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odoo-at-payroll/personalverrechnung/quellen/kv/wko/texts/lohnordnung-bekleidungsindustrie-oberbekleidung-2026.md
T
fegger 5b629a5916 [ADD] personalverrechnung: machine-readable KV library (all current collective agreements)
Cross-checked catalogue of all currently valid Austrian collective
agreements, per the source policy: main source = the responsible
employer-side chamber, kollektivvertrag.at (OEGB-Verlag) as complete
cross-check baseline.

- oegb/: 593 variants from kollektivvertrag.at with full consolidated
  texts (JSON primary format, Markdown for review/diff) plus
  catalog.json/.csv; fetched via the portal's JSON servlets
  (dashboard/structure/slices/topics), resumable
- wko/: 614 current documents from the WKO KV database (1,820 branch
  overviews across 10 regions) with texts and catalog; match-report
  against the baseline: 407 pairs, 30 date disagreements flagged
- chambers/chambers.json: curated registry of chamber-side sources and
  publication gaps (GOeD member-only, RA/Notariat not public, OCR-less
  scan PDFs, missing hospital-doctors KV)
- kv-catalog.json/.csv: merged catalogue, 768 entries, chamber
  classification, main_source, cross_check status, manual_review lists
- tools/fetch_kv_portal.py / fetch_wko_kv.py / build_kv_catalog.py:
  stdlib-only fetchers and merge step, each with a --refresh diff mode
- RUNBOOK.md: update cycle for keeping the library current (annual,
  tied to the Wartung rhythm and KV rounds)

Lohntafel PDFs are linked but not downloaded; wage tables contained in
the KV texts are converted. No Odoo module changes.
2026-09-09 19:10:07 +02:00

205 lines
8.1 KiB
Markdown

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Räumlicher Geltungsbereich:
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Wien
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
ab 1.7.2026
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Kollektivvertrag
abgeschlossen zwischen dem Fachverband Textil-, Bekleidung-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, **Herren- und Knabenoberbekleidungsindustrie, Damenoberbekleidungsindustrie, Kinderbekleidungsindustrie und Lederoberbekleidungsindustrie** und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE.
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I. Geltungsbereich
**a) räumlich: **Für das Gebiet der Republik Österreich, ausgenommen Vorarlberg.
**b) fachlich: **Auf der Seite der Arbeitgeber für die dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Bekleidungsindustrie, angehörigen Mitgliedsbetriebe bzw. selbständigen Betriebsabteilungen der Herren- und Knabenoberbekleidungsindustrie, der Damenoberbekleidungsindustrie, der Kinderbekleidungsindustrie und der Lederoberbekleidungsindustrie im obigen räumlichen Geltungsbereich.
**c) persönlich: **Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie für die gewerblichen Lehrlinge.
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II. Geltungsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt am **1. Juli 2026** in Geltung.
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III. Erhöhung der Zeitlöhne
Die tatsächlich bezahlten Stundenlöhne (IST-Löhne) werden mit Wirkung ab **1. Juli 2026 um 2,5 %** erhöht. Der so erhöhte Istlohn ist überdies darauf zu überprüfen, ob er dem kollektivvertraglichen Stundenlohn vom 1.7.2026 entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist der IST-Lohn auf den neuen kollektivvertraglichen Stundenlohn anzuheben.
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IV. Erhöhung der Zeitlöhne mit variablen Leistungsprämien
Zeitlöhnern, die neben ihrem tatsächlichen Stundenlohn variable Leistungsprämien erhalten, ist der effektive Verdienst zum **1. Juli 2026** um 2,5 % zu erhöhen.
V. Erhöhung der Akkorde und akkordähnlichen Prämien
Bei Leistungsentlohnung gemäß § 7 (5) RKV vom 1. April 1996, sind die innerbetrieblichen Akkord- bzw. Prämiengrundlagen ( Akkordrichtsätze ) zum 1. Juli 2026 so anzuheben, dass sich die Effektivverdienste um 2,5 % erhöhen.
Wird durch die IST-Lohnerhöhung von 2,5 %, der Akkord- bzw. Prämiendurchschnittsverdienst der Gesamtheit einer Lohngruppe im Sinne des kollektivvertraglichen Lohntarifes, welcher gemäß § 7 (5) 4. RKV im Durchschnitt 20 % über dem jeweiligen kollektivvertraglichen Stundenlohn liegen muss, erreicht oder überschritten, ist keine weitere Erhöhung der innerbetrieblichen Akkord- bzw. Prämiengrundlagen vorzunehmen.
Ist dies nicht der Fall, so ist festzulegen, welche Leistungsgrundlagen (Akkordrichtsätze) zu verändern sind, damit der neue Akkord- bzw. Prämiendurchschnittsverdienst gemäß § 7 (5) 4. RKV (Kollektivvertragslohn + 20 %) erreicht wird.
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VI. Urlaubszuschuss
Der Urlaubszuschuss 2026 wird auf Basis der neuen Werte gerechnet, unabhängig vom Auszahlungstermin.
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VII. Lohntarif
Ab 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:
***)** *Die Mindestlöhne in diesen Lohngruppen sind mit **31.12.2026** auf **11,55 Euro** zu erhöhen.*
Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:
| Lohngruppe I | Euro |
|---|---|
| Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind, Hilfsarbeiten, Bediener(in), Ausheften, Stempeln, Etiketten einnähen, Knopf anzeichnen, Packen, SortierenNur bei GUMMI und REGEN: Handnähen, Stanzen von Kleinteilen | 11,31 (#anmerkung-1)*) |
| Lohngruppe II | Euro |
| Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung durchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich sind, Ausfertigen, Futter staffieren, Heften, anreihen, Knopf annähen,Hilfskräfte im Zuschnitt, wie z.B. Auflegen von Stoffen und Schnitten nach Schnittlagebildern, Aufteilen der Schnitteile, Einrichten, Vorrichten | 11,36 (#anmerkung-1)*) |
| Lohngruppe III | Euro |
| Alle Maschinnäharbeiten, soweit nicht in anderen Lohngruppen angeführtNur bei GUMMI und REGEN: Einrichten | 11,46 (#anmerkung-1)*) |
| Lohngruppe IV | Euro |
| Arbeiten die mit entsprechender Praxis und Fachkenntnissen geleistet werden können.KnopflochnähenNur bei HAKA: Taschen nähen (passepoilieren, Patten einnähen, Stoffbesatz annähen)Nur bei DOB: Dämpfen auf Formbürsten | 11,55 |
| Lohngruppe V | Euro |
| Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre) oder Tätigkeiten zu deren Durchführung eine entsprechend längere Praxis als angelernte(r) Arbeiter(in) erforderlich ist.Ärmel einnähen (ein-, verheften), Kragen aufsetzen, Casur staffieren (ohne Spezialmaschine)Nur bei GUMMI und REGEN: Arbeiten an 6-Faden-Zusammensetzmaschine, Schweißmaschine, Kleben | 11,62 |
| Lohngruppe VI | Euro |
| Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch die entsprechenden Fähigkeiten erforderlich sind,Futter schneiden, Futter bügeln, Zwischenbügeln, Nähte ausbügeln, Kanten flachbügelnNur bei HAKA: FassionierenNur bei GUMMI und REGEN: Handbügeln | 11,70 |
| Lohngruppe VII | Euro |
| Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch besondere Fähigkeiten erforderlich sind,Herausschneiden (auch nach Schnittlagebildern), Stanzen | 11,76 |
| Lohngruppe VIII | Euro |
| Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind,Abbügeln, Formbügeln (an Kragen, Vorderteil, Rückenteil, Hose), Maschinbügeln auf Dampf- oder sonstigen Pressen, Zwischenprüfen und Teilprüfen | 11,83 |
| Lohngruppe IX | Euro |
| Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse, die durch abgeschlossene Lehrzeit und entsprechende Praxis oder auf andere Weise erworben werden, erforderlich sind, Springer(in)Nur bei HAKA: Mustermachen, Alleinanfertigung ganzer Kleidungsstücke Nur bei DOB: Anfertigung der Kollektionsmuster | 11,94 |
| Lohngruppe X | Euro |
| Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung besondere Eignung und Fähigkeiten erforderlich sind,Abänderungsschneider(in), korrigieren anfallender Fehler,Zuschneider(in) der (die) nach vorhandenen Schnitten auf Stoff und Papier (Pausen) zeichnet und herausschneidetNur bei GUMMI und REGEN: Werkstättenleiter(in) | 12,00 |
| Lohngruppe XI | Euro |
| Besonders verantwortliche Arbeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterweisung und Beaufsichtigung der übrigen Arbeitskräfte erfordern, Bandleiter(in), Gruppenleiter(in), Endfertigungskontrolle, Übernehmen | 12,09 |
| Lohngruppe XII | Euro |
| Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung,Heizer(in) geprüft, Mechaniker(in), Elektriker(in), Sonstige ProfessionistenProfessionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %. | 11,83 |
| Sonstige Arbeitskräfte: | Euro |
| Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung | 11,76 |
| Geschäftsdiener(in),Portier(in) | 11,31 (#anmerkung-1)*) |
Prämienlöhne sind für alle Beschäftigten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne Unterschied des Alters und des Geschlechtes festzusetzen.
Alle die Näharbeiten betreffenden Tätigkeitsmerkmale sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf maschinelle Fertigung bezogen.
Allfällige Zulagen, Zuschläge und Prämien sind um 2,9 % zu erhöhen.
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VIII. Lehrlingseinkommen
| Lehrlingseinkommen bei zweijähriger Lehrzeit: | |
|---|---|
| im 1. Lehrjahr monatlich | EUR 1.052,00 |
| im 2. Lehrjahr monatlich | EUR 1.231,00 |
| Lehrlingseinkommen bei drei-/vierjähriger Lehrzeit: | |
| im 1. Lehrjahr monatlich | EUR 913,00 |
| im 2. Lehrjahr monatlich | EUR 1.052,00 |
| im 3. Lehrjahr monatlich | EUR 1.231,00 |
| im 4. Lehrjahr monatlich | EUR 1.439,00 |
Wien, am 18. Mai 2026
**FACHVERBAND TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE**
Der Obmann:
DI Thomas Menitz
Die Geschäftsführerin:
Mag. Eva Maria Strasser
**Berufsgruppe Bekleidungsindustrie**
Der Berufsgruppenvorsitzende:
Komm.Rat Ing. Wolfgang Sima
**ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND,
Gewerkschaft PRO-GE**
Der Bundesvorsitzende:
Reinhold Binder
Der Bundesgeschäftsführer:
Peter Schleinbach
Der Sekretär:
Gerald Cuny-Kreuzer