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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/kollektivvertrag-lederwaren-kofferindustrie-arbeiter-2026.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

5.1 KiB
Raw Blame History

Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Persönlicher Geltungsbereich:

Arbeiter

Geltungsdauer: ab 1.6.2026

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, **Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie **und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, **Gewerkschaft PRO-GE **

I Geltungsbereich

Räumlich: Für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich.

**Fachlich: **Für alle Mitgliedsfirmen und selbständigen Betriebsabteilungen der **Lederwaren- und Kofferindustrie **innerhalb des Fachverbandes der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der diesem Verband angehörigen Firmen der Ledertreibriemen- und techn. Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie.

**Persönlich: **Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

II Neufestsetzung des Lohntarifs

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und die Lehrlingseinkommenssätze werden laut Lohntarif, der verbindliche Anlage zu diesem Kollektivvertrag ist, per 1. Juni 2026 neu festgesetzt.

III Erhöhung der Ist-Löhne

Die vor dem 1. Juni 2026 bestehende Überzahlung ist, wie folgt, aufrecht zu erhalten:

Es ist die vor dem 1. Juni 2026 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Monatsverdienst (Ist-Lohn) und dem Kollektivvertragslohn der jeweils entsprechenden Lohngruppe zu ermitteln und per 1. Juni 2026 zum neuen Kollektivvertragslohn dazuzurechnen = neuer Ist-Lohn.

IV Erhöhung der Akkordlöhne, akkordähnlichen Prämien und sonstigen variablen Prämien sowie allfälliger Zulagen

Die vor dem 1. Juni 2026 bestehende betragsmäßige Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Akkorddurchschnittsverdienst und dem Kollektivvertragslohn der jeweils entsprechenden Lohngruppe bleibt mit Geltungsbeginn dieses Kollektivvertrages unter Anwendung folgender Berechnung aufrecht:

**(1) **Zur Erhöhung der Akkorde ist der Akkorddurchschnittsverdienst pro Stunde vor dem 1. Juni 2026 aus dem Akkorddurchschnittsverdienst der Lohngruppe der letzten voll bezahlten 13 Wochen (bei Monatslöhner/innen der letzten 3 Monate) zu ermitteln und die betragsmäßige Differenz zum Kollektivvertragslohn der jeweils entsprechenden Lohngruppe festzustellen. Danach sind die betrieblichen Akkordgrundlagen so anzuheben, dass ab 1. Juni 2026 der neue Akkorddurchschnittsverdienst pro Stunde der bisherigen betraglichen Differenz zum jeweiligen neuen Kollektivvertragslohn entspricht.

**(2) **Nach Durchführung der Erhöhung gemäß Abs.1 ist zu überprüfen, ob der so erhöhte bisherige Akkorddurchschnittsverdienst der Lohngruppe den Bedingungen des § 7 Abs. 6 des Rahmenkollektivvertrages entspricht, d.h. dass er 20 % über dem neuen Kollektivvertragslohn liegt. Ist dies nicht der Fall, ist er so zu verändern, dass er den Bestimmungen des § 7 Abs. 6 ff entspricht.

(3) Die Regelung des Abs. 1 und 2 ist für akkordähnliche Prämien im Sinne des § 7 Abs. 2 des Rahmenkollektivvertrages sinngemäß anzuwenden. Für Gruppenprämien im Sinne des § 9 ist Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, dass anstelle der Lohngruppe die Arbeitsgruppe im Sinne des § 9 Rahmenkollektivvertrag tritt.

Führt die Anwendung der neuen Kollektivvertragslöhne zu einer stärkeren Anhebung der Prämiendurchschnittsverdienste als in Punkt 1 vorgesehen (z.B. stärkere Anhebung der Prämiengrundlöhne) sind die Prämienregelungen so abzuändern, dass die Auswirkung nicht über die Ermittlung des Abs. 1 hinausgeht.

**(4) **Die Erhöhung bei sonstigen variablen Leistungsprämien ist unter sinngemäßer Anwendung des Abs. 1 und des Abs. 3, zweiter Satz vorzunehmen.

**(5) **Allfällige Zulagen sind per 1. Juni 2026 um 2,9 % zu erhöhen.

V Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2026 in Kraft.

Wien, am 13. April 2026

**Fachverband Textil-Bekleidung-Schuh-Leder

Berufsgruppe der Schuh- und Lederwarenindustrie**

Der Obmann:

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Menitz

Die Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser

Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

** **Der Berufsgruppenvorsitzende:

Dr. Horst König

**Österreichischer Gewerkschaftsbund

Gewerkschaft** **PRO-GE **

Der Bundesvorsitzende:

Reinhold Binder

Der Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Der Sekretär:

Gerald Cuny-Kreuzer

Lohntarif ab 1. Juni 2026

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Lederwaren- und Kofferindustrie, einschließlich der Ledertreibriemen-, techn. Lederartikel- und Handschuhindustrie

Kollektivvertraglicher Monatslohn in Euro

| Lohngruppe | Monatslohn in Euro |

|---|---|

| Lohngruppe IQualifizierte FacharbeiterInnen | 2.104,00 |

| Lohngruppe IIFacharbeiterIn | 2.081,00 |

| Lohngruppe IIIFeinsteppen, Kedern, Stanzen | 2.068,00 |

| Lohngruppe IVArbeitnehmerInnen mit anderen Tätigkeiten | 2.058,00 |

Lehrlingseinkommenssätze ab 1. Juni 2026

  1. Lehrjahr monatlich Euro 742,00

  2. Lehrjahr monatlich Euro 901,00

  3. Lehrjahr monatlich Euro 1.134,00

  4. Lehrjahr monatlich Euro 1.453,00