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id: lb-dnh-02
batch: 6
title: "Dienstnehmerhaftung - Aufrechnung"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Arbeitnehmerschutz"
topic: dienstnehmerhaftung
author: "Salcher/Kraft"
stand: 2026-06
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_dienstnehmerhaftung_aufrechnung.pdf"
text: ".lexis360/md/dienstnehmerhaftung_aufrechnung.md"
legal_bases: ["ABGB §§ 1438 ff", "DHG § 6", "DHG § 7", "DHG § 7 Abs 1", "DHG § 7 Abs 2", "EO § 293 Abs 3"]
tags: [dienstnehmerhaftung, aufrechnung, lohnabzug, aufrechnungsverbot, widerspruchsfrist, dhg]
cross_refs: ["lb-dnh-01", "lb-dnh-03", "lb-dnh-05", "lb-dnh-06", "lb-lvr-01", "lb-pfa-10", "lb-lsd-12"]
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# Dienstnehmerhaftung Aufrechnung
*Lexis Briefings Personalrecht, Salcher/Kraft, Stand Juni 2026 (lb-dnh-02).*
## Zusammenfassung
- **Mechanik:** Über die Aufrechnung verrechnet der Arbeitgeber
Geldforderungen gegen den Arbeitnehmer — typischerweise
Schadenersatzforderungen aus dem DHG — einseitig durch Abzug vom
Arbeitslohn. Voraussetzungen: eine Aufrechnungserklärung, richtige,
fällige, gleichartige und gegenseitige Forderungen sowie das Fehlen
vertraglicher/gesetzlicher Aufrechnungsverbote (§§ 1438 ff ABGB).
- **Erklärung formfrei**, auch mündlich oder konkludent möglich; das
bloße Einbehalten des Entgelts ist aber in der Regel **keine**
konkludente Aufrechnungserklärung, ebensowenig die kommentarlose
Rechnungsübersendung.
- **Richtigkeit der Forderung:** Mit einer verjährten Forderung kann
aufgerechnet werden, nicht aber mit einer gem § 6 DHG präkludierten
(→ lb-dnh-05). Die Forderung ist zudem nur „richtig", wenn der
Arbeitgeber die **Mäßigungsbestimmungen des DHG** bereits angewendet
hat; verstößt er gegen diese Mäßigungspflicht, ist die Aufrechnung
insoweit unwirksam (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06).
- **§ 7 DHG (Aufrechnungsverbot):** Während des aufrechten
Dienstverhältnisses ist die Aufrechnung von DHG-Ersatzansprüchen nur
zulässig, wenn der Arbeitnehmer der Aufrechnungserklärung **nicht
binnen 14 Tagen** widerspricht. Der formlose Widerspruch muss
unverkennbar den Nichteinstand mit der konkreten Aufrechnung zum
Ausdruck bringen. Nach rechtzeitigem Widerspruch muss der
Arbeitgeber klagen und einbehaltene Beträge unverzüglich
auszahlen; behält er ein, drohen Klage auf das Entgelt (ohne
Aufrechnungseinrede/Widerklage) und berechtigter vorzeitiger
Austritt des Arbeitnehmers.
- **Ausnahmen vom Verbot:** Lohnabzüge wegen außerdienstlich
zugefügter Schäden (→ lb-dnh-01), mit Einverständnis des
Arbeitnehmers, nach Beendigung des Dienstverhältnisses
(§ 7 Abs 1 DHG — maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der
Aufrechnungserklärung; die §§ 24 DHG bleiben anwendbar) sowie
aufgrund rechtskräftigen Urteils (§ 7 Abs 2 DHG). Ob Vorsatzfälle
vom Verbot erfasst sind, ist strittig. Unabhängig davon bleibt
§ 293 Abs 3 EO zu beachten: gegen den der Exekution entzogenen
(unpfändbaren) Teil ist nur bei vorsätzlicher Schädigung
aufrechenbar (→ lb-lvr-01).
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Widerspruchsfrist § 7 DHG | **14 Tage** ab Zugang der Aufrechnungserklärung; rechtzeitiger Widerspruch erzwingt die gerichtliche Geltendmachung durch den Arbeitgeber (Stand 2026-06) |
| Fristberechnung | Tag des Zugangs zählt nicht mit; endet die Frist an Samstag, Sonntag, anerkanntem Feiertag oder Karfreitag, tritt der nächstfolgende Werktag an dessen Stelle (Beispiel der Quelle: Zugang Montag 11. 12. → Widerspruch bis Mittwoch 27. 12., weil 25./26. 12. Feiertage) (Stand 2026-06) |
| Keine konkludente Aufrechnung | bloßes Einbehalten des Entgelts genügt in der Regel nicht als Aufrechnungserklärung (Stand 2026-06) |
| Aufrechenbar / nicht aufrechenbar | **verjährte** Forderung: aufrechenbar · gem § 6 DHG **präkludierte** Forderung: nicht aufrechenbar (Stand 2026-06) |
| Mäßigungspflicht | Aufrechnung unwirksam, soweit die DHG-Mäßigung nicht vorab angewendet wurde (Stand 2026-06) |
| Ausnahmen vom § 7-DHG-Verbot | außerdienstliche Schäden · Einverständnis · Zugang nach Beendigung (§ 7 Abs 1 DHG) · rechtskräftiges Urteil (§ 7 Abs 2 DHG); Vorsatzfälle **str.** (Stand 2026-06) |
| Unpfändbarer Teil | Aufrechnung dagegen nur bei **vorsätzlicher** Schädigung (§ 293 Abs 3 EO) (Stand 2026-06) |
## Rechtsgrundlagen
- **§§ 1438 ff ABGB** (allgemeine Aufrechnungsvoraussetzungen), **§ 7 DHG**
samt Abs 1 und 2 (Aufrechnungsverbot, Ausnahmen), **§ 6 DHG**
(Präklusion), **§ 293 Abs 3 EO** (Existenzminimum-Schranke) — ✅ im
Quelltext zitiert.
- Die Mäßigungsbestimmungen des DHG werden ohne §-Zitat genannt — das
ist § 2 DHG (→ lb-dnh-03, lb-dnh-06); ⚠ §-Zuordnung vor
Implementierung am Gesetzestext verifizieren.
- Zitierte Judikatur (Auswahl): 8 ObA 185/01s (Unterschriftsverweigerung
= Widerspruch), 9 ObA 262/00w (Unwirksamkeit ohne Mäßigung),
14 Ob 126/86 (keine Aufrechnung nach Präklusion) — ⚠ vor
Implementierung gegen RIS verifizieren.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Abzug als ausgewiesene Position:** Der Schadenersatzabzug gehört als
gekennzeichnete Abzugs-/Aufrechnungsposition auf den Lohnzettel — ein
stiller Abzug ohne Erklärung erfüllt die Aufrechnungsvoraussetzungen
nicht. Workflow-Gate: Abrechnung erst nach Ablauf der ungenutzten
**14-Tage-Widerspruchsfrist**, mit dokumentiertem Zugangstag.
- **Mäßigung vor Abzug:** Höhe der abgezogenen Forderung erst nach
dokumentierter Verschuldensgrad- und Mäßigungsbeurteilung festlegen;
sonst droht Rückforderung des einbehaltenen Teils (→ lb-dnh-03,
lb-dnh-06).
- **Widerspruchs-Fallsteuerung:** Bei fristgerechtem Widerspruch Abzug
sperren und bereits einbehaltene Beträge im nächsten Lauf auszahlen;
ein Abzug trotz Widerspruch ist Entgeltvorenthaltung
(→ lb-lsd-12) und kann berechtigten vorzeitigen Austritt auslösen.
- **Schranken-Checks vor Verbuchung:** präkludierte Forderungen
ausschließen (→ lb-dnh-05); Abzug nur aus dem **pfändbaren** Teil
(§ 293 Abs 3 EO), daher Pfändungsränge und Existenzminimum in der
Abzugsrangfolge berücksichtigen (→ lb-pfa-10).
- ❓ Die SV-/lohnsteuerliche Behandlung des abgezogenen Betrags
adressiert das Briefing nicht — vor Implementierung gesondert klären.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-dnh-01 (außerdienstliche Schäden als Ausnahme) ·
lb-dnh-03 (Mäßigungspflicht) · lb-dnh-05 (Präklusion) · lb-dnh-06
(Verschuldensgrade)
- **KB-quer:** lb-lvr-01 (Aufrechnung im aufrechten Dienstverhältnis,
Stand 2026-07 — gleiches Institut aus Lohnverrechnungssicht:
**14-Tage-Widerspruchsfrist** und Ausnahmen (einvernehmlich,
rechtskräftiges Urteil, nach Beendigung) stimmen überein ✅; lb-lvr-01
ergänzt um § 1439 ABGB und die Existenzminimum-Ausnahmen) ·
lb-pfa-10 (Ranganmerkung: Abzugsrangfolge bei Pfändungen) ·
lb-lsd-12 (Entgeltvorenthaltung: Abzug trotz § 7-DHG-Widerspruch
kein Rechtfertigungsgrund)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
(Abzugs-/Entgeltregime); Bgld. siehe `RECHTSQUELLEN-Bgld.md`.
- *Hinweis:* Export-Footer („Page n", „Erstellt von …") ignoriert; die
Verweise der Quelle auf Checklisten und Briefings zur
Entgeltvorenthaltung stehen nicht im Katalog.