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Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).
- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
(numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
topic under different chapters resolves to different clusters:
Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
'10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
(internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
508 curated entries, 0 problems
5.0 KiB
5.0 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-bnd-10 | 8 | Austrittserklärung | Lexis Briefings Personalrecht | Beendigungsarten | beendigungsarten | Thöny-Maier | 2026-06 |
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Austrittserklärung
Lexis Briefings Personalrecht, Thöny-Maier, Stand Juni 2026 (lb-bnd-10).
Zusammenfassung
- Form: Der fristlose Austritt kann ausdrücklich (mündlich zulässig, Schriftform empfohlen, nicht zwingend) oder schlüssig erklärt werden — zB Verlangen von Abrechnung und Papieren, Abgabe von Schlüsseln und Arbeitskleidung, ggf. auch Nichtbeantwortung einer Meldeaufforderung mit Austrittsdrohung.
- Abgrenzungsrisiko: „Ich gehe jetzt" ist noch nicht zwingend ein Austritt (Pause, Arzt); auch Wegbleiben kann, muss aber nicht Austritt sein. Nachfragen bzw schriftliche Meldeaufforderung mit Beisatz „sonst von Austritt auszugehen" ist der Praxistipp. Stellt der AG unberechtigt einen vorzeitigen Austritt unter, gilt dies als arbeitgeberseitige vorzeitige Beendigung ohne wichtigen Grund — mit den Folgen einer unberechtigten Entlassung.
- Unverzüglichkeit: Der Austritt ist wie eine Entlassung unverzüglich nach Vorliegen des Austrittsgrundes auszusprechen; dem AN steht eine Überlegungsfrist zur rechtlichen Information zu (Dauer nicht festgelegt, einzelfallabhängig; bei sexueller Belästigung werden teils lange Überlegungsfristen zugestanden).
- Begründung: Der Austrittsgrund muss beim Austritt nicht benannt werden. Nur wer statt des Austritts eine begründete Kündigung (mit Fristen/Terminen) ausspricht, muss bereits beim Ausspruch angeben, dass die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgt.
- Begründete Kündigung als Alternative: Vorteil — fällt der Austrittsgrund später weg, hat der AN keinen Vertragsbruch begangen, verliert nicht die anteiligen Sonderzahlungen; lag ein Austrittsgrund vor, bleibt auch bei eigener (begründeter) Kündigung die Abfertigung Alt erhalten.
- Berichtigung: Ein ungerechtfertigter Austritt ist nicht widerrufbar und nicht einseitig in eine Kündigung umwandelbar.
- Beweislast: AN beweist den Austrittsgrund; im Prozess dürfen weitere, zum Austrittszeitpunkt vorgelegene Gründe nachgeschoben werden — lange zurückliegende Gründe nicht (wie bei der Entlassung).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Form | ausdrücklich (mündlich zulässig, schriftlich empfohlen) oder schlüssig (Abrechnungs-/Papierverlangen, Schlüssel-/Arbeitskleidungsrückgabe etc.) |
| Unverzüglichkeit | Austritt unverzüglich nach Vorliegen des Austrittsgrundes aussprechen — wie bei einer Entlassung |
| Überlegungsfrist | dem AN zugestanden (rechtliche Information); Dauer nicht festgelegt, einzelfallabhängig |
| Sexuelle Belästigung | teils lang bemessene Überlegungsfristen wegen psychischer Anspannung |
| Begründungspflicht | Austrittsgrund beim Austritt nicht anzugeben; nur bei (wählbarer) begründeter Kündigung: wichtiger Grund bereits beim Ausspruch angeben |
| Falsch unterstellter Austritt | AG-Unterstellung unberechtigter Austritt = vorzeitige Beendigung ohne wichtigen Grund → Folgen wie unberechtigte Entlassung |
| Widerruf/Umwandlung | ungerechtfertigter Austritt ist nicht widerrufbar und nicht einseitig in Kündigung umwandelbar |
| Beweislast | beim AN; Nachschieben weiterer zum Austrittszeitpunkt vorgelegener Gründe im Prozess möglich |
| Alte Gründe | lange zurückliegende Austrittsgründe nicht mehr verwertbar (wie bei Entlassung) |
Rechtsgrundlagen
- § 25 AngG (fristloser Austritt, allgemeiner Rahmen) — im Briefing über die Fußnoten referenziert ✅ (Details ⚠ vor Implementierung gegen RIS verifizieren)
- Die Austrittsgründe selbst sind in § 26 AngG bzw § 82a GewO 1859 geregelt (→ lb-bnd-11).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Beendigungsdatums-Workflow: Bei Wegbleiben/Austrittsverwechslung droht die Umdeutung in eine unberechtigte Entlassung (volle Anspruchsfolgen) → im HR-Beendigungs-Workflow die Meldeaufforderung dokumentieren, bevor die Endabrechnung erzeugt wird.
- Anspruchs-Flags (Abfertigung Alt, Urlaubsersatz, Sonderzahlungen) hängen an der berechtigten/unberechtigten Einordnung — siehe die Matrix in lb-bnd-09; die gewählte Erklärungsform (Austritt vs begründete Kündigung) ändert die Abrechnung konkret.
- Kein Widerruf in der Abrechnung abbildbar: einmal „unberechtigter Austritt" gebucht, bleibt die Beendigungsart für die Entgeltfortrechnung maßgeblich.
- Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
Verweise
- KB-intern: lb-bnd-09 (Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-11 (Austrittsgründe Überblick)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(AngG-Kernregime)