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lb-glb-04 6 Einkommensbericht - Gehaltsoffenlegung Lexis Briefings Personalrecht Verhaltenspflichten gleichbehandlung Vinzenz 2026-08
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.lexis360/Lexis360_einkommensbericht_gehaltsoffenlegung.pdf .lexis360/md/einkommensbericht_gehaltsoffenlegung.md
GlBG §§ 11a, 63
ArbVG §§ 40, 115, 160
gleichbehandlung
einkommensbericht
entgelttransparenz
gehaltsoffenlegung
glbg
verschwiegenheitspflicht
lb-glb-02
lb-glb-05
lb-glb-07
lb-ent-10

Einkommensbericht Gehaltsoffenlegung

Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-glb-04).

Zusammenfassung

  • Berichtspflicht (§ 11a GlBG): Unternehmen ab 150 Arbeitnehmern müssen alle zwei Jahre einen „Bericht zur Entgeltanalyse" (Einkommensbericht) erstellen — Aufschlüsselung des Entgelts von Frauen und Männern, um betriebliche Einkommensunterschiede sichtbar zu machen und Entgeltdiskriminierungen hintanzuhalten (→ lb-glb-02). Erfasst laut Briefing ca. 2.800 Unternehmen (~42 % aller Arbeitnehmer in Österreich); Erstellung jeweils im ersten Quartal des Folgejahres.
  • Staffelung (§ 63 Abs 6 GlBG): mehr als 1.000 AN ab 1. 3. 2011 (Berichtsjahr 2010), 5011.000 ab 1. 1. 2012 (2011), 251500 ab
      1. 2013 (2012), 151250 ab 1. 1. 2014 (2013), je weiter im 2-Jahres-Rhythmus. 2026 sind für das Berichtsjahr 2025 Unternehmen mit 5011.000 und 151250 AN berichtspflichtig.
  • Kopfzahl-Ermittlung: laut hL nach der Rsp zur dauernden Beschäftigung iSd § 40 ArbVG (während des größten Teils des Jahres, mehr als sechs Monate); Karenzierte zählen mit, wenn sie mindestens einmal im Berichtsjahr Entgelt erhielten; entsandte AN grundsätzlich dazuzuzählen; Praktikanten nur bei Arbeitsverhältnis.
  • Inhalt: Anzahl Frauen/Männer je kollektivvertraglicher (bzw betrieblicher) Verwendungsgruppe und — falls vorhanden — Verwendungsgruppenjahr; arbeitszeitbereinigte Durchschnitts- oder Medianeinkommen. Entgeltbasis ist nicht Grundgehalt/-lohn, sondern das Gesamtarbeitsentgelt inkl. Zulagen, Remunerationen, Sachbezüge (steuerlich relevanter Wert), Bonuszahlungen, Jubiläumsgelder, laufende Sonderzahlungen, tatsächlich geleistete und unregelmäßig anfallende Überstundenentgelte, All-in-Bestandteile; nicht Abfertigungszahlungen und Aufwandsentschädigungen. Ohne Entlohnungsschema sind Funktionsgruppen nach betrieblicher Tätigkeitsstruktur zu bilden. Teilzeit ist auf Vollzeit, unterjährige Beschäftigung auf Jahresbeschäftigung hochzurechnen.
  • Anonymisierung (§ 11a Abs 2): keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen; laut ErläuterRV sind Einheiten mit weniger als drei AN nicht darzustellen.
  • Ausfolgung (§ 11a Abs 3): an die Belegschaftsvertretung (Zentralbetriebsrat, sonst Betriebsausschuss/Betriebsrat); ohne Belegschaftsvertretung Auflage in einem für alle AN zugänglichen Raum plus Betriebskundmachung. Keine Evaluierungspflicht, keine Pflicht zur Umsetzung von Maßnahmen.
  • Keine Sanktionen bei Nichterstellung; die Belegschaftsvertretung (bzw ohne solche die Arbeitnehmer) kann die Erstellung beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen (§ 11a Abs 6), Verjährung 3 Jahre ab Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres.
  • Verschwiegenheitspflicht: BR-Mitglieder aus § 115 Abs 4 ArbVG (Verstoß: Verwaltungsübertretung nach § 160 Abs 1 ArbVG); Arbeitnehmer-Verstöße auf Antrag des AG durch die Bezirksverwaltungsbehörde strafbar (§ 11a Abs 4 GlBG). Ausnahmen: BR-Information im Mandat, Inanspruchnahme externer Beratung (ua Gleichbehandlungsanwaltschaft), Gerichtsverfahren, Gleichbehandlungskommission.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Schwellenwert 150 AN dauernd beschäftigt (Rsp zu § 40 ArbVG: > 6 Monate) (Stand 2026-08)
Turnus/Frist alle 2 Jahre; Erstellung im 1. Quartal des Folgejahres
Berichtspflicht 2026 (für Berichtsjahr 2025) Unternehmen mit 5011.000 und 151250 AN (Stand 2026-08)
Reichweite ca. 2.800 Unternehmen ≈ 42 % der AN Österreichs (Stand 2026-08)
Anonymisierung Einheiten < 3 AN laut ErläuterRV nicht darstellen (Stand 2026-08)
Geldstrafe § 160 Abs 1 ArbVG € 2.180, bei Verschwiegenheitsverstoß durch BR-Mitglieder (Stand 2026-08)
Verwaltungsstrafe § 11a Abs 4 GlBG bis € 360, auf Antrag des AG; Antrag binnen 6 Wochen ab Kenntnis von Verstoß und Täter (Stand 2026-08)
Verjährung Klageanspruch 3 Jahre ab Ablauf des 1. Quartals des Folgejahres (§ 11a Abs 6) (Stand 2026-08)

Rechtsgrundlagen

  • GlBG § 11a (Abs 1 Inhalt/Hochrechnung, Abs 2 Anonymisierung, Abs 3 Ausfolgung, Abs 4 Verwaltungsstrafe, Abs 6 gerichtliche Geltendmachung) und § 63 Abs 6 (staffelte Einführung der Berichtspflicht).
  • ArbVG: § 40 (dauernde Beschäftigung als Rsp-Anknüpfung für die Kopfzahl), § 115 Abs 4 (Verschwiegenheit der BR-Mitglieder), § 160 Abs 1 (Verwaltungsübertretung/Geldstrafe € 2.180,).
  • Praxishinweis des Briefings: Leitfaden zur Einkommensberichterstellung der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Datengrundlage hr.payslip: Der Einkommensbericht ist eine reine Auswertung über die abgerechneten Entgeltdaten — je AN und Berichtsjahr das Gesamtarbeitsentgelt inkl. Zulagen, Bonus, Jubiläumsgeld, laufende Sonderzahlungen, Überstundenentgelte, Sachbezüge (steuerlich relevanter Wert), All-in-Anteile, exkl. Abfertigung und Aufwandsentschädigungen → Entgeltskategorien des Abrechnungsmodells auf Berichtsschnittstellen mappen (Entgeltbegriff: → lb-ent-10).
  • Arbeitszeitbereinigung (Teilzeit→Vollzeit, unterjährig→Jahr) benötigt Stunden-/FTE-Daten und Beschäftigungszeiträume (Work Entries, Kalender) — Teil der Auswertung, nicht der Abrechnung.
  • Gruppengliederung nach KV-Verwendungsgruppen/-jahren (bzw betrieblichen Gruppen) knüpft an die Verwendungs-/Vertragsdaten an (Privat-Modul: KV-Katalog-Framework); ohne Entlohnungsschema Funktionsgruppen nach Tätigkeitsstruktur bilden.
  • Stichtagslogik: Kopfzahl aus Bestandsdaten (dauernd Beschäftigte, Karenz mit mind. einem Entgeltbezug, Entsendungen); Berichtsjahr- Rhythmus je Größenklasse (2026: Berichtsjahr 2025 für 151250 und 5011.000 AN) als periodische Auswertung mit Q1-Fälligkeit.
  • Kein Versand-/Sanktionsworkflow: Ausfolgung an die Belegschaftsvertretung bzw. Auflage ist Organisationsprozess.

Verweise

  • KB-intern: lb-glb-05 (Überblick; Einkommensbericht als GlBG-Maßnahme) · lb-glb-02 (Entgeltdiskriminierung) · lb-glb-07 (Rechtsfolgen der Entgeltdiskriminierung, 3-Jahres-Frist) · lb-ent-10 (Entgeltbegriff für den Berichtsumfang)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.
  • Hinweis: Das Briefing enthält eine Muster-Berichtstabelle (anonymisiert), die hier nicht reproduziert wird; Export-Artefakte (Footer) ignoriert.