Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective agreements, per the source policy: main source = the responsible employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete cross-check baseline. - oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets (dashboard/structure/slices/topics), resumable - wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged - chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less scan PDFs, missing hospital-doctors KV) - kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber classification, main_source, cross_check status, manual_review lists - tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py: stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode - RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual, tied to the Wartung rhythm and KV rounds) Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in the KV texts are converted. No Odoo module changes.
3.9 KiB
Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit
Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung in der Lohntafel
Gültig ab 1.9.2024
Gültiger Text Kollektivvertrag 2024
2. TEIL
**Lohnordnung
Anhang zu Abschnitt XI**
Dem Arbeitnehmer ist mit dem Lohn eine Aufstellung über Bruttoverdienst, Normal- und Mehrarbeitslohn, Zuschläge, Zulagen, Spesenvergütung und die einzelnen Abzüge auszuhändigen.
Mit Wirkung 1. Jänner 2024 werden die im Bundeskollektivvertrag für die Arbeitnehmer in den privaten Autobusbetrieben festgesetzten Lohnsätze und Spesenvergütungen wie folgt geregelt:
1. Lohntafel
Kollektivvertrag ab 1.9.2024
2. TEIL
**Lohnordnung
Anhang zu Abschnitt XI**
**1a. **Dem Arbeitnehmer ist mit dem Lohn eine Aufstellung über Bruttoverdienst, Normal- und Mehrarbeitslohn, Zuschläge, Zulagen, Spesenvergütung und die einzelnen Abzüge auszuhändigen.
Mit Wirkung 1. Jänner 2024 werden die im Bundeskollektivvertrag für die Arbeitnehmer in den privaten Autobusbetrieben festgesetzten Lohnsätze und Spesenvergütungen wie folgt geregelt:
1b. Lohntafel
1c. Anrechnung von Vordienstzeiten für die Einstufung in die Lohntafel
i. Für die Bemessung der Betriebszugehörigkeit von Kraftfahrern und Berufskraftfahrern sind Vordienstzeiten, die bei anderen in- oder ausländischen Arbeitgebern als Lenker:innen von Omnibussen (im Sinne des § 3 Abs. 1 Ziffer 2.1.2 KFG) erlangt wurden, im Ausmaß von maximal 10 Jahren anzurechnen.
**ii. Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis nach dem 31.08.2024 begonnen hat, haben diese Vordienstzeiten dem/der Arbeitgeber/in zu Beginn des Dienstverhältnisses, jedoch spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Dienstverhältnisses durch Vorlage entsprechender (erforderlichenfalls übersetzter) nachprüfbarer Dokumente oder gleichwertiger Arbeitspapiere, aus denen sich der Nachweis der anrechenbaren Tätigkeit ergibt (z.B. Dienstzeugnis, nicht aber Lebenslauf oder Versicherungsdatenauszug) nachzuweisen, andernfalls keine Anrechnung erfolgt. Unverschuldete Säumnis des Nachweises schadet nicht (z.B. Laufende Klage auf ein Dienstzeugnis). Angerechnete Vordienstzeiten sind im Dienstzettel oder Dienstvertrag bei der Einstufung zu vermerken und die fristgerechte Vorlage der Zeugnisse darauf zu bescheinigen. Wird kein Dienstvertrag oder -zettel ausgestellt, so tritt die Präklusivfrist nicht ein. **
**iii. Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 01.09.2024 begonnen hat, können eine Anrechnung von Vordienstzeiten gemäß lit. b) bis spätestens 31.10.2024 verlangen. In diesem Fall haben sie diese bis spätestens 31.10.2024 durch Vorlage entsprechender (erforderlichenfalls übersetzter) nachprüfbarer Dokumente oder gleichwertiger Arbeitspapiere, aus denen sich der Nachweis der anrechenbaren Tätigkeit ergibt (z.B. Dienstzeugnis, nicht aber Lebenslauf oder Versicherungsdatenauszug) nachzuweisen, andernfalls keine Anrechnung erfolgt. Unverschuldete Säumnis des Nachweises schadet nicht (z.B. Laufende Klage auf ein Dienstzeugnis). Angerechnete Vordienstzeiten sind im Dienstzettel oder Dienstvertrag bei der Einstufung zu vermerken und die fristgerechte Vorlage der Zeugnisse darauf zu bescheinigen. Wird kein Dienstvertrag oder -zettel ausgestellt, so tritt die Präklusivfrist nicht ein. **
**iv. Mit dem Beginn des Kalendermonats, in dem der Nachweis erbracht wird, ist der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der gem. lit. c) rechtzeitig nachgewiesenen Vordienstzeiten entsprechend in die Lohntafel einzustufen. **
v. Ziffer 1.c. tritt am 01.09.2024 in Kraft.
**F.d.
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
Berufsgruppe Autobus**
Der Obmann:
Martin Horvath
Der Geschäftsführer:
Mag. Paul Blachnik
**F.d.
Österreichischen Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft vida**
Der Vorsitzende:
Roman Hebenstreit
Die Generalsekretärin:
Mag.a Anna Daimler, BA
Der Fachbereichssekretär:
Toni Pravdic