"children": [
|
||
{
|
||
"id": "pr857454_4984890",
|
||
"element": "para",
|
||
"titleHtml": "<div class=\"titelbereich h1\"><div class=\"titel\"><h1 class=\"titel\">Abschluss Fußball</h1></div></div>",
|
||
"contentHtml": "<div class=\"kurz para\" id=\"pr857454_4984890\"><div class=\"textinhalt\"> <div class=\"note\">Redaktionelle Anmerkungen <p class=\"text\">Quelle: Gewerkschaft younion</p> </div> <div class=\"normgrp-level-1 level-1 abs normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">•</span><p class=\"text\">Erhöhung der Mindestgehälter:</p> <div class=\"normgrp-level-2 level-2 litera normgrp\"> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">–</span><p class=\"text\">ab 1.7.2025: € 1.800 (+9,1 %)</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">–</span><p class=\"text\">ab 1.7.2027: € 1.950 (+8,3 %)</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">–</span><p class=\"text\">ab 1.7.2029: € 2.090 (+7,2 %)</p></div> </div> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">•</span><p class=\"text\">Möglichkeit für steuerfreie Prämien bis zu € 3.000 jährlich für Spieler:innen und Mitarbeiter:innen</p> </div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">•</span><p class=\"text\">Einigung auf Überarbeitung, Ergänzung und Vereinfachung des Mustervertrags im Herbst 2025</p></div> <div class=\"normel\"><span class=\"num\">•</span><p class=\"text\">Zielstrebige, unaufgeregte und lösungsorientierte KV-Verhandlungen beider Sozialpartner</p></div> </div> <p class=\"text\"><span class=\"fett hervor\">Geltungsbeginn: 1.7.2025</span></p> <p class=\"text\">Laufzeit: Mehrjähriger Stufenplan bis 2029</p> </div></div>",
|
||
"title": "Abschluss Fußball",
|
||
"type": "kurz",
|
||
"subType": null,
|
||
"number": null,
|
||
"footNoteIds": null,
|
||
"children": null
|
||
}
|
||
],
|
||
"footNotes": null,
|
||
"errorMessage": null
|
||
}
|
||
},
|
||
"topics": {
|
||
"2e5c1240-ad49-42ac-bf5a-b6af781460fc": {
|
||
"id": "2e5c1240-ad49-42ac-bf5a-b6af781460fc",
|
||
"title": "Arbeitszeiten im Profifußball",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"variantGroupId": "fussball-bundesliga-oesterreich",
|
||
"items": [
|
||
{
|
||
"id": "21861b83-953d-4974-b7a8-b05b0478aead",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h2'><div class='titel'><div class='titelnum'>§ 10.</div><h2 class='titel'>Arbeitszeit</h2></div></div><div class='para'><a id='pr701628_4189436'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>1.)</span><p class='text'>Die Normalarbeitszeit beträgt grundsätzlich vierzig Stunden wöchentlich. Wochenarbeitszeit ist die Arbeitszeit innerhalb des Zeitraumes von Montag bis einschließlich Sonntag.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>2.)</span><p class='text'>Die Vollarbeitszeit umfasst sämtliche Pflichtspiele in nationalen und internationalen Bewerben, Freundschafts- und Testspiele, Reisezeiten, Trainingseinheiten, Trainingslager sowie Marketingleistungen und Repräsentationstätigkeiten für den Klub und dessen Sponsoren bzw. Partner.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>3.)</span><p class='text'>Führt eine eingeschränkte Arbeitsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung) zu einer Aliquotierung des Mindestlohns, muss die Teilzeitbeschäftigung schriftlich vereinbart werden und bei einer Einschränkung unter 50% der Normalarbeitszeit plausibel und sachlich gerechtfertigt sein.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>4.)</span><p class='text'>In einzelnen Wochen eines Durchrechnungszeitraumes von 52 Wochen (01.06. bis 31.05.) darf die Normalarbeitszeit bis zu 48 Stunden betragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraumes im Durchschnitt 40 Stunden wöchentlich nicht überschreitet.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701628_4189436",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
"3bc3298b-d46f-4cb0-949a-791dbb57cbed": {
|
||
"id": "3bc3298b-d46f-4cb0-949a-791dbb57cbed",
|
||
"title": "Disziplinarmaßnahmen im Profifußball",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"variantGroupId": "fussball-bundesliga-oesterreich",
|
||
"items": [
|
||
{
|
||
"id": "b522e7dd-272e-4bed-92ef-e091c250a8ec",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h2'><div class='titel'><div class='titelnum'>§ 15.</div><h2 class='titel'>Disziplinarordnung</h2></div></div><div class='para'><a id='pr701638_4189451'></a><div class='textinhalt'> <p class='text'>Die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen ist nur unter Beachtung aller gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß <a data-law='10008329' data-section='102' href='https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10008329,NOR12097076/Arbeitsverfassungsgesetz/§-102-Mitwirkung-bei-Verhaengung-von-Disziplinarmassnahmen' target='_blank'>§ 102 ArbVG</a>, sowie unter strengster Beachtung der vorliegenden kollektivvertraglichen Bestimmungen zulässig.</p> <p class='text'>Vorangestellt wird, dass mit Zustimmung sämtlicher Beteiligten jegliche Abkürzung des durchzuführenden Disziplinarverfahrens zulässig ist. Sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.</p> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701638_4189451",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "7c77b3b1-1f1e-45d4-880a-8522c9e4d5e3",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h3'><div class='titel'><div class='titelnum'>I.)</div><h3 class='titel'>Grundsätze des Verfahrens</h3></div></div><div class='para'><a id='pr701640_4189454'></a><div class='textinhalt'> <p class='text'>Das Disziplinarverfahren hat die folgenden Grundsätze streng zu beachten:</p> <ul class='nummerierung-none liste'> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'>Eine Disziplinarmaßnahme darf nur verhängt werden, wenn die Tat vor ihrer Begehung bzw. Unterlassung mit Strafe bedroht war.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'>Eine Tat darf nicht durch mehrere verschiedene Disziplinarmaßnahmen geahndet werden (Verbot der Doppelverwertung).</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'>Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme ist unzulässig, wenn die Tat Gegenstand eines Verfahrens vor einem Strafsenat eines Fußballverbandes ist, es sei denn es werden durch die gegenständliche Tat auch die Interessen des Klubs nachteilig beeinträchtigt und der Klub verhängt gegenüber dem Spieler nicht dieselbe Art der Strafe.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'>Jede verhängte Disziplinarmaßnahme hat den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung zu entsprechen. Verhältnismäßig ist eine Disziplinarmaßnahme dann, wenn der geringstmögliche Eingriff in die Rechte des Beschuldigten vorgenommen wird, der noch general- und spezialpräventiven Zielsetzungen genügt. Die Gleichbehandlung ist dadurch zu qewährleisten, dass gleiches mit gleichem vergolten wird und dass zur Kontrolle dieser Gleichbehandlung eine einschlägige Entscheidungssammlung erstellt und ständig aktualisiert wird, die die für die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen maßgeblichen Elemente im Einzelfall vollständig darstellt.</p> </li> </ul> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701640_4189454",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "§ 15. Disziplinarordnung",
|
||
"anchor": "pr701638_4189451",
|
||
"level": 2
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "95d3dbfe-b999-4dad-8cfd-cd6e2ad43f74",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h3'><div class='titel'><div class='titelnum'>II.)</div><h3 class='titel'>Strafenkatalog</h3></div></div><div class='para'><a id='pr701642_4189457'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>A)</span> <div class='titel'>Art der Pflichtverletzungen und Strafen</div> <p class='text'>Disziplinarmaßnahmen dürfen nur wegen einer Verletzung der aus diesem Kollektivvertrag und dem beiliegenden Mustervertrag resultierenden Pflichten über den Beschuldigten verhängt werden. Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn das Disziplinarverfahren nicht binnen acht Tagen nachdem der Klub von der Begehung Kenntnis erhält eingeleitet wird (Verfolgungsverjährung).</p><p class='text'>Es ist zu unterscheiden zwischen Ordnungswidrigkeit (siehe unten B.) und Dienstvergehen (siehe unten C.).</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>B)</span> <div class='titel'>Ordnungswidrigkeiten</div> <p class='text'>Ordnungswidrigkeiten sind solche Pflichtverletzungen, die im Einzelfall auf das Arbeitsverhältnis keinen maßgeblichen oder wesentlich störenden Einfluss ausüben. Ordnungswidrigkeiten dürfen durch den Disziplinarsenat ausschließlich mit den folgenden Ordnungsstrafen geahndet werden:</p> <ul class='nummerierung-none liste'> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>a.)</span> <p class='text'>Die mündliche Rüge, das ist eine einfache Erinnerung an die Arbeitspflichten.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>b.)</span> <p class='text'>Die schriftliche Rüge, das ist ein schriftlich ausgefertigter eindringlicher Tadel der begangenen Ordnungswidrigkeit.</p> </li> </ul> <p class='text'>Vor Erteilung einer schriftlichen Rüge muss dem beschuldigten Spieler Gelegenheit gegeben werden, sich mündlich oder schriftlich zu der ihm angelasteten Ordnungswidrigkeit zu äußern. Der beschuldigte Spieler hat das Recht, seiner Einvernahme eine Person seines Vertrauens beizuziehen.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>C)</span> <div class='titel'>Dienstvergehen</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Dienstvergehen sind schwerwiegende Verletzungen der aus diesem Kollektivvertrag resultierenden Pflichten.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Als Dienstvergehen kommen ausschließlich die folgenden Tatbestände in Betracht:</p> <ul class='nummerierung-none liste'> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'> Nichtbefolgung der für den sportlichen Betrieb wichtigen Anweisungen des Trainers oder sportlichen Leiters;</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'> Trunkenheit, insbesondere in der Öffentlichkeit;</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'> Einnahme von Dopingmitteln;</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'> Die Teilnahme an Sportwetten betreffend Bewerbsspiele des aktuellen Dienstgebers;</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>•</span> <p class='text'> Verletzungen sonstiger aus diesem Kollektivvertrag resultierender Pflichten von bedeutender Schwere.</p> </li> </ul> </div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Dienstvergehen sind ausschließlich mit den folgenden Disziplinarstrafen zu ahnden:</p> <ul class='nummerierung-none liste'> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>a.)</span> <p class='text'>Durch schriftlichen Verweis,</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>b.)</span> <p class='text'>Durch eine angemessene Geldstrafe. Diese Geldstrafe darf z. B. auch in einer Kürzung oder dem Entzug der nächstfälligen Leistungsprämien (vereinbarte Prämien für die Teilnahme an nationalen wie internationalen Wettbewerben) bestehen. Die Geldstrafe ist der Höhe nach mit einem Monatsbezug (Fixum und Prämien) begrenzt. Bei der Bemessung der Höhe der Geldstrafe ist zu gewährleisten, dass dem Beschuldigten in diesem Monat das Existenzminimum sowie die Mittel verbleiben müssen, die zur Erfüllung seiner regelmäßig anfallenden fundamentalen Zahlungspflichten für Ernährung und Wohnung, insbesondere aber seiner gesetzlichen Sorgepflichten, erforderlich sind.</p> </li> </ul> </div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Welche Disziplinarstrafe in Betracht kommt, ist nach sorgfältiger Abwägung des Verschuldens, der Schwere, der entstandenen oder möglichen Folgen der Pflichtverletzung und einer etwaigen Wiederholung unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der Gleichbehandlung und unter Abwägung des Verschuldens des Täters zu beurteilen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(5)</span><p class='text'>Die Höhe der Strafe ist innerhalb der Grenzen des Strafsatzes unter Berücksichtigung von mildernden ')und erschwerenden Umständen zu bemessen. Als Strafmilderungsgründe gelten unter anderem Unbescholtenheit und Geständnis. Als Straferschwerungsgründe gelten unter anderem einschlägige, rechtswirksam verhängte Disziplinarstrafen (Vorstrafen), die Wiederholung gleicher Vergehen, die Begehung anderer Vergehen und die Begehung eines Deliktes unter Umständen, die geeignet sind, das Ansehen des Sportes zu schädigen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(6)</span><p class='text'>Wenn Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass es der Vollstreckung der Strafe nicht bedarf, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Verfehlungen abzuhalten, ist die Strafe mit einer Bewährungsfrist von mindestens 6, maximal aber 12 Monaten bedingt nachzusehen. Die Bewährungsfrist beginnt mit dem Tag der Entscheidung. Kommt es zu einer rechtswirksamen Disziplinarstrafe wegen eines innerhalb der Bewährungsfrist neuerlich begangenen einschlägigen Vergehens, ist die bedingte Strafnachsicht zu widerrufen und die bedingt ausgesprochene Strafe sofort ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft einer neuerlichen Bestrafung zu vollziehen. Bei Wiederholung des gleichen Vergehens vor Ablauf der Bewährungsfrist darf für die aufgrund der gleichen schädlichen Neigung begangene neuerliche Tat eine Strafe nur mehr unbedingt ausgesprochen werden.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(7)</span><p class='text'>Es dürfen niemals zwei oder mehrere der genannten Disziplinarstrafen nebeneinander für eine Tat verhängt werden.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(8)</span><p class='text'>Disziplinarstrafen können nur durch Erkenntnis der Disziplinarkommission aufgrund eines Disziplinarverfahrens verhängt werden.</p></div> </div> </div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701642_4189457",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "§ 15. Disziplinarordnung",
|
||
"anchor": "pr701638_4189451",
|
||
"level": 2
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "ab3308a4-9596-42fd-bdc3-2afe89eafb6e",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h3'><div class='titel'><div class='titelnum'>III.)</div><h3 class='titel'>Disziplinarkommission</h3></div></div><div class='para'><a id='pr701644_4189460'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>A)</span> <div class='titel'>Zuständigkeit</div> <p class='text'>Bei jedem Klub ist eine ständige Disziplinarkommission zu bilden. Diese ist für die Durchführung von Disziplinarverfahren zuständig.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>B)</span> <div class='titel'>Zusammensetzung</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Die Disziplinarkommission besteht aus zwei Mitgliedern.</p> <div class='normgrp-level-3 level-3 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>a.)</span><p class='text'>Ein vom jeweiligen vertretungsbefugten Organ des Klubs bestelltes Mitglied, sowie ein Ersatzmitglied, welches im Verhinderungsfall des erstgenannten Mitgliedes einschreitet. Diese Mitglieder sollten vorzugsweise rechtskundig sein und dürfen in keinem ordentlichen bzw. einfachen Mitglied der ÖFBL eine Funktion oder eine direkte wie indirekte wesentliche wirtschaftliche Beteiligung inne haben,</p></div> <div class='normel'><span class='num'>b.)</span><p class='text'>Ein Vertreter aus dem Stand der Spieler bestimmtes Mitglied und ein Ersatzmitglied, ebenfalls aus dem Stand der Spieler. Ein Spieler, der selbst in dem gegenständlichen Verfahren involviert ist, kann nicht Mitglied der Disziplinarkommission sein;</p> </div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Die Anklage vor der Disziplinarkommission wird von einem vertretungsbefugten Organ des Klubs (Disziplinanwalt) vertreten. Dieses Organ darf nicht gleichzeitig Mitglied der Disziplinarkommission sein.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Der Spieler kann mit seiner Verteidigung vor der Disziplinarkommission einen Verteidiger betrauen, der ein Rechtsanwalt, ein Dienstnehmer oder ein Angehöriger der zuständigen Gewerkschaft sein muss.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Wenn ein Mitglied der Disziplinarkommission vorübergehend oder dauernd verhindert ist, tritt das für das Mitglied ernannte Ersatzmitglied an seine Stelle.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(5)</span><p class='text'>Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung der Pflichten und zur Verschwiegenheit über alles, was sie in dieser Eigenschaft erfahren, verpflichtet.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(6)</span><p class='text'>Die Mitglieder der Disziplinarkommission sind in Ausübung ihrer Tätigkeit selbständig, an keine Weisungen gebunden und niemandem verantwortlich. Sie haben ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(7)</span><p class='text'>Auch der Disziplinaranwalt ist in Ausübung seiner Tätigkeit selbständig, an keine Weisungen gebunden und niemandem verantwortlich. Er hat seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, er kann Beweisanträge stellen und insbesondere die Ladung von Zeugen beantragen.</p></div> </div> </div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701644_4189460",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "§ 15. Disziplinarordnung",
|
||
"anchor": "pr701638_4189451",
|
||
"level": 2
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "1532a5f1-fd4f-41a0-a1fd-6d0abbd9cad8",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h3'><div class='titel'><div class='titelnum'>IV.)</div><h3 class='titel'>Disziplinarverfahren</h3></div></div><div class='para'><a id='pr701646_4189463'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>A)</span> <div class='titel'>Allgemeines</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Das Disziplinarverfahren ist nicht öffentlich.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Das Disziplinarverfahren ist auf Antrag des Disziplinaranwaltes einzuleiten.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Der Beschuldigte hat das Recht, bei seiner Einvernahme im Zuge allfälliger Vorerhebungen neben seinem ausgewiesenen Vertreter noch eine Person seines Vertrauens beizuziehen.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Der Beschuldigte ist von der Einleitung des Disziplinarverfahrens nachweislich zu verständigen. In der Verständigung ist das zur Last gelegte Disziplinarvergehen anzuführen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(5)</span><p class='text'>Hinsichtlich der Ausschließung von Mitgliedern der Disziplinarkommission und des Disziplinaranwaltes sind die Bestimmungen des <a data-law='10005768' href='https://digital.oegbverlag.at/recht/g/10005768' target='_blank'>AVG</a> 1950, in der jeweils gültigen Fassung, über die Befangenheit sinngemäß anzuwenden.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(6)</span><p class='text'>Dem Beschuldigten selbst oder seinem Vertreter ist rechtzeitig vor der Durchführung jeder Verhandlung Gelegenheit zu geben, vom vollständigen Akteninhalt Kenntnis zu erlangen und auf seine Kosten Kopien anzufertigen. Die Beratungsprotokolle sind hievon ausgenommen.</p></div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>B)</span> <div class='titel'>Disziplinarverhandlung</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Der beschuldigte Spieler kann verlangen, dass neben dem ausgewiesenen Vertreter noch eine weitere Vertrauensperson aus dem Kreise der Spieler der Verhandlung beiwohnt.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Die Disziplinarkommission bzw. Disziplinaroberkommission haben den Sachverhalt gewissenhaft und sorgfältig zu untersuchen und, soweit die im Zuge der Vorerhebungen durchgeführten Beweisaufnahmen zur Klarstellung des Tatbestandes nicht ausreichen, selbst die erforderlichen Beweisaufnahmen durchzuführen oder ihre Durchführung zu veranlassen.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Der Beschuldigte ist bei der Verhandlung über das ihm angelastete Dienstvergehen zu vernehmen. Es ist ihm ausreichend Gelegenheit zur Geltendmachung seiner Verteidigungsrechte zu geben.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Beschuldigten gestellte Beweisanträge dürfen nur dann nicht durchgeführt werden, wenn bei objektiver Betrachtung der Durchführung des Beweisantrages ein unüberwindliches und dauerhaftes Hindernis entgegensteht. Nach Durchführung des Beweisverfahrens erteilt der Vorsitzende zuerst dem Disziplinaranwalt und sodann dem Beschuldigten oder seinem Verteidiger das Wort zur Antragstellung. Dem Verteidiger oder dem Beschuldigten gebührt auf jedem Fall das Schlusswort. Auch wenn der Beschuldigte sich eines Verteidigers bedient, ist er berechtigt, selbst das Wort zu ergreifen.</p></div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>C)</span> <div class='titel'>Schluss der Verhandlung</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Nach Schluss der mündlichen Verhandlung folgt die Beratung und Abstimmung über die Entscheidung. Bei dieser Beratung und Abstimmung darf außer den Mitgliedern der Kommissionen und einem allfälligen Schriftführer niemand anwesend sein.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Die Entscheidungen der Disziplinarkommission werden einstimmig, Entscheidungen der Disziplinaroberkommission mit Stimmenmehrheit getroffen, wobei auch der Vorsitzende mitstimmt. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Wenn bei der Disziplinarkommission keine Einstimmigkeit erzielt werden kann, ist der Akt unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen, der Disziplinaroberkommission zur Entscheidung vorzulegen.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Die Beratung und Abstimmung ist so vorzunehmen, dass über Schuld und Strafe getrennt abgestimmt wird und die Schuldfrage in der Art gestellt werden muss, dass jede Frage mit „ja' oder „nein' beantwortet werden kann.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Die Entscheidung ist sofort mündlich zu verkünden. Neben einer kurzen Begründung hat die Disziplinarkommission auch über die Zulässigkeit und das Erfordernis der Anmeldung eines beabsichtigten Rechtsmittels (Protest) zu belehren. Der Protest ist jedenfalls unzulässig, wenn lediglich über Ordnungswidrigkeiten entschieden wurde.</p></div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>D)</span> <div class='titel'>Rechtsmittelverfahren</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Gegen die Entscheidungen der Disziplinarkommission ist das Rechtsmittel des Protestes nur dann zulässig wenn über Dienstvergehen entschieden wurde und die verhängte Strafe einen Geldwert von EURO 500,00 (in der höchsten Spielklasse) beziehungsweise von EURO 250,00 (in der zweithöchsten Spielklasse) überschreitet.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Über Proteste gegen Entscheidungen der Disziplinarkommission entscheidet die bei der ÖFBL zu installierende Disziplinaroberkommission. Die Disziplinaroberkommission besteht aus drei Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden und zwei ordentlichen Mitgliedern. Je ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes ordentliches Mitglied, welches im Verhinderungsfall tätig wird, ist jeweils von der ÖFBL und von der Gewerkschaft zu nominieren. Die ordentlichen Mitglieder haben den Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission und seinen Stellvertreter einstimmig zu wählen. Alle Mitglieder der Disziplinaroberkommission werden für eine Funktionsdauer von drei Spielzeiten bestellt. Die Disziplinaroberkommission ist nur bei Anwesenheit des Vorsitzenden (seines Stellvertreters) und der zwei Mitglieder (deren Ersatzmitglieder) beschlussfähig.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(3)</span><p class='text'>Gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission hinsichtlich der Schuld und der Strafe kann sowohl der Beschuldigte als auch der Disziplinaranwalt das Rechtsmittel des Protestes einlegen, welches bei der Disziplinarkommission oder direkt beim Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission einzubringen ist. Die beabsichtigte Protesterhebung ist binnen 3 Tagen nach der mündlichen Verkündung der Entscheidung durch die Disziplinarkommission schriftlich beim Vorsitzenden der Disziplinarkommission anzumelden. Binnen weiterer 3 Tage nach Zustellung des ausgefertigten Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission ist der Protest schriftlich beim Vorsitzenden der Disziplinaroberkommission unter Angabe der Protestgründe und Stellung eines geeignetes Protestantrages einzubringen. Zwischen der Protestanmeldung und der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung dürfen nicht mehr als 8 Tage liegen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(4)</span><p class='text'>Die Vorschreibung einer mit der Einbringung des Protestes gleichzeitig zu entrichtenden Gebühr welcher Art auch immer, ist unzulässig.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(5)</span><p class='text'>Der Protest hat aufschiebende Wirkung.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>(6)</span><p class='text'>Die Disziplinaroberkommission hat grundsätzlich in der Sache selbst durch Bestätigung oder Änderung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinarkommission und der Einstellung des Verfahrens zu entscheiden. Aus wichtigem Grund kann die Disziplinaroberkommission ausnahmsweise auch die Zurückverweisung der Disziplinarsache an die Disziplinarkommission zu einer etwa notwendigen Ergänzung des Beweisverfahrens beschließen. Hat lediglich der Beschuldigte gegen die Erkenntnis der Disziplinarkommission Protest erhoben, so darf weder durch die Disziplinaroberkommission noch im Falle einer Zurückweisung- durch die Disziplinarkommission eine strengere Strafe verhängt werden.</p></div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>E)</span> <div class='titel'>Protokoll</div> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>(1)</span><p class='text'>Über die Verhandlungen sowie über die Beratung und Abstimmung vor der Disziplinarkommission und dem Disziplinaroberkommission ist eine Niederschrift anzufertigen, in der der Schuldspruch und die Strafe sowie das Abstimmungsverhältnis anzuführen sind und die von allen an der Entscheidung teilnehmenden Mitgliedern der Disziplinarkommission (Disziplinaroberkommission) unterzeichnet werden muss.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>(2)</span><p class='text'>Dem Beschuldigten und dem Disziplinaranwalt wird je eine schriftliche Ausfertigung des Erkenntnisses der Disziplinarkommission und der Disziplinaroberkommission zugestellt.</p></div> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>F)</span> <div class='titel'>Verhandlung in Abwesenheit</div> <p class='text'>Die Verhandlung vor der Disziplinarkommission oder vor der Disziplinaroberkommission kann nur dann trotz Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt werden, wenn dieser rechtzeitig Gelegenheit hatte, vom gegen ihn erhobenen Vorwurf und vom vollständigen Akteninhalt rechtzeitig Kenntnis zu erlangen und trotz ausgewiesener Ladung ohne hinreichende Entschuldigung der Verhandlung ferngeblieben ist.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>G)</span> <div class='titel'>Wiederaufnahme, Wiedereinsetzung, Verjährung</div> <p class='text'>Sofern in dieser Disziplinarordnung keine gesonderten Regelungen erlassen wurden (zB Verfolgungsverjährung) sind auf die Wiederaufnahme des Verfahrens, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verjährung sinngemäß die bezüglichen Bestimmungen der Strafprozessordnung anzuwenden.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701646_4189463",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "§ 15. Disziplinarordnung",
|
||
"anchor": "pr701638_4189451",
|
||
"level": 2
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
"c963f145-f571-41be-ad8f-2b3915c8dfac": {
|
||
"id": "c963f145-f571-41be-ad8f-2b3915c8dfac",
|
||
"title": "Besondere Pflichten von Profifußballern",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"variantGroupId": "fussball-bundesliga-oesterreich",
|
||
"items": [
|
||
{
|
||
"id": "f3b3a1a1-17ca-465f-a3f7-7044080bfc63",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h2'><div class='titel'><div class='titelnum'>§ 8.</div><h2 class='titel'>Pflichten der Dienstnehmer (Spieler)</h2></div></div><div class='para'><a id='pr701624_4189430'></a><div class='textinhalt'> <p class='text'>Jeder Spieler ist verpflichtet, seine ganze Kraft und seine sportliche Leistungsfähigkeit uneingeschränkt für den Klub einzusetzen, alles zu tun, um sie zu erhalten und zu steigern und alles zu unterlassen, was seiner Leistungsfähigkeit im Allgemeinen und im Besonderen vor und bei Veranstaltungen des Klubs abträglich sein könnte. Insbesondere ist er verpflichtet</p> <ul class='nummerierung-none liste'> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>a.)</span> <p class='text'>an allen Klubspielen und Lehrgängen, an jedem Training - sei es allgemein vorgesehen oder sei es besonders angeordnet -, an allen Spielerbesprechungen und sonstigen den Spiel- und Wettkampfvorbereitungen dienenden Veranstaltungen teilzunehmen. Dies gilt auch, wenn ein Mitwirken als Spieler oder Ersatzspieler nicht in Betracht kommt.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>b.)</span> <p class='text'>keiner anderweitigen Tätigkeit (sei es entgeltlich oder unentgeltlich) nachzugehen, die geeignet ist, ihn an der vollständigen und genauen Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Klub zu hindern, die Ausübung von Sportarten zu unterlassen, die erfahrungsgemäß eine Gefahr für die Einsatzfähigkeit beim Klub mit sich bringen kann.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>c.)</span> <p class='text'>die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit (sei es entgeltlich oder unentgeltlich; hierzu zählen auch Repräsentations- und Werbeauftritte), die geeignet ist die Erfüllung der dienstlichen Pflichten zu beeinträchtigen oder wirtschaftliche Interessen (Sponsorverträge) des Klubs zu konkurrenzieren, ohne vorheriger schriftlicher Zustimmung der Klubs zu unterlassen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>d.)</span> <p class='text'>den Klub über einen individuell abgeschlossenen Ausrüstervertrag unmittelbar nach Abschluss zu informieren und diesen Vertrag unaufgefordert offenzulegen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>e.)</span> <p class='text'>vom Klub zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel und Ausrüstungsgegenstände sorgfältig zu verwenden und zu pflegen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>f.)</span> <p class='text'>sich im Falle einer Verletzung oder Erkrankung mit Auswirkungen auf die Ausübung seiner Dienstverpflichtung bei dem vom Klub benannten Arzt für die entsprechende Behandlung unverzüglich vorstellig zu werden.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>g.)</span> <p class='text'>sich den sportmedizinischen und sporttherapeutischen Maßnahmen, die durch vom Klub beauftragte Personen angeordnet werden, soweit zumutbar zu unterziehen. Der Spieler hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Klub sämtliche Behandlungsergebnisse und Diagnosen zur Kenntnis gebracht werden, sofern diese für die Ausübung seiner Dienstverpflichtung von Bedeutung sind.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>h.)</span> <p class='text'>an Reisen im In- und Ausland, für die der Klub auch das zu benutzende Verkehrsmittel bestimmen darf, teilzunehmen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>i.)</span> <p class='text'>an allen Klubspielen und Lehrgängen sowie sonstigen Darstellungen des Klubs oder der Mannschaft zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für den Klub (insbesondere in Fernsehen, Hörfunk und Presse) teilzunehmen und dabei auf Verlangen die vom Klub gestellte Sportkleidung (Klubanzüge, Reisekleidung, Spielkleidung, Trainings- und Spielschuhe sowie alle sonstigen Bekleidungen und Ausrüstungsgegenstände) des Klubs zu tragen. Der Spieler ist nicht verpflichtet, an Veranstaltungen teilzunehmen, welche die Menschenwürde verletzen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>j.)</span> <p class='text'>sich auf alle sportlichen Veranstaltungen des Klubs gewissenhaft vorzubereiten, insbesondere den Anweisungen des mit der Ausübung der Arbeitgeberrechte betrauten Personen bezüglich der sportlichen Lebensführung Folge zu leisten. Das Verbot des übermäßigen Alkohol- oder Nikotingenusses sowie der Einnahme von Dopingmitteln und/oder Drogen ist ebenso zulässig wie eine aus sportlichen Rücksichten gebotene Versammlung des Kaders im Zuge eines Lehrganges oder eines Trainingslagers (Kasernierung).</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>k.)</span> <p class='text'>sich über die einschlägigen Dopingbestimmungen zu informieren und diese eigenverantwortlich einzuhalten.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>l.)</span> <p class='text'>die sportliche Fairness gegenüber allen am Spiel und am Training beteiligten Personen einzuhalten, insbesondere die Entscheidungen aller Spieloffiziellen zu befolgen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>m.)</span> <p class='text'>sich seiner Vorbildfunktion - insbesondere für die Jugend - bewusst zu sein und ein entsprechendes Verhalten in der Öffentlichkeit zu setzen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>n.)</span> <p class='text'>es zu unterlassen, das Ansehen seines Arbeitgebers bzw. seiner Vorgesetzten in der Öffentlichkeit zB durch Interviews in Medien zu schädigen.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>o.)</span> <p class='text'>den Klub sowohl im Zeitpunkt der Vertragsanbahnung als auch im bestehenden Dienstverhältnis über wesentliche, für das Dienstverhältnis relevante, persönliche Bereiche zu informieren, die das Dienstverhältnis betreffen könnten (zB Präsenzdienst, gesundheitliche Beeinträchtigungen, etc.).</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>p.)</span> <p class='text'>der Spieler kann aus Gründen der Rehabilitation oder aus anderen sportlichen Gründen auch in der Amateurmannschaft eingesetzt werden.</p> </li> <li class='listeel'><span class='listenel_num'>q.)</span> <p class='text'>keine Sportwetten im Zusammenhang mit sämtlichen Spielen des Bewerbs, an dem der Klub teilnimmt, direkt oder indirekt abzuschließen.</p> </li> </ul> <p class='text'>Der Klub und der Spieler können einzelvertraglich - im Rahmen des gesetzlich Zulässigen - weitere Verpflichtungen vereinbaren bzw. konkretere Regelungen treffen, insbesondere betreffend der Bereiche Marketing, Sponsorenverpflichtungen, öffentliche Darstellung und Auftreten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Klub etc. Einzelvertraglich können einzelne persönliche Rechte des Spielers, die einer kommerziellen Verwertung im Rahmen des Dienstvertrages zugänglich sind, auf die Klubs übertragen werden (z.B. Verwertung von Lichtbildern des Spielers).</p> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701624_4189430",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
"dfdac462-9af6-45b2-8a6a-52696fdd66f3": {
|
||
"id": "dfdac462-9af6-45b2-8a6a-52696fdd66f3",
|
||
"title": "Löhne und Verträge für Spieler",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"variantGroupId": "fussball-bundesliga-oesterreich",
|
||
"items": [
|
||
{
|
||
"id": "25fe5be8-92be-4d6b-935d-9118ff99d8b9",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h2'><div class='titel'><div class='titelnum'>§ 6.</div><h2 class='titel'>Dienstverträge (Spielerverträge)</h2></div></div><div class='para'><a id='pr701620_4954647'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>1.)</span><p class='text'>Dienstverträge (Spielerverträge) müssen schriftlich abgeschlossen werden, wobei die Verwendung des von der ÖFBL und Gewerkschaft gemeinsam erstellten Mustervertrages empfohlen wird.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>2.)</span><p class='text'>Die mehrfache Aneinanderreihung von zeitlich befristeten Dienstverträgen (Spielerverträgen) ist zulässig.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>3.)</span><p class='text'>Im Falle der einvernehmlichen Spielerleihe iSd Regulativs für die dem ÖFB angehörigen Vereine und Spieler wird das Dienstverhältnis zum verleihenden/abgebenden Klub unterbrochen, sofern Klub und Spieler dies schriftlich vereinbaren. Mangels einer solchen Vereinbarung gilt die gesamte Zeit der Verleihung als beim verleihenden Klub verbracht, sofern keine für den Spieler günstigere Regelung vereinbart wird. Dies gilt nicht für Abfertigungsansprüche bei Dienstverhältnissen, die unter das betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) fallen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>4.)</span><p class='text'>Die Einräumung von durch einseitige Erklärung auszuübenden Gestaltungsrechten betreffend die Dauer von Dienstverhältnissen (sog. Optionen) ist unter nachfolgenden Voraussetzungen zulässig:</p> <div class='normgrp-level-2 level-2 litera normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>a)</span><p class='text'>Die Dauer des Optionszeitraums ist nicht länger als jene des Grundvertrages.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>b)</span><p class='text'>Die Dauer des Grundvertrages ist nicht länger als 2 Saisonen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>c)</span><p class='text'>Der Optionszeitraum beträgt max. 1 Saison (,,1 +1 ', ,,1,5 + 1' oder „2+1 ').</p></div> <div class='normel'><span class='num'>d)</span><p class='text'>Pro Spieler darf im Rahmen eines ununterbrochenen Dienstverhältnisses (in diesem Zusammenhang werden Splelerlelhen. beim verleihenden Klub nicht als Unterbrechung angesehen) mit einem Klub nur einmalig eine Option vereinbart werden.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>e)</span><p class='text'>Die Option ist spätestens 6 Wochen vor Auslaufen des Grundvertrages auszuüben.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>f)</span><p class='text'>Im Grundvertrag ist ein angemessener Ausgleich durch entsprechende Entgelterhöhung oder sonstige gleichwertige Verbesserungen unter Berücksichtigung des Alters, der bisherigen Berufserfahrung und des Beschäftigungsausmaßes des Spielers sowie der besonderen Umstände des Einzelfalls festzulegen. Für die Bewertung der Angemessenheit ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Grundvertrages maßgeblich.</p> </div> <p class='text'>Der Grundvertrag gilt als für 1 Saison abgeschlossen, wenn dieser bis zum Ende der Sommertransferzeit in Kraft tritt und zumindest bis zum darauffolgenden 31.05. abgeschlossen wird. Selbes gilt für einen Grundvertrag, welcher bis zum Ende der Wintertransferzeit in Kraft tritt und zumindest bis zum darauffolgenden 31.12. abgeschlossen wird.</p> <p class='text'>Bei Teilzeitdienstverhältnissen ist eine Optionseinräumung unter oa Voraussetzungen nur zulässig, sofern durch die Optionsausübung - unabhängig von der Berücksichtigung der Angemessenheit im Einzelfall gern. lit. f.) - zumindest der für den Optionszeitraum geltende Mindestlohn eines Vollzeitdienstverhältnisses vereinbart wird.</p> </div> </div> <div class='normel'><span class='num'>5.)</span><p class='text'>Dienstverträge haben ausnahmslos alle vereinbarten Bezüge auszuweisen. Bezüge, die im Dienstvertrag nicht ausdrücklich ausgewiesen sind, gelten als nicht vereinbart. Monatsbezug und Sonderzahlungen dürfen bei einem Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen (01.06. bis 31.05., bei kürzerer Vertragsdauer gilt diese als Durchrechnungszeitraum) einen durchschnittlichen Betrag von Euro 1.650,00 brutto ab 1.7.2024, von EURO 1.800,00 brutto ab 01.07.2025, EURO 1.950,00 ab 01.07.2027 und EURO 2.090,00 ab 01.07.2029 pro Zahlung nicht unterschreiten. Diese Mindestzahlung beinhaltet daher neben dem Monatsbezug (Fixum) auch die variablen Entgeltsbestandteile (Leistungsprämien) und alle Sachbezüge. Bei eingeschränkter Arbeitsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung iSv § 10 Abs. 3) gilt diese Mindestlohnregelung entsprechend aliquot.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>6.)</span><p class='text'>Wird dem Spieler bis zum Ende der Nachwuchs-Spielberechtigung seitens des Klubs schriftlich die Möglichkeit einer Ausbildung eingeräumt, wird die rechtliche Vermutung aufgestellt, dass bis zum absolvierten 5. Einsatz in der höchsten Spielklasse bzw. 10. Einsatz in der zweithöchsten Spielklasse lediglich 30% der Tätigkeit in diesem Fall als Arbeitsleistung (das heißt als fremdnützig) gewertet werden. Die Mindestlohnregelung gilt entsprechend aliquot. Gezählt wird jeder Einsatz ab der ersten begonnenen Minute des Spielers pro Spiel am Spielfeld. Eine Spielberichtsnennung ist als ½ Einsatz der jeweiligen Spielklasse zu werten. Einsätze bei mehreren Klubs werden zusammengezählt (kumuliert).</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701620_4954647",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
},
|
||
{
|
||
"id": "d2fbfc5a-ad52-4d9b-a09b-439391167a4b",
|
||
"htmlContent": "<div class='titelbereich h2'><div class='titel'><div class='titelnum'>§ 12.</div><h2 class='titel'>Bezug und Sonderzahlung</h2></div></div><div class='para'><a id='pr701632_4189442'></a><div class='textinhalt'> <div class='normgrp-level-1 level-1 abs normgrp'> <div class='normel'><span class='num'>1.)</span><p class='text'>Den Spielern steht je nach vertraglicher Vereinbarung entweder ein Pauschalbruttobezug oder ein aus Fixum und Prämie zusammengesetzter Bruttobezug zu.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>2.)</span><p class='text'>Der Bezug ist am 10., wenn die Prämien mitbezahlt werden, oder am 5., wenn die Prämien nicht bezahlt werden, des Folgemonats fällig. Sofern Bestandteile des Bezuges bei normalem Geschäftsbetrieb bis zum Fälligkeitstag nicht ermittelt und/oder abgerechnet werden können, sind diese Bezüge spätestens am letzten des Folgemonats fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ein vorzeitiger Austritt nur dann berechtigt, wenn eine angemessene Nachfrist gewährt wurde.</p> </div> <div class='normel'><span class='num'>3.)</span><p class='text'>Es besteht Anspruch auf zwei Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) in Höhe von je 100 Prozent des monatlichen Fixums. Die Weihnachtsremuneration ist mit dem Novemberbezug eines Kalenderjahres fällig, die Urlaubsbeihilfe mit Urlaubsantritt, spätestens aber am 31. Juli eines jeden Jahres fällig. Endet das Dienstverhältnis, aus welchen Gründen auch immer, vor Fälligkeit dieser Ansprüche, so gebühren sie dem ausscheidenden Spieler im aliquoten Ausmaß, das ist in jenem Betrage, der dem Verhältnis zwischen dem Kalenderjahr und der in diesem Jahr zurückgelegten Dienstzeit entspricht.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>4.)</span><p class='text'>Dem Spieler ist monatlich eine Lohnabrechnung auszuhändigen.</p></div> <div class='normel'><span class='num'>5.)</span><p class='text'>Allfällige, frei zu vereinbarende Beiträge zur Alters- und Pensionsvorsorge gelten im Zweifel als in den vertraglich vereinbarten Bezug inkludiert.</p></div> </div> </div></div>",
|
||
"variantId": "SI-2819_de",
|
||
"sliceId": "701604_20240701",
|
||
"source": "variant",
|
||
"anchor": "pr701632_4189442",
|
||
"structuralContext": [
|
||
{
|
||
"title": "Kollektivvertrag",
|
||
"anchor": "pr701608_4189406",
|
||
"level": 1
|
||
},
|
||
{
|
||
"title": "Rahmen",
|
||
"anchor": "701604_20240701",
|
||
"level": 0
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
]
|
||
}
|
||
}
|
||
}
|
||
} |