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Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).
- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
(numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
topic under different chapters resolves to different clusters:
Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
'10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
(internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
508 curated entries, 0 problems
8.6 KiB
8.6 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-end-03 | 8 | Abfertigung Neu - Verfügungsmöglichkeiten | Lexis Briefings Personalrecht | Beendigungsansprüche & Endabrechnung | endabrechnung | Ghahramani-Hofer/David | 2026-08 |
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Abfertigung Neu - Verfügungsmöglichkeiten
Lexis Briefings Personalrecht, Ghahramani-Hofer/David, Stand August 2026 (lb-end-03).
Zusammenfassung
- Anspruch dem Grunde nach: Der Abfertigungsanspruch nach dem BMSVG entsteht bei jedem Ende eines Arbeitsverhältnisses — unabhängig von Dauer und Beendigungsart. Vom Bestehen des Anspruchs ist die Auszahlungs-/Verfügungsbefugnis über den angesparten Betrag zu unterscheiden.
- Teilübertritt: neben dem Anspruch gegen die BV-Kasse kann ein zusätzlicher Abfertigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber aus der „eingefrorenen" Dienstzeit bestehen.
- Fünf Verfügungsoptionen (§ 17 BMSVG): (1) Kapitalauszahlung des gesamten Betrags; (2) Weiterveranlagung bei der BV-Kasse bis zur Inanspruchnahme einer gesetzlichen Eigenpension; (3) Übertragung in die BV-Kasse des neuen Arbeitgebers oder in eine für die Selbständigenvorsorge gewählte BV-Kasse; (4) Überweisung an ein Versicherungsunternehmen, bei dem der AN bereits in einer betrieblichen Kollektivversicherung versichert ist, oder an einen Versicherer seiner Wahl als Einmalprämie für eine Pensionszusatzversicherung (§ 108b EStG); (5) Überweisung an eine Pensionskasse als Arbeitnehmerbeiträge nach Beendigung (§ 15 Abs 3 Z 10 PKG) oder an eine Einrichtung iSd § 5 Z 4 PKG, bei der der AN bereits Berechtigter iSd § 5 PKG ist.
- Erklärungsfrist: gibt der Anwartschaftsberechtigte die Verwendungserklärung nicht binnen sechs Monaten nach Beendigung ab, wird der Abfertigungsbetrag weiterveranlagt (Regelfall).
- Kontozusammenführung: Übertragungen beitragsfrei gestellter Abfertigungsanwartschaften auf die BV-Kasse eines neuen laufenden Arbeitsverhältnisses kann der AN verlangen, sofern nach dem Ende des vorhergehenden mindestens drei Jahre keine BV-Beiträge geleistet wurden.
- Abtretung/Verpfändung von Abfertigungsanwartschaften ist rechtsunwirksam, soweit der AN darüber nicht als Abfertigungsanspruch verfügen kann.
- Verfügungsausschluss (§ 14 BMSVG): keine Auswahlmöglichkeit bei AN-Kündigung (ausgenommen Kündigung während Teilzeit nach MSchG/VKG), verschuldeter Entlassung, unberechtigtem vorzeitigem Austritt — oder wenn seit der ersten Beitragszahlung nach erstmaliger Erwerbsaufnahme bzw der letztmaligen Verfügung noch keine 36 Beitragsmonate vergangen sind. Auszahlung setzt einen dreijährigen Beitragszeitraum (alle Beitragszeiten zählen) und eine abfertigungsunschädliche Beendigung voraus (AG-Kündigung, einvernehmliche Auflösung, gerechtfertigter Austritt, ungerechtfertigte/unverschuldete Entlassung). Weniger als drei Einzahlungsjahre → immer Verfügungssperre.
- Weitere Auszahlungsfälle: Auflösung nach Vollendung des Anfallsalters der vorzeitigen Alterspension bzw nach Vollendung des 62. Lebensjahres (Korridorpension), sofern dieses Anfallsalter niedriger liegt; Beendigung bei Inanspruchnahme einer Alterspension nach § 4 Abs 3 APG; oder wenn der AN seit mindestens fünf Jahren in keinem beitragspflichtigen Arbeitsverhältnis mehr stand.
- Tod: die ungekürzte Abfertigung gebührt den unterhaltsberechtigten Erben — lt Quelle jedenfalls auch bei Fehlen von Unterhaltspflichten; fehlen solche Direkterben, fällt sie in den Nachlass.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Frist | Detail |
|---|---|
| Verfügungsoptionen | 5 Optionen nach § 17 BMSVG: Kapitalauszahlung, Weiterveranlagung, Übertragung neue BV-Kasse/Selbständigenvorsorge, Versicherer (§ 108b EStG), Pensionskasse (§ 15 Abs 3 Z 10 PKG / § 5 Z 4 PKG) (Stand 2026-08) |
| Erklärungsfrist | 6 Monate nach Beendigung; danach Weiterveranlagung (Stand 2026-08) |
| Mindestbeitragszeit | 3 Jahre Beitragszeitraum (36 Beitragsmonate seit erster Beitragszahlung nach Erwerbsaufnahme bzw letztmaliger Verfügung); alle Beitragszeiten zählen (Stand 2026-08) |
| Verfügungssperre | AN-Kündigung (außer MSchG/VKG-Teilzeit-Kündigung), verschuldete Entlassung, unberechtigter vorzeitiger Austritt; < 3 Einzahlungsjahre: immer Sperre (Stand 2026-08) |
| Korridorpension | Auszahlung nach Vollendung 62. Lebensjahr, wenn Anfallsalter unter dem der vorzeitigen Alterspension liegt (Stand 2026-08) |
| Karenzfrist | 5 Jahre kein BMSVG-pflichtiges Arbeitsverhältnis → Auszahlungsanspruch (Stand 2026-08) |
| Kontozusammenführung | nur wenn nach vorhergehendem Ende ≥ 3 Jahre keine BV-Beiträge geleistet wurden (Stand 2026-08) |
| Abtretung/Verpfändung | rechtsunwirksam, soweit keine Verfügungsbefugnis über den Abfertigungsanspruch besteht (Stand 2026-08) |
| Tod | ungekürzte Abfertigung an unterhaltsberechtigte Erben; keine Direkterben → Nachlass (Stand 2026-08) |
| Abfertigungsschädlich | unverschuldete/gerechtfertigte Beendigungen bleiben unschädlich: AG-Kündigung, einvernehmliche Auflösung, gerechtfertigter Austritt, ungerechtfertigte/unverschuldete Entlassung (Stand 2026-08) |
Rechtsgrundlagen
- § 17 BMSVG — Verfügungsmöglichkeiten (5 Optionen, 6-Monats-Frist) — ausdrücklich zitiert ✅
- § 14 BMSVG — beendigungsabhängiger Verfügungsausschluss —
ausdrücklich zitiert ✅; deckungsgleich
RECHTSQUELLEN-Privat.md(§ 14 Abs 2: Verfügungsausschluss, weniger als 36 Beitragsmonate, beitragsfreie Zeiten über Arbeitgeber hinweg summierbar) - § 108b EStG — Pensionszusatzversicherung als Einmalprämien-Zielrahmen — zitiert ✅
- § 15 Abs 3 Z 10 PKG, § 5 Z 4 PKG, § 5 PKG — Pensionskassen- Übertragungen — zitiert ✅
- § 4 Abs 3 APG — Alterspensionsfall als Auszahlungsvoraussetzung — zitiert ✅
- MSchG/VKG — für die unschädliche Teilzeit-Kündigung ohne Paragraphenzitat genannt ✅ (§-Fundstellen vor Implementierung am RIS verifizieren → lb-end-02 nennt dort § 15c MSchG/§ 8 VKG)
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Endabrechnung AbfN = Kassenprozess: die Abfertigungsanwartschaft
ist kein payslip-Bestandteil — Kapitalauszahlung nur als once-off
input mit 6 % LSt (§ 67 Abs 3; Übertragungen auf Versicherer/
Pensionskasse lösen lt
RECHTSQUELLEN-Privat.mdkeine LSt aus). - Anwartschaft statt Staffel: Auszahlung = gutgebrachte Beiträge +
Erträge (§ 15 BMSVG,
RECHTSQUELLEN-Privat.md) — kein Monatsentgelt-Banding in der Odoo-Abrechnung; § 67-Abs-3-Staffeln der Alt-Abfertigung greifen nicht. - 6-Monats-Frist als Terminaufgabe am Vertragsende (Fristen-/ Aktivitätenlogik), nicht als Abrechnungsregel.
- Verfügungssperre als Validierung: Beendigungsart +
Beitragsmonatszählung (36-Monats-Kriterium, beitragsfreie Zeiten
summierbar) vor Freigabe der Kapitalauszahlung prüfen; Systemflag
Alt/Neu bzw Teilübertritt am
hr.contractführen (Doppelanspruch AG-seitig aus eingefrorener Dienstzeit). - BV-Beiträge: laufende DG-Beiträge (Parameter →
RECHTSQUELLEN-Privat.mdAbschnitt 8) bleiben von den Verfügungsoptionen unberührt; hier nur Verweis (lb-vor-03). - Bgld.-Schiene: für Gemeindebedienstete gilt statt BMSVG das
Abfertigungs-Eigenregime § 130 GemBG 2014 (so bereits lb-kar-01) →
RECHTSQUELLEN-Bgld.md.
Verweise
- KB-intern: lb-end-02 (Abfertigung Alt – Arbeitsrecht: eingefrorene Dienstzeit, Übertrittsfolgen) · lb-end-14 (Freiwillige Abfertigung – Lohnsteuer Abfertigung Neu) · lb-vor-02 (Betriebliche Vorsorgekasse – Auswahl und Wechsel) · lb-vor-03 (Betriebliche Vorsorgekasse – Beitragszahlung) · lb-vor-06 (Geltungsbereich BMSVG) · lb-vor-10 (Übertritt Abfertigung Neu)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(BMSVG-Kapitel — dort verbindlich verifiziert: § 14 Abs 2, § 15 Anwartschaftsauszahlung, § 16 Fälligkeit, § 17 Optionen);personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md(GemBG § 130 für Gemeindebedienstete).