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fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

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Räumlicher Geltungsbereich:

Österreichweit

Geltungsdauer: ab 1.1.2026

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatange-stellten, GPA, Papier, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft/Nahrung und Genuss, 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.

§ 1 Geltungsbereich

Der Kollektivvertrag gilt

a) räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich;

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG), sowie für diese kein eigener Kollektivvertrag besteht:

c) persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge.

§ 2 Mindestgehälter

Dieser Kollektivvertrag gilt für die Angestellte in den Mitgliedsbetrieben der Bundesinnung der Lebensmittel, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) und ist ein integrierender Bestandteil des Kollektivvertrages Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte vom 3. Dezember 2025. Die nachstehenden Gehälter treten mit 1. Jänner 2026 in Kraft:

Verwendungsgruppe I.

**Tätigkeitsmerkmale:

**Angestellte, die schematische oder mechanische Arbeiten verrichten, die als einfache Hilfsarbeiten zu werten sind.

Kaufmännische und administrative Angestellte, zum Beispiel:

Hilfskräfte in Büro, Werkstätte, Registratur, Magazin, Lager, Versand (z.B. Maschinschreiber nach Konzept, Werkstättenschreiber bzw. Lohnschreiber);

Eingeben von EDV-Daten während der Anlernzeit (höchstens jedoch für die Dauer von 3 Monaten);

Adremapräger und ähnliche.

Technische Angestellte, zum Beispiel:

Kopisten.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 2.006,51 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 2.033,26 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 2.060,01 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 2.093,75 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 2.215,24 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 2.338,16 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 2.439,62 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 2.543,94 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 2.629,71 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 2.716,88 |

Verwendungsgruppe II.

**Tätigkeitsmerkmale:

**Angestellte, die einfache, nicht schematische oder mechanische Arbeiten nach gegebenen Richtlinien und genauer Arbeitsanweisung verrichten, für die in der Regel eine kurze Einarbeitungszeit erforderlich ist. Auch während der Einarbeitungszeit ist die Einreihung in die vorstehende Gruppe durchzuführen.

** Kaufmännische und administrative Angestellte, zum Beispiel:

**Stenotypisten,

Phonotypisten,

Schreibkräfte für Textverarbeitungsanlagen, Fakturisten mit einfacher Verrechnung, Telefonisten mit Auskunftserteilung oder solche, die zehn oder mehr Nebenstellen bedienen,

Fernschreiber,

Werkstättenschreiber, die für größere Abteilungen oder mit vielseitigen Arbeiten beschäftigt sind,

qualifizierte Hilfskräfte in Büro, Betrieb, Lager und Versand,

qualifizierte Hilfskräfte an Buchungsmaschinen, soweit sie nicht auch eine der in Verwendungsgruppe III genannten Buchhaltungsarbeiten ausführen,

Lohnverrechner (das sind Angestellte, die ohne Rücksicht darauf, ob sie die Tätigkeit eines Lohnschreibers ausüben, auch die vorgeschriebenen Lohnsätze, Lohnabzüge

und Lohnzuschläge errechnen und einsetzen, wenn sie diese Tätigkeit unter Anleitung von Angestellten einer höheren Verwendungsgruppe ausführen),

Inkassanten,

Verkäufer im Detailgeschäft,

Tätigkeit in der Datenerfassung zur Eingabe bzw. Übertragung von Daten auf Datenträger, einschließlich der Prüfung der eingegebenen Daten.

Technische Angestellte, zum Beispiel:

Technische Zeichner

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 2.019,90 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 2.112,50 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 2.250,88 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 2.389,23 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 2.524,74 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 2.665,96 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 2.784,36 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 2.899,90 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 2.996,90 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 3.096,72 |

Verwendungsgruppe III.

Tätigkeitsmerkmale:

Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selbständig erledigen.

Kaufmännische und administrative Angestellte, zum Beispiel:

Korrespondenten,

Übersetzer,

Stenotypisten und Phonotypisten mit besonderer Verwendung,

Stenotypisten und Phonotypisten mit einer Fremdsprache,

Bürokräfte in Buchhaltung (das sind Kontenführer, Kontokorrentführer, Saldokontisten, Magazin-, Material-, Lagerbuchhalter, auch wenn sie an Buchungsmaschinen oder sonstigen Anlagen, die der Erstellung der Erfolgsrechnung dienen, tätig sind),

Lohn- und Gehaltsverrechner (das sind Angestellte, die über die Arbeit eines Lohnrechners hinaus die Lohn- und Gehaltslisten auszahlungsreif gestalten und allenfalls

die im Lohnbüro erforderlichen Nacharbeiten, zum Beispiel Abrechnung mit Sozialversicherungsträgern, Finanzamt durchführen),

Telefonisten mit regelmäßiger fremdsprachiger Auskunftserteilung,

Sekretär(in),

Fakturisten mit einfachen Verrechnungsaufgaben, zu denen Branchenkenntnisse und Branchenerfahrung notwendig sind,

Kassiere in Betrieben mit einer Gesamtbeschäftigtenzahl bis zu 50 Dienstnehmern

oder solche, die einem Hauptkassier unterstehen,

Angestellte im Ein- und Verkauf,

Statistiker,

Magazineure,

Expedienten (ausgenommen Postexpedienten),

Registraturleiter,

Programmierer im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale, insbesondere während der

Einarbeitung,

Operator,

Tätigkeiten in der Datenerfassung mit Aufsichts- oder Koordinierungsfunktion,

Vertreter,

Verkäufer im Detailgeschäft mit besonderen Fachkenntnissen oder Fremdsprachen,

Diplomiertes Krankenpflegepersonal.

Technische Angestellte, zum Beispiel:

Hilfskonstrukteure,

Teilkonstrukteure,

Techniker,

Arbeitsvorbereiter, Ablauf-(Termin-)Koordinatoren und Nachkalkulanten im Sinne der Tätigkeitsmerkmale dieser Verwendungsgruppe,

Zeitnehmer,

Materialprüfer mit einschlägigen Fachkenntnissen im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 2.464,67 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 2.636,87 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 2.807,63 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 2.979,83 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 3.150,58 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 3.325,59 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 3.472,18 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 3.618,74 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 3.741,13 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 3.864,95 |

Verwendungsgruppe IV.

Tätigkeitsmerkmale:

Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.

Kaufmännische und administrative Angestellte, zum Beispiel:

Selbständige, qualifizierte oder fremdsprachige Korrespondenten,

Stenotypisten und Phonotypisten mit mehr als einer verwendeten Fremdsprache,

Übersetzer mit mehr als einer verwendeten Fremdsprache,

Sekretäre(innen), die auch Sachbearbeiter-(Referenten-) Tätigkeiten selbständig ausführen,

selbständige Buchhalter (in Betrieben mit einer Gesamtbeschäftigtenzahl bis zu 50 Dienstnehmern auch Bilanzbuchhalter),

selbständige Kassiere in Betrieben mit mehr als 50 Dienstnehmern,

Hauptkassiere,

selbständige Programmierer,

Operator im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale,

Analytiker,

Versandleiter,

Sachbearbeiter (Referenten) im Ein- und Verkauf,

Vertreter im Sinne der obigen Tätigkeitsmerkmale,

Sachbearbeiter in Verwaltungs- und Personalangelegenheiten,

Sachbearbeiter im Personalverrechnungswesen im Sinne der obigen Tätigkeitsmerkmale,

selbständige Filialleiter,

Hauptmagazineure.

Technische Angestellte, zum Beispiel:

Konstrukteure,

Techniker im Sinne der obigen Tätigkeitsmerkmale,

technische Einkäufer,

selbständige Arbeitsvorbereiter,

selbständige Ablauf-(Termin-)Planer,

selbständige Materialprüfer mit einschlägigen besonderen Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung,

selbständige Vor- und Nachkalkulanten,

Entwicklungstechniker,

Sicherheitsfachkräfte.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 3.086,39 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 3.302,29 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 3.518,16 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 3.732,65 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 3.948,54 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 4.164,40 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 4.349,06 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 4.533,72 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 4.687,09 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 4.840,51 |

Verwendungsgruppe V.

Tätigkeitsmerkmale:

Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll sind, selbständig ausgeführt werden müssen, wozu umfangreiche überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der verantwortlichen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von größeren Angestelltengruppen (über fünf Angestellte, von denen entweder einer der Verwendungsgruppe IV oder mehrere der Verwendungsgruppe III angehören müssen) beauftragt sind.

Kaufmännische und administrative Angestellte, zum Beispiel:

Bilanzbuchhalter,

Stellvertreter von Angestellten der Verwendungsgruppe VI,

Leiter des Personalbüros,

Einkäufer, die mit dem selbständigen Ankauf der wesentlichen Vormaterialien (z.B. Rohstoffe) beauftragt sind, soweit diese Tätigkeit eine Qualifikation im Sinne obiger

Tätigkeitsmerkmale erfordert.

Angestellte im Verkauf, die mit der weitgehend abschlußreifen Vermittlung bzw. dem Abschluß von Geschäften beauftragt sind, welche auf Grund ihres Schwierigkeitsrades sowie auf Grund ihrer Bedeutung für das Unternehmen besondere Qualifikation im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale erfordern.

Leiter der EDV mit mittlerer Datentechnik oder mit beschränkter integrierter Anwendung.

Programmierer im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale (z.B. Programmierer, die projektbezogene Gesamtprogramme erstellen, Systemprogrammierer),

Analytiker, die auf Grund ihrer besonderen Qualifikation (System- oder Organisationskenntnisse) umfassende und schwierige Organisationsabläufe für die Programmierung vorbereiten.

Betriebsärzte.

Technische Angestellte, zum Beispiel:

Leitende Konstrukteure,

Sachbearbeiter für besondere Entwicklungsaufgaben,

Vertreter mit besonderen technischen Kenntnissen,

technische Einkäufer mit besonderen Fachkenntnissen,

Sicherheitsfachkräfte im Sinne obiger Tätigkeitsmerkmale.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 3.885,05 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 4.156,18 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 4.427,31 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 4.698,48 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 4.971,00 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 5.242,19 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 5.473,79 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 5.708,20 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 5.900,27 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 6.096,57 |

Verwendungsgruppe VI.

**Tätigkeitsmerkmale:

**Angestellte mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in leitenden, das Unternehmen in ihrem Wirkungsbereich entscheidend beeinflussenden Stellungen. Ferner Angestellte mit verantwortungsreicher und schöpferischer Arbeit.

z.B.: Prokuristen, soweit sie eingestuft werden,

  • Betriebsleiter

  • Chefingenieure

  • Chefkonstrukteure

  • leitende Chemiker

in Großbetrieben,

  • Leiter der gesamten EDV in Unternehmungen mit Großanlagen bei umfassender integrierter Anwendung.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 5.459,86 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 6.143,96 |

| nach 5 Verwendungsgruppenjahren | € 6.822,37 |

Meistergruppe

Verwendungsgruppe M I.

Hilfsmeister, Betriebsaufseher

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 2.384,62 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 2.384,62 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 2.537,99 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 2.694,22 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 2.850,48 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 3.005,27 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 3.138,78 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 3.272,27 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 3.383,04 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 3.493,86 |

Verwendungsgruppe M II.

Meister

Fachschulen im Sinne dieser Verwendungsgruppe sind: zwei- oder mehrjährige Werkmeisterschulen, zwei- (nach Auswirkung des Schulorganisationsgesetzes 1962: drei-) oder mehrjährige technische Fachschulen, höhere technische und gewerbliche Lehranstalten mit Reifeprüfung, dreijährige Fachakademien der WIFIs, Fachhochschulen.

Unter nachstehenden Voraussetzungen gelten jedoch Werkmeisterkurse als Fachschulen im Sinne der Meistergruppe II:

Es muss sich um Werkmeisterkurse der Arbeiterkammern oder der Wirtschaftsförderungsinstitute der Wirtschaftskammern handeln. Sie müssen eine viersemestrige Studiendauer mit mindestens 8 Wochenstunden im Durchschnitt der Kursdauer aufweisen und in einer der Dienstverwendung des Angestellten einschlägigen Fachrichtung liegen.

Als Schulen im Sinne des Verwendungsgruppenschemas sind nur öffentliche Lehranstalten oder private Lehranstalten mit Öffentlichkeitsrecht anzuerkennen. Die entsprechende Schulbildung ist durch ein Zeugnis über den erfolgreichen ordnungsgemäßen Abschluss nachzuweisen.

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehaltin Euro ohne abgeschlossene Fachschule | Monatliches Mindestgrundgehaltin Euro mit abgeschlossener Fachschule |

|---|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 3.035,16 | € 3.178,33 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 3.035,16 | € 3.178,33 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 3.233,63 | € 3.386,73 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 3.430,69 | € 3.595,13 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 3.627,73 | € 3.802,11 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 3.826,21 | € 4.007,66 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 3.996,32 | € 4.187,73 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 4.167,87 | € 4.364,92 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 4.309,63 | € 4.513,76 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 4.449,98 | € 4.661,20 |

Verwendungsgruppe M III.

Obermeister

| Verwendungsgruppenjahr | Monatliches Mindestgrundgehalt in Euro |

|---|---|

| Im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr | € 3.497,83 |

| nach 2 Verwendungsgruppenjahren | € 3.497,83 |

| nach 4 Verwendungsgruppenjahren | € 3.722,80 |

| nach 6 Verwendungsgruppenjahren | € 3.953,46 |

| nach 8 Verwendungsgruppenjahren | € 4.181,26 |

| nach 10 Verwendungsgruppenjahren | € 4.409,08 |

| nach 12 Verwendungsgruppenjahren | € 4.605,77 |

| nach 14 Verwendungsgruppenjahren | € 4.801,04 |

| nach 16 Verwendungsgruppenjahren | € 4.965,17 |

| nach 18 Verwendungsgruppenjahren | € 5.126,48 |

§ 3. Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen für Lehrlinge betragen

| Lehrlingseinkommen | Betrag in Euro |

|---|---|

| im 1. Lehrjahr | € 713,94 |

| im 2. Lehrjahr | € 979,93 |

| im 3. Lehrjahr | € 1.212,94 |

| im 4. Lehrjahr | € 1.667,45 |

§ 4. Überzahlungen

Es wird empfohlen, die am 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestgehälter in ihrer Euro-mäßigen Höhe gegenüber den ab 1. Jänner 2026 erhöhten kollektivvertraglichen Mindestgehältern aufrecht zu erhalten.

§ 5. Wirksamkeit

Der Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.


Wien, 13. Jänner 2026

BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

VP KommR Mst. Leo Jindrak

Innungsmeisterin:

Mag. Elke Riemenschneider

BI-Geschäftsführerin:

DI Anka Lorencz

**ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

GEWERKSCHAFT GPA**

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer

Mario Ferrari

**ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND

GEWERKSCHAFT GPA

WIRTSCHAFTSBEREICH LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT/NAHRUNG/GENUSS**

Vorsitzender

Gerald Klapal

Wirtschaftsbereichssekretär

Mag. Bernhard Hirnschrodt

**

**